Rahmenwerk des japanischen Ein- und Ausreisemanagements sowie des Aufenthaltsmanagements: Ein Überblick über Recht und Verwaltung

Die Bewegung von Menschen über die Grenzen Japans hinweg wird durch ein umfassendes Gesetz namens “Japanisches Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz” geregelt. Dieses Gesetz legt in seinem ersten Artikel das Ziel fest, “eine gerechte Verwaltung der Ein- und Ausreise aller Personen, die in das Land einreisen oder aus dem Land ausreisen, sowie des Aufenthalts aller Ausländer im Land zu gewährleisten”. Der Begriff “gerechte Verwaltung” symbolisiert das Gleichgewicht zwischen zwei wichtigen nationalen Interessen, die von der japanischen Einwanderungsverwaltung verfolgt werden. Einerseits ist es notwendig, kompetente Fachkräfte, Kapital und Besucher reibungslos aufzunehmen, die für die Belebung der Wirtschaft, technologische Innovationen und die Aufrechterhaltung der Stellung in der internationalen Gemeinschaft unerlässlich sind. Andererseits ist es ebenso wichtig, ein strenges Verwaltungssystem aufrechtzuerhalten, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und den inländischen Arbeitsmarkt zu schützen. Dieses Grundprinzip des Ausgleichs zwischen Förderung und Regulierung durchdringt das gesamte Design des japanischen Einwanderungsmanagementsystems, von den Befugnissen der Einwanderungsbehörde bis hin zu den individuellen Landeerlaubnisbedingungen für Ausländer. Daher ist es für das Verständnis dieses Systems unerlässlich, nicht nur die einzelnen Verfahren, sondern auch die zugrundeliegenden rechtlichen und administrativen Strukturen zu erfassen.
Grundprinzipien der japanischen Ein- und Ausreisekontrolle
Das grundlegendste rechtliche Prinzip, das das gesamte japanische Ein- und Ausreisesystem stützt, ist das Prinzip der staatlichen Souveränität. Dies basiert auf der etablierten internationalen Gewohnheitsrecht, dass ein Staat das souveräne Recht hat, die Einreise von Ausländern abzulehnen, die die Sicherheit oder Interessen des eigenen Landes gefährden könnten. Konkret bedeutet dies, dass es grundsätzlich im freien Ermessen eines Staates liegt, zu entscheiden, welche Ausländer unter welchen Bedingungen in sein Territorium aufgenommen werden. Eine wichtige Konsequenz, die sich aus diesem Prinzip des Völkerrechts ergibt, ist, dass es für Ausländer kein angeborenes Recht ist, nach Japan einzureisen oder in Japan zu bleiben, sondern vielmehr eine Art Erlaubnis, die von Japan nach eigenem Ermessen erteilt wird. Diese Auffassung bleibt nicht nur eine abstrakte rechtstheoretische Überlegung. Sie bildet vielmehr die Grundlage für die rechtliche Legitimität, die, wie im später erörterten McLean-Fall gezeigt, japanischen Gerichten erlaubt, Verwaltungsbehörden, einschließlich des Justizministers, ein sehr weites Ermessen bei Angelegenheiten wie der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zuzugestehen. Das Verständnis des Grundprinzips der staatlichen Souveränität ist der Schlüssel zum Verständnis, warum das japanische Ein- und Ausreisesystem so gestaltet ist, dass es den Verwaltungsbehörden einen großen Spielraum für Ermessensentscheidungen einräumt.
Die Organisation für Einwanderungsmanagement in Japan: Die Japanische Einwanderungsbehörde
Die spezialisierte Behörde, die für die Verwaltung der Ein- und Ausreise in Japan zuständig ist, ist die Japanische Einwanderungsbehörde, die im Justizministerium eingerichtet wurde. Diese Organisation ist allgemein unter dem Kürzel “Immigrationsbüro” bekannt. Im April 2019 (Reiwa 1) wurde die bisherige interne Abteilung für Einwanderungsmanagement des Justizministeriums, das “Einwanderungsbüro”, in die “Japanische Einwanderungsbehörde” umstrukturiert, eine externe Behörde mit stärkeren Befugnissen und Unabhängigkeit. Hinter dieser organisatorischen Umstrukturierung stehen Herausforderungen, denen die Einwanderungsverwaltung gegenübersteht, wie der signifikante Anstieg der in Japan lebenden Ausländer und die Schaffung neuer Aufenthaltsqualifikationen als Reaktion auf den zunehmenden Arbeitskräftemangel, was zu einer qualitativen und quantitativen Zunahme und Komplexität der Aufgaben geführt hat. Diese Veränderung spiegelt nicht nur eine Namensänderung wider, sondern auch eine wichtige strategische Verschiebung in der nationalen Strategie Japans. Es wurde ein System zur Stärkung der Aufnahme von Ausländern zur Sicherung der Arbeitskräfte und zur gleichzeitigen Wahrung der nationalen Sicherheit und sozialen Ordnung etabliert, um diese gegensätzlichen politischen Ziele zu verfolgen.
