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【Inkrafttreten im April des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025)】Wesentliche Punkte der großen Reform des "Beschäftigungsversicherungsgesetzes" und deren Auswirkungen auf Unternehmen

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【Inkrafttreten im April des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025)】Wesentliche Punkte der großen Reform des

Ab April im Jahr Reiwa 7 (2025) wird das überarbeitete “Gesetz zur Arbeitslosenversicherung” in Japan in Kraft treten, und das “System der Arbeitslosenversicherung” wird sich erheblich ändern.

Aufgrund der Notwendigkeit eines Systems, das der sozioökonomischen Realität entspricht, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um ein Sicherheitsnetz für Beschäftigung zu schaffen, das vielfältige Arbeitsweisen effektiv unterstützt, und um die Investitionen in Menschen zu stärken.

In diesem Artikel erläutern wir die Änderungen des “Gesetzes zur Arbeitslosenversicherung” und deren Auswirkungen auf Unternehmen, um die wichtigsten Punkte zu erklären.

Überblick über das japanische Arbeitslosenversicherungssystem

Überblick über das japanische Arbeitslosenversicherungssystem und die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz

Das im japanischen Arbeitslosenversicherungsgesetz festgelegte Arbeitslosenversicherungssystem hat zwei wesentliche Bedeutungen.

Zum einen,

  • wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird oder wenn Umstände eintreten, die eine Fortsetzung der Beschäftigung erschweren,
  • wenn ein Arbeitnehmer sich selbst berufliche Bildungs- und Trainingsmaßnahmen unterzieht,
  • wenn ein Arbeitnehmer eine Auszeit nimmt, um ein Kind zu erziehen,

gewährt es die notwendigen Leistungen, um das Leben und die Beschäftigungsstabilität der Arbeitnehmer zu sichern sowie die Arbeitsvermittlung zu fördern, indem es “Arbeitslosen- und andere Leistungen” sowie “Elternzeitgeld” bereitstellt.

Zum anderen,

  • die Verhinderung von Arbeitslosigkeit,
  • die Korrektur der Beschäftigungssituation und die Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten,
  • die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeiten der Arbeitnehmer sowie die Förderung des Wohlergehens der Arbeitnehmer,

verfolgt es das Ziel, durch zwei Projekte (Beschäftigungsstabilisierungsprojekt und Fähigkeitsentwicklungsprojekt) ein umfassendes System mit Funktionen im Bereich der Beschäftigung zu bieten (Artikel 1 des Gesetzes).

“Arbeitslosen- und andere Leistungen” beziehen sich konkret auf vier Arten von Leistungssystemen: Leistungen für Arbeitssuchende (Arbeitslosengrundgeld), Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Arbeitsgeld, Wiedereinstellungsgeld, Fördergeld für die Arbeitsplatzstabilisierung), Leistungen zur Fortsetzung der Beschäftigung (Beschäftigungsgeld für ältere Arbeitnehmer, Pflegezeitgeld) und Bildungs- und Trainingsgeld (für Details zu den Finanzierungsanteilen siehe die untenstehende Tabelle).

Das “Arbeitslosenversicherungsgesetz” ist das Gesetz, das 1947 das Arbeitslosenversicherungssystem einführte, und eines von vier Gesetzen, die im Zusammenhang mit dem im Mai 2024 (Reiwa 6) verabschiedeten “Gesetz zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und anderer Gesetze” stehen (Arbeitslosenversicherungsgesetz, Gesetz zur Stabilisierung der Beschäftigung älterer Personen, Gesetz zur Unfallversicherung, Gesetz zur Erhebung der Arbeitsversicherungsbeiträge).

Kernpunkte des revidierten Beschäftigungsversicherungsgesetzes, das im April des Jahres Reiwa 7 (2023) in Kraft tritt

Das “Gesetz zur Teilrevision des Beschäftigungsversicherungsgesetzes und anderer Gesetze” wurde mit dem Ziel verabschiedet, aufgrund der Notwendigkeit eines Systems, das der sozioökonomischen Realität entspricht, ein Sicherheitsnetz für Beschäftigung zu schaffen, das vielfältige Arbeitsweisen effektiv unterstützt, und die Investitionen in Menschen zu stärken. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen als Paket beschlossen.

Infolgedessen wurde auch das “Beschäftigungsversicherungsgesetz” in Japan einer bedeutenden Revision unterzogen, die eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Beschäftigungsversicherung vorsieht.

Erweiterung des Geltungsbereichs der japanischen Arbeitslosenversicherung

Durch die Gesetzesänderung wurde die wöchentliche Arbeitszeitvoraussetzung für Versicherte in der Arbeitslosenversicherung von “mehr als 20 Stunden” auf “mehr als 10 Stunden” geändert, wodurch sich der Anwendungsbereich erweitert hat.

