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General Corporate

Checkpunkte bei der Unterzeichnung eines Beratungsvertrags in Bezug auf das Management und Ähnliches

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Checkpunkte bei der Unterzeichnung eines Beratungsvertrags in Bezug auf das Management und Ähnliches

In den letzten Jahren hat sich das Geschäftsumfeld stark verändert, was zu einem wachsenden Bedarf an Ratschlägen von externen Experten geführt hat, um das Management von Unternehmen zu verbessern. In jüngster Zeit hat sich der Trend beschleunigt, Fachleute, die in Unternehmen an vorderster Front gearbeitet haben, als Berater einzustellen und ihr Wissen für das Management zu nutzen. In diesem Zusammenhang werden wir den Beratungsvertrag erläutern, den ein Unternehmen abschließt, wenn es einen Vertrag mit einem Experten über das Management und ähnliche Themen abschließt.

Was ist ein Beratungsvertrag?

Ein Beratungsvertrag ist ein Vertrag, der darauf abzielt, fachlichen Rat in Bezug auf das Management und die technischen Aspekte eines Unternehmens zu erhalten. In Bezug auf seine rechtliche Natur ist es ähnlich wie ein sogenannter Dienstleistungsvertrag, bei dem das Unternehmen einem Experten die Aufgabe der Beratung überträgt und der Experte diese Aufgabe annimmt. Allerdings ist bei einem allgemeinen Dienstleistungsvertrag nicht unbedingt vorgesehen, dass der Auftragnehmer ein Experte ist, während bei einem Beratungsvertrag das Ziel darin besteht, Rat von einer Person mit spezifischem Fachwissen zu suchen.

Als Vertragspartner für einen Beratungsvertrag wurden traditionell oft Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater beauftragt, um Management- oder Buchhaltungs- und Finanzberatung zu erhalten. Zusätzlich dazu, wie bereits eingangs erwähnt, gibt es in jüngster Zeit immer mehr Fälle, in denen Beratungsverträge mit Personen abgeschlossen werden, die zwar nicht den Titel eines Unternehmensberaters tragen, aber über langjährige Erfahrung in der Branche verfügen, um Ratschläge im Bereich des Vertriebs zu erhalten.

Die rechtliche Natur von Beratungsverträgen

Wir erklären die Natur und wichtige Punkte von Beratungsverträgen.

Ein Beratungsvertrag ist rechtlich gesehen eine Art von Outsourcing-Vertrag. Bei Outsourcing-Verträgen gibt es hauptsächlich zwei Arten: diejenigen, die die Erbringung bestimmter Ergebnisse, wie die Lieferung von Arbeitsergebnissen, als Voraussetzung für die Entstehung einer Vergütung festlegen, und diejenigen, die nicht garantieren, dass Ergebnisse erzielt werden, aber die Verpflichtung haben, ihr Bestes zu tun, um Ergebnisse zu erzielen. In Beratungsverträgen besteht die Aufgabe normalerweise darin, Ratschläge zur Erreichung von Geschäftsleistungsindikatoren (KPIs) zu geben. Die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Erreichung der Leistungsindikatoren liegt in der Verantwortung des Managements, das den Rat des Beraters erhalten hat, daher garantiert der Berater selbst nicht die Erreichung der Leistungsindikatoren. Daher kann man sagen, dass die rechtliche Natur von Beratungsverträgen quasi-mandatartig ist. In quasi-mandatartigen Beratungsverträgen wird die Aufgabe wie folgt festgelegt. Hierbei bezeichnet A den Auftraggeber und B den Berater.

Artikel X (Aufgaben)
A beauftragt B mit der Aufgabe, Ratschläge zu A’s XX zu geben, und B nimmt diesen Auftrag an.

Auch hinsichtlich der Entstehung der Vergütung wird normalerweise eine feste monatliche Zahlung unter dem Titel Beratungsgebühr o.ä. erhalten, da nicht die Erzielung von Ergebnissen wie bei einem Werkvertrag zur Bedingung gemacht wird.

