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Wie wird das Urheberrecht im Ausland geschützt? Eine Erklärung zu zwei internationalen Verträgen

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Wie wird das Urheberrecht im Ausland geschützt? Eine Erklärung zu zwei internationalen Verträgen

Auch wenn Sie Kenntnisse über das Urheberrecht in Japan haben, kann die Auffassung von Urheberrechten im Ausland erheblich abweichen. Da das „Urheberrechtsgesetz“ von Land zu Land unterschiedlich ist, ist es wichtig, das „Urheberrechtsgesetz“ des jeweiligen Landes zu verstehen und zu befolgen, wenn Sie Werke im Ausland nutzen möchten.

In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen der Auffassung von Urheberrechten im Ausland und stellen zwei Verträge vor. Bevor Sie Werke im Ausland nutzen, sollten Sie sich unbedingt damit vertraut machen.

Was ist das Urheberrecht?

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Recht, das den Schöpfern von Werken gewährt wird. Es existiert, um die Interessen der Urheber zu schützen, wenn ihre Werke ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden oder wenn sie über verschiedene Medien wie das Internet ohne Genehmigung weiterverwendet werden könnten.

Urheber können die Nutzung ihrer Werke durch andere ablehnen oder sie können die Nutzung gegen Bezahlung (oder kostenlos) erlauben. Es ist auch möglich, die Nutzung der Werke unter bestimmten Bedingungen zu gestatten.

Nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes sind Werke als “kreativer Ausdruck von Gedanken oder Gefühlen” definiert, wobei Literatur, Wissenschaft, Kunst und Musik die Hauptbereiche darstellen. Beispiele hierfür sind wissenschaftliche Arbeiten, Musik, Romane, Filme, Fotos, Gemälde, Animationen und Spiele.

Quelle: Japanische Agentur für kulturelle Angelegenheiten | “Werke – Artikel 2 (Definition)”[ja]

Grundsätzlich wird das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes gewährt und erfordert keine Registrierung bei einer Behörde oder ähnlichem.

Im Zeitalter des Internets ist das Urheberrecht noch präsenter geworden, und die Bedeutung seines Schutzes hat weiter zugenommen. Wenn ein Unternehmen Informationen veröffentlicht, besteht auch das Risiko, die Urheberrechte anderer durch unbefugtes Kopieren oder Weiterverwenden zu verletzen, weshalb ein Verständnis für das Urheberrecht unerlässlich ist.

Die Betrachtungsweise von Urheberrechten im Ausland

Die Betrachtungsweise von Urheberrechten im Ausland

Viele fragen sich, wie Werke, die in Japan veröffentlicht wurden, im Ausland behandelt werden. In diesem Abschnitt erläutern wir detailliert die Betrachtungsweise von Urheberrechten, insbesondere im internationalen Kontext.

Urheberrechte kennen keine Grenzen

In Japan erworbene Urheberrechte entfalten automatisch auch im Ausland ihre Wirkung, denn Urheberrechte kennen keine Grenzen.

Um Urheberrechte weltweit zu schützen, gibt es zwei wichtige Verträge: das „Bern-Übereinkommen“ und die „Welturheberrechtskonvention“.

Japan ist Mitglied dieser Verträge, und das Bern-Übereinkommen zählt 168 Länder weltweit zu seinen Mitgliedern, während die Welturheberrechtskonvention von 100 Ländern weltweit unterzeichnet wurde. Durch die Existenz dieser Verträge wird das Urheberrecht in den verschiedenen Ländern gleichermaßen geschützt.

Paradoxerweise kann es in Ländern, die diesen Verträgen nicht beigetreten sind, vorkommen, dass in Japan geschützte Urheberrechte keine Wirkung zeigen. Bekannte Beispiele für Länder, die diesen Verträgen nicht angehören, sind Iran und Äthiopien, in denen japanische Urheberrechte unter Umständen keine Gültigkeit haben.