Diese Voraussetzung tritt in Japan im 10. Jahr der Reiwa-Ära (2028) im Oktober in Kraft.

Ausbau der Unterstützung für Bildung, Training und Umschulung

Ausbau der Unterstützung für Bildung, Training und Umschulung

Im Bereich der Investitionen in Menschen (Personalentwicklung) wurden die folgenden Punkte geändert oder neu eingeführt:

  • Die Sperrzeit für Leistungen bei Eigenkündigung von zwei Monaten auf einen Monat verkürzen
  • Jedoch, wenn die betroffene Person freiwillig berufliche Bildungsmaßnahmen, die für die Stabilität der Beschäftigung und die Förderung der Arbeitsvermittlung notwendig sind, absolviert, kann sie ohne Sperrzeit das Arbeitslosengeld in Form der Grundzulage beziehen
  • Die Schaffung eines Systems, das die Einführung einer zusätzlichen Zahlung von 10 % (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 50.000 Yen) der Bildungs- und Trainingskosten vorsieht, wenn man innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines “bestimmten allgemeinen Bildungs- und Trainingsprogramms” eine Qualifikation erwirbt und eine Anstellung findet (Erhöhung der Zuschussrate von 40 % auf 50 %)
  • Es gab bereits eine zusätzliche Zahlung von 20 % (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 160.000 Yen) der Bildungs- und Trainingskosten, wenn man durch die Teilnahme an einem “spezialisierten praktischen Bildungs- und Trainingsprogramm” eine Qualifikation erwirbt und innerhalb eines Jahres eine Anstellung findet. Wenn jedoch das Gehalt nach Abschluss des Trainings im Vergleich zum Gehalt vor Beginn des Trainings um mindestens 5 % steigt, wird ein weiteres System eingeführt, das eine zusätzliche Zahlung von 10 % (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 80.000 Yen) der Bildungs- und Trainingskosten vorsieht (Erhöhung der Zuschussrate von 70 % auf 80 %)
  • Wenn ein Versicherter freiwillig eine Auszeit für Bildungs- und Trainingszwecke während der Beschäftigung (Versicherungszeitraum von mindestens fünf Jahren) nimmt, wird ein neues “Bildungs- und Trainingsurlaubsgeld” eingeführt, das als Lebensunterstützung für diesen Zeitraum (ein Monat bis ein Jahr, bei Vorliegen bestimmter Gründe durch eine Verordnung auf bis zu vier Jahre verlängerbar) dient und dem Grundbetrag des Arbeitslosengeldes entspricht

Sicherstellung einer stabilen Finanzverwaltung für die Leistungen im Rahmen des japanischen Erziehungsurlaubs

Im Bereich der Leistungen für den Erziehungsurlaub in Japan wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Die vorübergehende Maßnahme zur Senkung des Staatszuschusses für den Erziehungsurlaub (1/8) auf (1/80) wird abgeschafft.
  2. Die Erhöhung des Versicherungsbeitragssatzes für den Erziehungsurlaub (von 0,4 % auf 0,5 %) und die Möglichkeit einer Senkung (von 0,5 % auf 0,4 %) entsprechend der finanziellen Lage der Versicherung.

(Durch 1 und 2 wird der Versicherungsbeitragssatz vorerst bei den aktuellen 0,4 % belassen und kann flexibel an die finanzielle Lage der Versicherung angepasst werden.)

  • Gründung eines Sonderkontos für Kinder- und Erziehungsförderung.
  • Einführung von Leistungen zur Unterstützung des Erziehungsurlaubs nach der Geburt (13 % des täglichen Lohns zum Zeitpunkt des Urlaubsbeginns, in Kombination mit dem Höchstsatz für den Erziehungsurlaub bis zu 80 %) und von Leistungen für Teilzeitarbeit während der Kindererziehung (10 % des täglichen Lohns während der reduzierten Arbeitszeit).

Überprüfung weiterer Beschäftigungsversicherungssysteme in Japan

In Japan werden die folgenden vorläufigen Maßnahmen bis zum Ende des Fiskaljahres Reiwa 8 (2026) fortgesetzt:

  • Die vorübergehende Senkung der Auszahlungsrate für die Unterstützungszahlungen für Bildung und Training (Zahlung eines Betrags entsprechend der Grundzulage an Arbeitsuchende unter 45 Jahren nach Ende der Arbeitslosenunterstützung) von 80% auf 60% der Grundzulage.
  • Die vorübergehende Maßnahme zur Senkung des Staatszuschusses (von 1/8 auf 1/80) für die Pflegeurlaubszulage.
  • Die vorübergehende Maßnahme der regionalen Verlängerung der Grundzulage für bestimmte Leistungsberechtigte und Personen, die aus bestimmten Gründen ihren Arbeitsplatz verlassen haben, als Sonderfall in Regionen mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten.