Die Hauptaufgaben der Japanischen Einwanderungsbehörde lassen sich in vier Säulen unterteilen. Erstens, die “Ein- und Ausreisekontrolle” an Flughäfen und Seehäfen, die das Kernstück der Grenzkontrollmaßnahmen darstellt und die Verwaltung von Ausländern, die nach Japan einreisen oder ausreisen wollen, umfasst. Zweitens, die “Aufenthaltsprüfung und -verwaltung”, die Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder Änderung des Aufenthaltsstatus von bereits in Japan lebenden Ausländern prüft und Daten zu ausländischen Aufenthaltsberechtigten verwaltet. Drittens, die “Unterstützung des Aufenthalts”, eine relativ neue Funktion, die darauf abzielt, Ausländern zu helfen, sich als Mitglieder der japanischen Gesellschaft reibungslos zu integrieren, einschließlich der Bereitstellung von Informationen und Beratung, wie etwa durch den Betrieb des Zentrums für Unterstützung ausländischer Aufenthaltsberechtigter (FRESC). Viertens, die “Verstoßprüfung und Abschiebung”, die Untersuchungen von Personen durchführt, die gegen das japanische Einwanderungs- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz verstoßen haben, und bei Bedarf Abschiebungsverfahren einleitet.
Die Veränderung dieser Organisationsstruktur hat eine größere Bedeutung als nur eine administrative Umstrukturierung. Sie zeigt, dass die für die Einwanderungsverwaltung zuständige Behörde nun offiziell neben der traditionellen Rolle der strengen Kontrolle und Durchsetzung auch die Rolle der Unterstützung einer reibungslosen Aufnahme und Integration von Ausländern übernimmt. Diese doppelte Rolle ist eine strategische Wahl, um auf die Veränderungen in der Bevölkerungsdynamik und die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, denen Japan gegenübersteht, zu reagieren.
Aspekt | Altes Einwanderungsbüro | Aktuelle Japanische Einwanderungsbehörde |
Rechtlicher Status | Interne Abteilung des Justizministeriums | Externe Behörde des Justizministeriums |
Hauptaufgaben | Hauptsächlich auf Einwanderungsmanagement und Rechtsdurchsetzung fokussiert | Erweiterte Rolle, die Einwanderungsmanagement, Aufenthaltsverwaltung, Unterstützung des Aufenthalts und strategische Koordination umfasst |
Befugnisbereich | Funktioniert als Teil des Justizministeriums | Verfügt über eine stärkere Befugnis und Budget als eine leitende Institution |
Der Einreiseprozess: Landungsverfahren in Japan
Um nach Japan einzureisen, müssen Ausländer einen rechtlichen Prozess durchlaufen und die Erlaubnis zur “Landung” erhalten. Die Grundlage für dieses Verfahren ist in Artikel 7 des japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes festgelegt, der die “Bedingungen für die Landung” definiert. Dieser Artikel legt fünf Anforderungen fest, die Ausländer erfüllen müssen, um die Landungserlaubnis zu erhalten.
Zunächst ist es erforderlich, einen gültigen Reisepass zu besitzen und in der Regel ein gültiges Visum, das von einem Leiter einer Auslandsvertretung oder dem japanischen Außenminister ausgestellt wurde. Zweitens dürfen die Angaben über die in Japan geplanten Aktivitäten nicht falsch sein. Drittens müssen diese Aktivitäten einer der im japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz festgelegten Aufenthaltsqualifikationen entsprechen. Viertens muss die geplante Aufenthaltsdauer in Japan den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Fünftens darf der Antragsteller keinen der später erläuterten Gründe für eine Landungsverweigerung erfüllen.
Die tatsächliche Überprüfung erfolgt an den japanischen Flughäfen oder Seehäfen an den Ein- und Ausreisehäfen durch Einwanderungsbeamte. Ausländer müssen bei der Antragstellung auf Landung in der Regel persönliche Identifikationsinformationen wie Fingerabdrücke und ein Foto des Gesichts bereitstellen. Anschließend wird in einem Interview durch den Einwanderungsbeamten geprüft, ob die oben genannten fünf Landungsbedingungen erfüllt sind. Wenn der Einwanderungsbeamte feststellt, dass alle Bedingungen erfüllt sind, wird der Reisepass des Ausländers mit einem “Landungserlaubnisstempel” versehen, und erst dann ist es möglich, legal in Japan zu landen. Dieser gesamte Prozess, von der Visumantragstellung bis zur abschließenden Überprüfung an der Grenze, ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass Ausländer, die nach Japan einreisen, die rechtlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen.