Artikel X (Vergütung)
A zahlt B bis zum Ende jeden Monats eine Beratungsgebühr von XX Tausend Yen (ohne Verbrauchssteuer).

Übrigens, für allgemeine Outsourcing-Verträge haben wir einen detaillierten Artikel unten.

https://monolith.law/corporate/regulation-of-outsourcing-contract[ja]

Wichtige Punkte in Beratungsverträgen

In diesem Artikel stellen wir konkrete Klauselvorschläge für wichtige Bestimmungen in Beratungsverträgen vor und erläutern die Punkte, die in jeder Klausel überprüft werden sollten. In den Klauselvorschlägen bezeichnet “A” den Auftraggeber und “B” den Berater.

Klauseln zur Leistungsbeschreibung

Artikel X (Leistungsbeschreibung)
1. A beauftragt B als Berater, um Antworten auf Fragen zu As Geschäft und andere von A und B vereinbarte Aufgaben (im Folgenden “die Leistungen”) zu erbringen. B nimmt diesen Auftrag an.
2. B wird einmal im Monat auf Anfrage von A, auf die von A festgelegte Weise, die Leistungen erbringen.

Die wichtigste Klausel in einem Beratungsvertrag betrifft die Beschreibung der Leistungen. Es ist üblich, die Art der Leistungen, wie im ersten Absatz des Klauselvorschlags, abstrakt festzulegen und die genauen Leistungen bei jedem Auftreten in einem separaten Vertrag festzulegen. Allerdings empfehlen wir, die genauen Leistungen im Hauptvertrag festzulegen, wenn Sie Beratung für ein bestimmtes Projekt, wie zum Beispiel einen Antrag auf staatliche Fördermittel, benötigen.

Ein separater Vertrag basiert in der Regel auf einem Grundvertrag und wird durch den Austausch von Bestellungen und Anforderungen bei jedem Auftreten einer konkreten Aufgabe abgeschlossen. In einem Beratungsvertrag ist es jedoch üblich, dass der Auftraggeber den Berater per E-Mail um Beratung bittet und der Berater durch seine Zustimmung oder Ablehnung den Vertrag abschließt.
Der zweite Absatz des Klauselvorschlags ist für Fälle vorgesehen, in denen der Berater regelmäßig Beratung zu den beauftragten Aufgaben geben muss.

Zum Beispiel, in Managementberatung ist es notwendig, die Effektivität in regelmäßigen Abständen zu messen und auf dieser Grundlage die nächsten Maßnahmen zu planen. Daher wird in einem Beratungsvertrag im Voraus festgelegt, dass regelmäßige Beratungen stattfinden. Im Gegensatz dazu ist in einem Beratungsvertrag, bei dem der Berater bei Bedarf Beratung zu den anfallenden Aufgaben gibt, eine Klausel für regelmäßige Beratungen, wie im zweiten Absatz des Klauselvorschlags, nicht notwendig. Daher sollte die Notwendigkeit des zweiten Absatzes des Klauselvorschlags je nach Zweck des Beratungsvertrags beurteilt werden.

Klauseln zur Vergütung

Wie sollten Vergütungsklauseln in Beratungsverträgen geregelt werden?

Artikel X (Vergütung)
1. Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer eine Beratungsgebühr von X Tausend Euro (ohne Mehrwertsteuer) monatlich bis zum letzten Tag des Monats durch Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto. Die Überweisungsgebühren trägt der Auftraggeber.
2. Die Beratungsgebühr im vorherigen Absatz gilt für Arbeiten bis zu X Stunden pro Monat.
3. Wenn erwartet wird, dass die für die Durchführung dieser Arbeit erforderliche Zeit den im vorherigen Absatz genannten Betrag überschreitet, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus benachrichtigen. Wenn die Arbeitszeit in diesem Monat den im vorherigen Absatz genannten Betrag überschreitet, wird die Vergütung für den Überschuss, vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus benachrichtigt hat, auf X Tausend Euro pro Stunde festgesetzt.
4. Die normalerweise für die Durchführung dieser Arbeit erforderlichen Kosten trägt der Auftragnehmer. Wenn der Auftragnehmer besondere Kosten aufwendet, kann er den Auftraggeber nur dann zur Zahlung auffordern, wenn der Auftraggeber im Voraus zugestimmt hat.