Folgende Systeme werden in Japan geändert oder abgeschafft:

  • Die Arbeitsförderungszulage (Arbeitszulage, Wiedereinstellungszulage, Arbeitsförderungsstabilisierungszulage), wobei die Arbeitszulage für kurzfristig Beschäftigte abgeschafft wird und die Auszahlungsrate der Arbeitsförderungsstabilisierungszulage gesenkt wird (von 40-30% der verbleibenden Tage der Grundzulage auf eine einheitliche Rate von 20%).
  • Die Senkung der Auszahlungsrate für die Weiterbeschäftigungszulage für ältere Arbeitnehmer (von 15% des täglichen Lohns bei Erreichen des 60. Lebensjahres auf 10%).

Die Auswirkungen der Reform des japanischen Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf Unternehmen

Die Umsetzungsdaten der Reihe von Reformen des Arbeitslosenversicherungssystems in Japan lassen sich wie folgt in einer Übersichtstabelle darstellen:

Unternehmen müssen die Auswirkungen, einschließlich Vor- und Nachteilen, bewerten und entsprechende Maßnahmen in Betracht ziehen.

Quelle: Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, “Über die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und anderer Gesetze[ja]

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Arbeitslosenversicherung bedeutet für Arbeitgeber eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge und komplexere Verfahren, was als Nachteil angesehen werden kann.

Die Beitragssätze für das Jahr 2025 (Reiwa 7) sind wie folgt:

Quelle: Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, “Arbeitslosenversicherungsbeitragssätze für das Jahr 2025 (Reiwa 7)[ja]

  • Die Kürzung der Unterstützungszahlungen für Bildungs- und Trainingsmaßnahmen kann für Arbeitssuchende eine Belastung darstellen und den Zugang zu Bildung und Training erschweren. Dies könnte zu einem Rückgang der Arbeitsmotivation führen, die Schwierigkeit der Personalbeschaffung erhöhen und, selbst wenn eine Beschäftigung erfolgt, die Produktivität beeinträchtigen. Wenn die Weiterentwicklung der Mitarbeiterfähigkeiten nicht voranschreitet, könnte auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sinken. Unternehmen müssen neue Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung ihrer Mitarbeiter in Betracht ziehen.
  • Die Stärkung der finanziellen Grundlage für Arbeitnehmer, die aus eigenem Antrieb kündigen, könnte zu einem erhöhten Risiko des Personalabflusses und einer Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt führen. Unternehmen müssen diese Auswirkungen berücksichtigen und eine angemessene Personalstrategie entwickeln.
  • Die Stärkung der finanziellen Grundlage für Arbeitnehmer, die aus eigenem Antrieb kündigen, und die geplante Erhöhung der Beitragssätze für das Elternzeitgeld bedeuten, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Unternehmen und Arbeitnehmer steigen könnten.

Aufgrund der Reform müssen Unternehmen unter Berücksichtigung dieser Auswirkungen Maßnahmen wie die Einführung eines “Bildungs- und Trainingsurlaubssystems”, Änderungen der Arbeitsordnung und eine gründliche Information der Mitarbeiter ergreifen, sowie die Unterstützung bei den Verfahren der Arbeitslosenversicherung und der Karriereentwicklung der Arbeitnehmer verstärken und Strukturen für Personalmanagement und Wiedereingliederungshilfe schaffen.

Zudem ist es notwendig, sich auf die steigenden Belastungen durch die Arbeitslosenversicherung vorzubereiten und die finanzielle Basis zu stärken.

Referenz: Unterausschuss für Beschäftigungsstabilität, Abteilung für Arbeitslosenversicherung des Japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales, “Über die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und anderer Gesetze[ja]

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Anpassungen an die Reform des japanischen Arbeitsversicherungssystems

Die jüngste Reform des japanischen Arbeitsversicherungsgesetzes könnte erhebliche Auswirkungen auf das Personal- und Arbeitsmanagement von Unternehmen haben. Es kann notwendig werden, Arbeitsordnungen, Gehaltsregelungen und andere relevante Vorschriften zu überprüfen und anzupassen.

Wenn Sie Unsicherheiten bezüglich der Anpassung an die Gesetzesreform haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Durch spezifische Beratung, die auf die Situation Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, und Unterstützung bei der Einrichtung der erforderlichen Vorschriften, können Sie sich beruhigt auf die Umsetzung der Gesetzesänderungen vorbereiten.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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