Abgesehen von diesen Urheberrechtsverträgen gibt es jedoch auch das TRIPS-Abkommen, ein internationales Übereinkommen, das den Schutz von geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Handel zum Ziel hat. In Ländern, die diesem Abkommen beigetreten sind, können Urheberrechte ebenfalls wirksam sein.

Die kürzere Schutzdauer wird angewandt

In Japan ist die Schutzdauer des Urheberrechts auf „70 Jahre nach dem Tod des Urhebers“ festgelegt, jedoch haben andere Länder unterschiedliche Schutzfristen.

Beispielsweise haben Länder der Europäischen Union (EU), die Vereinigten Staaten und Australien dieselbe Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod festgelegt, während in Ländern des Nahen Ostens wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Pakistan, sowie in Taiwan und Ägypten die Schutzdauer nach dem Tod nur 50 Jahre beträgt und in Mexiko mit 100 Jahren nach dem Tod am längsten ist.

Obwohl es keine Grenzen für das Urheberrecht gibt, gibt es weltweit verschiedene Ansichten über die Dauer des Schutzes.

Andererseits sind in den verschiedenen Verträgen Mindestschutzfristen festgelegt. Die Mindestschutzdauern des Urheberrechts, die durch die jeweiligen Verträge festgelegt sind, lauten wie folgt:

VertragsnameSchutzdauer
Berner ÜbereinkunftMindestens 50 Jahre nach dem Tod
WelturheberrechtsabkommenMindestens 25 Jahre nach dem Tod

In der Berner Übereinkunft ist eine Mindestschutzdauer von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers festgelegt.

Das Welturheberrechtsabkommen sieht eine Schutzdauer von 25 Jahren nach dem Tod des Urhebers vor, dies ist jedoch nur die Mindestschutzdauer. Länder können eine längere Dauer festlegen. Das Abkommen bestimmt, dass grundsätzlich der Schutz, der im Inland gewährt wird, auch für Werke aus anderen Ländern gelten muss.

Im Falle ausländischer Werke muss Japan, selbst wenn die Schutzdauer im Heimatland des Werks nur 25 Jahre nach dem Tod beträgt, das Urheberrecht an demselben Werk für 70 Jahre nach dem Tod schützen.

Ebenso, wenn für japanische Werke in einem anderen Land eine Schutzdauer von 25 Jahren nach dem Tod festgelegt ist, wird in diesem Land das Urheberrecht für 25 Jahre nach dem Tod geschützt.

Beispielsweise werden Werke von Ägyptern in Japan gemäß dem japanischen Urheberrechtsgesetz geschützt, und Werke von Japanern werden in Ägypten gemäß dem ägyptischen Urheberrechtsgesetz geschützt.

Das bedeutet, dass die Schutzdauer des Urheberrechts je nach Land kürzer sein kann, daher sollte man vorsichtig sein, wenn man Werke im Ausland veröffentlicht.

Die Kriterien für „Urheberrechtlich geschützte Werke“ variieren je nach Land

Bei der Handhabung und den Standards von urheberrechtlich geschützten Werken im Ausland ist Vorsicht geboten. Selbst wenn ein Werk in Japan urheberrechtlich geschützt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der Schutz im Ausland in gleicher Weise gewährleistet ist. Selbst wenn es sich um ein Mitgliedsland eines der unten genannten Verträge handelt, unterscheiden sich die Definitionen von urheberrechtlich geschützten Werken von Land zu Land.

Die Berner Übereinkunft verfolgt den Grundsatz des „Formalitätsfreiheitsprinzips“, wonach für den Genuss und die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten keine Formalitäten wie Registrierung, Einreichung des Werks oder Anzeige des Urheberrechts erforderlich sind. In vielen Ländern, einschließlich Japan, ist das Urheberrechtsgesetz auf der Grundlage dieses Prinzips wirksam.