Bei Beratungsleistungen ist es üblich, die Vergütung wie im Entwurf des Absatzes 1 als “monatlicher Festbetrag” zu zahlen. Beratungsverträge setzen voraus, dass kontinuierlich Ratschläge gegeben werden. Wenn jedoch die Arbeitsmenge in einem bestimmten Monat übermäßig wird, wird das Gleichgewicht zwischen Arbeitsinhalt und Vergütung nicht gewahrt, wenn es innerhalb des monatlichen Vergütungsbereichs bleibt. Daher gibt es Klauseln, wie in den Entwürfen der Absätze 2 und 3, die eine Überstundenvergütung verlangen, wenn die erwartete monatliche Arbeitszeit überschritten wird. Ein wichtiger Punkt für den Berater ist, dass er die Arbeitszeit regelmäßig messen muss, um Überstundenvergütung zu verlangen.

Daher, wenn der Berater es schwierig findet, einen plötzlichen Anstieg der Arbeitsmenge zu erwarten, und die Zeitverwaltung mühsam ist, ist es eine Methode, einen monatlichen Festbetrag mit einer gewissen Spielraum für die erwartete Arbeitszeit festzulegen, anstatt eine Klausel für Überstundenvergütung zu haben. Darüber hinaus ist es wichtig zu verstehen, dass Streitigkeiten mit dem Auftraggeber leicht entstehen können, da die Angemessenheit der Zeiterfassung für den Auftraggeber schwer zu erkennen ist. Daher ist es notwendig, in Betracht zu ziehen, den Auftraggeber im Voraus zu konsultieren, wenn die Möglichkeit besteht, Überstundenvergütung für spezifische Arbeiten zu verlangen. Der Entwurf des Absatzes 3 setzt eine vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers als Voraussetzung für die Beantragung von Überstundenvergütung fest.

Wenn der Auftraggeber vermeiden möchte, dass die Vergütung durch Zeitabrechnung höher als erwartet ausfällt, ist es eine Methode, dem Berater im Voraus die geschätzte benötigte Zeit für die beauftragte Arbeit mitzuteilen und ein Höchstbudget anzugeben. Der Entwurf des Absatzes 4 ist eine Klausel über die Kostenbelastung für notwendige Ausgaben wie Reisekosten und Kommunikationskosten bei der Durchführung der Arbeit. In Beratungsverträgen ist es nicht üblich, dass die Durchführung der Arbeit hohe Kosten verursacht, daher ist es nicht üblich, dem Auftraggeber zusätzlich zur monatlichen Vergütung Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn jedoch besondere Ausgaben erwartet werden, um die beauftragte Arbeit auszuführen, wie z.B. die Einführung eines speziellen Systems, muss der Auftraggeber um Kostenersatz gebeten werden. Der Entwurf des Absatzes 4 legt fest, dass der Auftraggeber die Kosten nur dann trägt, wenn er im Voraus zugestimmt hat. Tatsächlich, wenn solche besonderen Ausgaben anfallen, wird es notwendig sein, die Kosten im Detail mit dem Auftraggeber zu teilen und entweder ausdrücklich in den Klauseln des Beratungsvertrags festzulegen, dass der Auftraggeber die Kosten trägt, oder eine separate Vereinbarung zu treffen.

Klausel zur Wettbewerbsvermeidungspflicht

Was bedeutet die Wettbewerbsvermeidungspflicht in einem Beratungsvertrag?