Sicherstellung von Fairness und Sicherheit: Gründe für die Verweigerung der Einreise nach Japan
Unter den fünf Bedingungen für die Einreise spielt insbesondere das Nichtvorliegen von Gründen für eine Einreiseverweigerung eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in Japan. Artikel 5 des japanischen Einwanderungs- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes listet spezifisch die Typen von Ausländern auf, denen aus Gründen des Schutzes der Interessen der japanischen Gesellschaft die Einreise nicht gestattet werden sollte. Diese Bestimmung gewährleistet rechtlich den Aspekt der “strengen Kontrolle” im Rahmen der Einwanderungsverwaltung.
Die Gründe für die Verweigerung der Einreise sind vielfältig, können aber laut der Organisation für Einwanderungs- und Aufenthaltsmanagement in Japan hauptsächlich in die folgenden Kategorien eingeteilt werden. Erstens, Personen, deren Einreise aus Gründen der öffentlichen Gesundheit als unerwünscht angesehen wird, einschließlich Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten. Zweitens, Personen, die als stark antisozial eingestuft werden, wie beispielsweise Mitglieder von kriminellen Organisationen. Drittens, Personen, die in der Vergangenheit aus Japan ausgewiesen wurden oder die im In- und Ausland wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden. Dies ist ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung des Risikos einer Wiederholungstat und der Kompatibilität mit der japanischen Rechtsordnung. Viertens, Personen, von denen angenommen wird, dass sie Handlungen ausführen könnten, die die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit Japans schädigen, wie Terroristen oder Personen, die in Spionageaktivitäten involviert sind. Und fünftens, Fälle, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Diese Bestimmungen zeigen, dass die Grenzkontrolle Japans nicht nur die Bewegung von Personen verwaltet, sondern auch als wichtige Verteidigungslinie zum Schutz des Staates vor verschiedenen Bedrohungen fungiert.
Management ausländischer Einwohner in Japan
Wenn Ausländer eine Landeerlaubnis erhalten und sich in Japan aufhalten, werden ihre Aktivitäten rechtlich durch den “Aufenthaltsstatus” bestimmt, der zum Zeitpunkt der Landung festgelegt wurde. Dieses Aufenthaltsstatussystem bildet das Rückgrat der Aufenthaltsverwaltung, doch parallel dazu sind Unternehmen und die Ausländer selbst mit einigen wichtigen administrativen Meldepflichten betraut, die darauf abzielen, einen genauen Überblick über den Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.
Eine davon ist die “Meldung durch die zugehörige Institution” gemäß Artikel 19-16 des japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes. Diese Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die ausländische Langzeitbewohner beschäftigen, oder Bildungseinrichtungen, die sie aufnehmen, dazu, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Beendigung des Vertrags mit dem Ausländer (zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt) eine Meldung an die Einwanderungsbehörde zu erstatten.
In entsprechender Weise legt Artikel 19-17 desselben Gesetzes die “Meldung durch Langzeitbewohner” fest. Dies bedeutet, dass der ausländische Einwohner selbst verpflichtet ist, innerhalb von 14 Tagen nach einem Ereignis, wie einer Änderung des Namens oder des Standorts der Institution, dem Verschwinden der Institution oder dem Austritt oder Transfer aus der Institution, eine Meldung zu erstatten.
Diese Meldepflichten sind nicht nur einfache Verwaltungsverfahren. Sie fungieren als ein äußerst wichtiger Datenbeschaffungsmechanismus, der es der Regierung ermöglicht, die Bewegungen ausländischer Fachkräfte innerhalb Japans nahezu in Echtzeit zu erfassen. Durch das Sammeln von Informationen sowohl von Unternehmen als auch von Einzelpersonen wird die Genauigkeit der Daten sichergestellt und es kann schnell erkannt werden, wenn ein Ausländer möglicherweise die Grundlage für einen rechtmäßigen Aufenthalt verloren hat (zum Beispiel, wenn er nach dem Verlassen eines Unternehmens keine neue Stelle gefunden hat). Für Unternehmen kann das Versäumnis, diese Meldung zu erstatten, nicht nur als Verstoß gegen das Verfahren angesehen werden, sondern auch als mangelnde Kooperation mit dem Aufenthaltsverwaltungssystem, das die Grundlage für die nationale Sicherheit und Wirtschaftspolitik bildet, und kann in Zukunft zu einer nachteiligen Bewertung bei anderen Anträgen auf Aufenthaltsstatus führen.