In der Vergangenheit galt dieses Prinzip jedoch nicht in den Vereinigten Staaten, wo es eine Zeit lang erforderlich war, das Copyright-Zeichen „©“ anzuzeigen, um Urheberrechtsschutz zu erhalten.

Dies lag daran, dass die Vereinigten Staaten bis vor kurzem ein System verfolgten, bei dem Urheberrechte erst durch Registrierung bei einer Regierungsbehörde anerkannt wurden (Formalitätsprinzip). Erst im Jahr Heisei 1 (1989) unterzeichneten die Vereinigten Staaten die Berner Übereinkunft und übernahmen damit das Prinzip der Formalitätsfreiheit.

Quelle: Japanisches Kulturamt | Schutz ausländischer urheberrechtlich geschützter Werke[ja]

Ob ein Land der Berner Übereinkunft oder dem Welturheberrechtsabkommen beigetreten ist oder nicht, und die Bestimmungen, die ein Werk als urheberrechtlich geschützt anerkennen, variieren von Land zu Land. Daher sollten Sie sich im Voraus über die Urheberrechtsbestimmungen des Ziellandes informieren.

Zwei internationale Verträge zum Urheberrecht

Internationale Verträge zum Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts fördern mehrere internationale Verträge den Schutz von Werken in einer rationalen und konsistenten Weise zwischen den Ländern. Diese Verträge legen Mindestschutzstandards fest, und durch deren Durchsetzung innerhalb ihrer jeweiligen Jurisdiktionen wird das Urheberrecht über Grenzen hinweg geschützt.

Hier werden zwei repräsentative Verträge erläutert.

Die Berner Übereinkunft

Die Berner Übereinkunft (Berne Convention) ist einer der ältesten und wichtigsten internationalen Verträge zum Schutz des Urheberrechts.

Die Übereinkunft, die 1886 in Bern, Schweiz, mit einem Fokus auf europäische Länder angenommen wurde, legt internationale Regeln zum Urheberrecht fest und wurde seitdem mehrfach revidiert. Heute ist sie von etwa 180 Ländern ratifiziert worden. Japan trat dem Vertrag 1899 bei, und die Vereinigten Staaten wurden schließlich 1989 Mitglied der Berner Übereinkunft.

Charakteristisch für die Berner Übereinkunft sind die “Inländerbehandlung” und das “Formalitätenfreiheitsprinzip”.

Inländerbehandlung

Die Berner Übereinkunft betont, dass ausländischen Urhebern und Werken die gleichen Rechte gewährt und geschützt werden sollen wie den im Inland von Staatsangehörigen geschaffenen Werken.

Formalitätenfreiheitsprinzip

Die Berner Übereinkunft legt das Prinzip fest, dass für den Urheberrechtsschutz keine spezifischen Formalitäten oder Anforderungen notwendig sind. Das Urheberrecht entsteht automatisch, und das Werk besitzt bereits vom Zeitpunkt seiner Schöpfung an Urheberrechte.

Die Welturheberrechtskonvention

Die Welturheberrechtskonvention wurde 1952 in Genf, Schweiz, erstellt und trat 1955 in Kraft. Sie wurde auf Initiative der UNESCO ins Leben gerufen und wird daher auch als UNESCO-Konvention bezeichnet. Japan unterzeichnete diesen Vertrag 1977.

Zum Zeitpunkt der Gründung der Berner Übereinkunft hatten die Vereinigten Staaten und einige Länder in Mittel- und Südamerika, die bereits eigene Verträge zum Urheberrechtsschutz etabliert hatten, das “Formalitätenprinzip” (die Notwendigkeit einer Registrierung für das Entstehen von Urheberrechten) anstatt des “Formalitätenfreiheitsprinzips” der Berner Übereinkunft übernommen. Daher spielte dieser Vertrag eine Brückenbauende Rolle zwischen den Mitgliedstaaten der Berner Übereinkunft.