Artikel X (Wettbewerbsvermeidungspflicht)
Der Auftragnehmer darf während der Laufzeit dieses Vertrages nur mit vorheriger Benachrichtigung an den Auftraggeber als Berater für Dritte tätig werden, die in direktem oder indirektem Wettbewerb mit dem Auftraggeber stehen, und darf ähnliche oder konkurrierende Tätigkeiten entweder selbst oder durch Dritte ausführen.

Insbesondere im Falle von Beratern, die sich mit Management oder Geschäftsführung befassen, möchten Auftraggeber nicht, dass ihre Berater ähnliche Ratschläge an konkurrierende Unternehmen geben. Sie befürchten, dass sie ihren Wettbewerbsvorteil verlieren und Geschäftsgeheimnisse preisgeben könnten, wenn sie dies zulassen. Es wäre besser, wenn der Auftraggeber eine Klausel zur Wettbewerbsvermeidung einfügen könnte, aber wenn der Berater jegliche Dienstleistungen für konkurrierende Unternehmen verbietet, könnte dies seine Einnahmequellen erheblich einschränken. Daher wird er wahrscheinlich ablehnen, es sei denn, er erhält eine angemessene Vergütung für diese Einschränkung. Daher hängt die Art der Einschränkungen, die als Wettbewerbsvermeidungspflicht auferlegt werden, von der wirtschaftlichen Vernunft beider Parteien ab.

Ein Kompromiss könnte sein, dass der Berater den Auftraggeber im Voraus benachrichtigt, wenn er einen Auftrag von einem konkurrierenden Unternehmen annimmt, wie im Klauselentwurf vorgeschlagen. Eine Benachrichtigung erfordert keine Zustimmung vom Auftraggeber, so dass der Berater Aufträge von konkurrierenden Unternehmen annehmen kann, unabhängig von den Wünschen des Auftraggebers. Auf der anderen Seite kann der Auftraggeber feststellen, ob sein Berater auch Ratschläge an konkurrierende Unternehmen gibt.

Was die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen betrifft, so wird dies in diesem Artikel nicht behandelt, aber es wird allgemein in Verträgen durch eine Klausel zur Vertraulichkeitspflicht geregelt. Daher ist es wichtig für den Berater, dem Auftraggeber klar zu erklären und sein Verständnis zu erhalten, dass die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers nicht stattfinden wird, solange eine Vertraulichkeitspflicht besteht, auch wenn der Berater Beratungsdienste für andere Unternehmen erbringt.

Klauseln zu geistigem Eigentum

Artikel X (Geistiges Eigentum)
Alle geistigen Eigentumsrechte, die im Zuge der Durchführung dieser Arbeit entstehen (einschließlich der Rechte, die in Artikel 27 und 28 des japanischen Urheberrechtsgesetzes festgelegt sind, im Falle von Urheberrechten), gehören, mit Ausnahme derjenigen, die der Auftragnehmer vor Abschluss dieses Vertrags besaß und die der Auftragnehmer gesondert und individuell bestimmt, ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Auftraggeber. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer keine Persönlichkeitsrechte in Bezug auf dieses geistige Eigentum gegenüber dem Auftraggeber oder einer von ihm bestimmten dritten Partei ausüben.

In Beratungsdienstleistungen geht es nicht nur darum, mündlichen Rat zu geben, sondern es kann auch darum gehen, Materialien zu erstellen und zu berichten, die Geschäftszustände und Marktanalysen visualisieren. Da solche Materialien im Rahmen der Beratungsdienstleistungen für den Auftraggeber erstellt werden, ist es üblich, dass die geistigen Eigentumsrechte an diesen Materialien dem Auftraggeber zugeschrieben werden. Der vorgeschlagene Klauselentwurf sieht vor, dass alle geistigen Eigentumsrechte dem Auftraggeber zugeschrieben werden. Allerdings muss der Berater geistige Eigentumsrechte an eigenen, allgemein erstellten Daten behalten. In solchen Fällen kann der Berater beim Bereitstellen dieser Daten für den Auftraggeber eine Erklärung in das Material aufnehmen, dass “die geistigen Eigentumsrechte dem Berater gehören”. Der Klauselentwurf sieht vor, dass, wenn eine solche individuelle Bestimmung vorliegt, die geistigen Eigentumsrechte auf der Beraterseite behalten werden können, indem “Dinge, die der Auftragnehmer gesondert und individuell bestimmt” aus den Fällen ausgeschlossen werden, in denen die geistigen Eigentumsrechte dem Auftraggeber zugeschrieben werden.