Darüber hinaus müssen ausländische Einwohner, die vorübergehend aus Japan ausreisen und mit demselben Aufenthaltsstatus wieder einreisen möchten, grundsätzlich eine “Wiedereinreisegenehmigung” im Voraus erhalten. Durch die Nutzung dieses in Artikel 26 des japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes festgelegten Systems ist es möglich, mit dem vor der Ausreise bestehenden Aufenthaltsstatus wieder einzureisen.
Der Umfang des Ermessensspielraums der Verwaltung: Wichtige Gerichtsentscheidungen
Um die Praxis der japanischen Einwanderungsverwaltung zu verstehen, sind die Urteile des Obersten Gerichtshofs, die den Ermessensspielraum der Behörden, insbesondere des Justizministers, abstecken, von größter Bedeutung. Ein repräsentatives Beispiel ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 4. Oktober 1978 (Showa 53) im sogenannten McCarran-Fall. In diesem Fall erkannte der Oberste Gerichtshof an, dass der Justizminister einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Ausländern hat.
Der Grund, den das Gericht dafür anführte, war, dass bei der Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltsdauer nicht nur die persönlichen Umstände des Antragstellers, sondern auch eine Vielzahl von Faktoren mit hoher öffentlicher Bedeutung, wie die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Japan, internationale Beziehungen und diplomatische Rücksichtnahmen, umfassend berücksichtigt werden müssen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass solch eine hochgradig politische Entscheidung aufgrund ihrer Natur am besten dem fachlichen und politischen Ermessen des Justizministers, dem Verantwortlichen für die Einwanderungsverwaltung, überlassen bleibt.
Darüber hinaus legte das Urteil streng fest, wann Gerichte in die Entscheidung des Justizministers eingreifen können. Eine gerichtliche Aufhebung dieser Entscheidung ist nur dann möglich, wenn sie „gänzlich ohne tatsächliche Grundlage ist oder offensichtlich in erheblichem Maße an Angemessenheit mangelt, gemessen an den gesellschaftlichen Konventionen“. Diese sehr hohe Hürde hat praktisch die Wirkung, die Entscheidungen der Verwaltung weitgehend vor gerichtlicher Überprüfung zu schützen.
Die praktischen Konsequenzen dieses Urteils sind bedeutend. Es zeigt die Realität auf, dass es äußerst schwierig ist, durch Klageerhebung eine Entscheidung über die Nichtgewährung eines Aufenthaltstitels zu kippen. Daher ist es für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte reibungslos aufnehmen möchten, strategisch äußerst wichtig, sich nicht auf nachträgliche Klagen zu verlassen, sondern bereits im Antragsstadium alle erforderlichen Unterlagen vollständig und überzeugend vorzubereiten und die Einhaltung von Meldepflichten und anderen Compliance-Anforderungen strikt zu befolgen – ein präventiver und proaktiver Ansatz. Dieses Urteil ist vielleicht das deutlichste Beispiel dafür, wie das Prinzip der staatlichen Souveränität in der japanischen Rechtsprechung konkretisiert wird.
Zusammenfassung
Das japanische Ein- und Ausreisekontroll- und Aufenthaltsmanagementsystem ist ein komplexes rechtliches und administratives Rahmenwerk, das auf dem Prinzip der staatlichen Souveränität basiert und darauf abzielt, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Anforderungen und nationaler Sicherheit zu schaffen. Die Umsetzung wird von der spezialisierten Behörde, der japanischen Einwanderungsbehörde, getragen und strebt unter der umfassenden Ermessensbefugnis des Justizministers eine Balance zwischen Strenge und Effizienz an. Ein genaues Verständnis und eine angemessene Reaktion auf dieses System sind für Unternehmen, die global agieren, eine unerlässliche Managementaufgabe.
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung zahlreicher inländischer Mandanten zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem japanischen Ein- und Ausreisemanagementrecht, wie in diesem Artikel erläutert. In unserer Kanzlei sind mehrere Experten mit Qualifikationen als japanische Rechtsanwälte sowie als Anwälte in ausländischen Rechtsordnungen und Englischkenntnissen tätig, die es uns ermöglichen, umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten, die tiefgreifende Kenntnisse des nationalen Rechts mit einer internationalen Perspektive verbindet. Wenn Sie Herausforderungen im komplexen Bereich der Ein- und Ausreisekontrolle und des Aufenthaltsmanagements haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden.
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