Dadurch wird für Werke aus den Mitgliedstaaten der Welturheberrechtskonvention, auch ohne Registrierung, Schutz in Ländern des Formalitätenprinzips gewährt, sofern der Name des Urhebers, das Veröffentlichungsjahr und das ©-Symbol angegeben werden.

Förderung des Schutzes von Urheberrechten im Ausland

Förderung des Schutzes von Urheberrechten im Ausland

Zuletzt möchten wir das Projekt zur Förderung des Schutzes von Urheberrechten im Ausland durch die japanische Agentur für kulturelle Angelegenheiten vorstellen.

Entwicklung des Urheberrechtssystems

Die Agentur für kulturelle Angelegenheiten setzt sich für die Entwicklung und Unterstützung von Urheberrechtssystemen in der asiatisch-pazifischen Region ein (Projekt zur Förderung der Verbreitung des Urheberrechtssystems in der asiatischen Region).

Konkrete Maßnahmen umfassen:

  • Durchführung von lokalen Seminaren zum Urheberrechtssystem
  • Veranstaltung von internationalen Konferenzen zum Urheberrecht
  • Durchführung von Studienreisen nach Japan zur Unterstützung der Systementwicklung

Darüber hinaus zeigt die Agentur eine proaktive Haltung in der Entwicklung internationaler Regeln und im Umgang mit internationalen Urheberrechtsfragen. Sie bemüht sich täglich um den Schutz inländischer Werke durch die Teilnahme an Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Diskussionen über den WIPO-Rundfunkvertrag.

Referenz: Agentur für kulturelle Angelegenheiten | Förderung des Schutzes von Urheberrechten im Ausland[ja]

Unterstützung der Stärkung der Rechtsdurchsetzung

Die Agentur für kulturelle Angelegenheiten fordert durch intergouvernementale Anfragen eine verstärkte Durchsetzung im Falle von Urheberrechtsverletzungen und führt regelmäßige intergouvernementale Konsultationen mit Ländern durch, in denen besonders häufig Verletzungen eigener Inhalte auftreten, um eine angemessene Anwendung der Gesetze zu fördern.

Zusätzlich fördert sie die Entwicklung von Umgebungen durch die Ausbildung von Personal der Durchsetzungsbehörden in Trainingseminaren, die Erstellung von Handbüchern für Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Ausland und die Einrichtung von Beratungsstellen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den Link „Handbuch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (Piraterie) – Übersicht“.

Es umfasst Methoden zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern und Berichte zur Untersuchung der Durchsetzung von Urheberrechten.

Referenz: Urheberrechtsverletzungen (Piraterie) | Handbuch zur Bekämpfung – Übersicht[ja]

Zusammenfassung: Bei urheberrechtlichen Problemen über Grenzen hinweg sollten Sie sich an Experten wenden

Ein aufgeschlagenes Exemplar des Gesetzbuches

Es ist eine Tatsache, dass die Auffassungen zum Urheberrecht von Land zu Land variieren. Die Mitgliedschaft in verschiedenen Verträgen und die Regeln in den einzelnen Ländern erfordern eine gründliche Recherche über die urheberrechtlichen Bedingungen des jeweiligen Landes im Voraus. Zudem sollte man bedenken, dass Fälle, in denen mehrere Länder betroffen sind, vorkommen können, was die Handhabung komplizierter gestalten kann.

Bei der Handhabung von Urheberrechten im Ausland empfehlen wir, sich an Experten zu wenden.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in IT, insbesondere im Internet, und im Recht. In den letzten Jahren hat sich das globale Geschäft zunehmend ausgeweitet, und die Notwendigkeit einer rechtlichen Überprüfung durch Experten ist stetig gestiegen. Unsere Kanzlei bietet Lösungen im Bereich des internationalen Rechts an.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Internationales Recht & Auslandsgeschäfte[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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