Übrigens, Urheberrechte und moralische Rechte des Autors werden im folgenden Artikel ausführlich erklärt.

https://monolith.law/reputation/unauthorized-photo-reproduction-on-the-internet-author-moral-rights[ja]

Klausel zur Vertragslaufzeit

Artikel X (Vertragslaufzeit)
Dieser Vertrag bleibt ab dem Vertragsabschlussdatum für ● Monate gültig. Wenn jedoch bis zum ● Tag des Monats, in dem die Laufzeit endet, kein besonderer Antrag gestellt wird, wird dieser Vertrag unter den gleichen Bedingungen für ein Jahr verlängert und danach ebenso fortgesetzt.

Bei Beratungsverträgen, die darauf abzielen, kontinuierliche Ratschläge zu Management und Geschäftsbetrieb zu erhalten, ist es üblich, die Vertragslaufzeit auf einen längeren Zeitraum wie sechs Monate bis ein Jahr festzulegen und eine Klausel für die automatische Verlängerung, wie im obigen Klauselentwurf, einzufügen. Allerdings, wenn der Beratungsvertrag darauf abzielt, nur Ratschläge zu einem bestimmten Projekt zu erhalten, kann die Vertragslaufzeit auf den für die Durchführung des Projekts erforderlichen Zeitraum beschränkt und die automatische Verlängerungsklausel weggelassen werden.

Zusammenfassung

Auch wenn man allgemein von Beratungsverträgen spricht, variieren die Vertragsziele und die erforderlichen Beratungsinhalte stark. Insbesondere bei Beratern im Bereich Vertrieb und Management gibt es eine breite Palette an erwarteten Inhalten. Daher ist es wichtig, bei der Annahme von Beratungsaufgaben eine sorgfältige Abstimmung der Erwartungen mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Da Beratungsaufgaben langfristige Verträge darstellen, empfehlen wir dringend, zur Vermeidung von Problemen einen Experten wie einen Anwalt zu konsultieren und sicherzustellen, dass es keine Probleme mit den Klauseln des Beratungsvertrags gibt.

Auch wenn man allgemein von Beratungsverträgen spricht, variieren die Vertragsziele und die erforderlichen Beratungsinhalte stark. Insbesondere bei Beratern im Bereich Vertrieb und Management gibt es eine breite Palette an erwarteten Inhalten. Daher ist es wichtig, bei der Annahme von Beratungsaufgaben eine sorgfältige Abstimmung der Erwartungen mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Da Beratungsaufgaben langfristige Verträge darstellen, empfehlen wir dringend, zur Vermeidung von Problemen einen Experten wie einen Anwalt zu konsultieren und sicherzustellen, dass es keine Probleme mit den Klauseln des Beratungsvertrags gibt.

Informationen zur Erstellung und Überprüfung von Verträgen durch unsere Kanzlei

Die Monolis Rechtsanwaltskanzlei, als eine Kanzlei mit Stärken in IT, Internet und Geschäft, bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, einschließlich der Erstellung und Überprüfung von Verträgen, nicht nur Beratungsverträgen, für unsere Mandanten und Kundenunternehmen an.

Wenn Sie interessiert sind, finden Sie bitte weitere Details unten.

https://monolith.law/contractcreation[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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