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Was sind die wichtigsten Punkte, die bei einem Agenturvertrag für die Einführung von Kunden zu beachten sind?

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Was sind die wichtigsten Punkte, die bei einem Agenturvertrag für die Einführung von Kunden zu beachten sind?

Es ist üblich, den Verkauf von eigenen Produkten oder Dienstleistungen an Vertriebspartner zu delegieren. Für das delegierende Unternehmen hat dies den Vorteil, dass es die Kosten für den eigenen Vertriebsstab reduzieren kann und sofort einsatzbereite Unterstützung erhält. Daher ist dies insbesondere für Start-up-Unternehmen eine effektive Option, um das Geschäft zu beschleunigen.

Es gibt verschiedene Arten von Vertriebsverträgen, aber in diesem Artikel werden wir die Checkpunkte für Verträge erläutern, bei denen das Unternehmen, das die Vertriebstätigkeit an den Vertriebspartner delegiert, Kunden einführt, die als potenzielle Kunden eingestuft werden.

Für Vertriebsverträge, die nicht auf Kundenvermittlung basieren, finden Sie eine detaillierte Erklärung in dem folgenden Artikel.

https://monolith.law/corporate/agency-contract-lawyer[ja]

Was ist ein Agenturvertrag?

Was genau ist ein Agenturvertrag aus rechtlicher Sicht? Im Folgenden erläutern wir die grundlegenden Mechanismen und Arten von Agenturverträgen.

Struktur des Agenturvertrags

Ein Agenturvertrag ist ein Vertrag, in dem ein Unternehmen (der Auftraggeber) die Verkaufsaktivitäten seiner Produkte oder Dienstleistungen an eine Agentur delegiert. Die Agentur erhält eine Provision gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen als Gegenleistung für ihre Verkaufsaktivitäten.

Arten von Agenturverträgen

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Agenturverträgen:

  • Kaufvertrag
  • Vermittlungsvertrag
  • Kundenvermittlungsvertrag

Kaufvertrag

Bei einem Kaufvertrag kauft die Agentur Produkte oder ähnliches vom Auftraggeber und verkauft diese an den Endverbraucher weiter. Daher kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Agentur und auch zu einem Kaufvertrag zwischen der Agentur und dem Endverbraucher.

Der Kaufvertrag wird oft bei Agenturverträgen verwendet, bei denen der Hersteller Produkte verkauft. Andererseits, wenn ein IT-Unternehmen der Auftraggeber ist, sind die zu verkaufenden Gegenstände oft Systeme oder Dienstleistungen, die sich nicht gut für einen Kaufvertrag eignen.

Vermittlungsvertrag

Ein Vermittlungsvertrag ist eine häufig genutzte Form des Agenturvertrags, wenn ein IT-Unternehmen der Auftraggeber ist. Bei einem Vermittlungsvertrag handelt die Agentur im Auftrag des Auftraggebers bei der Vertragsabschluss. Dies ist vergleichbar mit der Position eines Immobilienmaklers.

Im Gegensatz zum Kaufvertrag schließen der Auftraggeber und der Endverbraucher beim Vermittlungsvertrag direkt einen Vertrag ab.

Kundenvermittlungsvertrag

Ähnlich zum Vermittlungsvertrag gibt es den Kundenvermittlungsvertrag.

Bei einem Kundenvermittlungsvertrag stellt die Agentur potenzielle Kunden dem Auftraggeber vor und erhält jedes Mal eine Vermittlungsgebühr, wenn ein Geschäft mit diesem Kunden zustande kommt.

Der Unterschied zum Vermittlungsvertrag besteht darin, dass beim Kundenvermittlungsvertrag die Verhandlungen und der Vertragsabschluss vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden. Daher reicht es aus, wenn die Agentur einen Termin für die Verhandlungen vereinbart.

Der Kundenvermittlungsvertrag kann geeignet sein, wenn das Unternehmen, das der Auftraggeber ist, über ausreichend Vertriebspersonal verfügt oder wenn das Unternehmen durch die eigenständige Abwicklung von Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss eine Vertrauensbeziehung zum Kunden aufbauen möchte.

Auch der Kundenvermittlungsvertrag wird häufig von IT-Unternehmen genutzt.

Wichtige Punkte im Vertragsabschluss mit einem Kundenvermittlungs-Agentur

Wenn Sie eine Agentur mit der Kundenvermittlung beauftragen, ist es unerlässlich, einen Agenturvertrag abzuschließen. Wichtig in einem Agenturvertrag sind die Bestimmungen über den Umfang der beauftragten Tätigkeiten und die an die Agentur zu zahlenden Gebühren.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Klauseln eines Kundenvermittlungs-Agenturvertrags. In den Klauselbeispielen bezeichnet “A” den Auftraggeber und “B” die Verkaufsagentur.

Klauseln zur Vermittlungstätigkeit

1. A beauftragt B mit der Vermittlung von potenziellen Kunden für das betreffende Produkt.
2. A gewährt B keinerlei Vertretungsbefugnis.
3. Alle Kosten im Zusammenhang mit der betreffenden Tätigkeit sowie alle sonstigen Kosten trägt B.

Ein unverzichtbarer Bestandteil eines Kundenvermittlungs-Agenturvertrags ist die Klausel, die den Inhalt der beauftragten Tätigkeit festlegt. Es ist wichtig, dass der Umfang der Tätigkeit klar definiert ist.

Da dieser Vertrag ein Kundenvermittlungs-Agenturvertrag ist, ist in Absatz 1 des Klauselbeispiels festgelegt, dass “potenzielle Kunden vermittelt werden”.

Besonders wichtig in einem Kundenvermittlungs-Agenturvertrag ist Absatz 2. Wie oben erläutert, unterscheidet sich die Kundenvermittlung von der Vermittlung, da die Verhandlungen und der Vertragsabschluss vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden. Daher wird der Agentur keine Vertretungsbefugnis gewährt.

Ein Punkt, auf den man bei einem Agenturvertrag achten muss, sind Probleme, bei denen die Agentur sich gegenüber Kunden als Vertreter des Auftraggebers ausgibt, Geld von den Kunden erhält und dann mit dem Geld verschwindet.

Wenn die Agentur gegenüber den Kunden behauptet, sie sei der Vertreter des Auftraggebers, oder wenn sie Visitenkarten mit dieser Aussage verteilt, besteht das Risiko, dass der Auftraggeber von den Kunden zur Verantwortung gezogen wird.

Daher ist es wichtig, dass der Auftraggeber der Agentur klar mitteilt, dass sie keine Darstellungen machen darf, die die Kunden irreführen könnten. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass man angesichts dieses Risikos eine vertrauenswürdige Agentur auswählen sollte.

Absatz 3 des Klauselbeispiels legt vorsorglich fest, dass die Agentur alle Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit anfallen, selbst tragen muss. Angelegenheiten, die mit finanziellen Belastungen zusammenhängen, können leicht zu Problemen führen, daher ist es ratsam, auch kleinere Details klar im Vertrag festzulegen.

Klauseln zu Verkaufsgebühren

Wenn zwischen A und dem potenziellen Kunden ein Vertrag über die Nutzung oder den Verkauf des betreffenden Produkts zustande kommt, zahlt A B eine Vermittlungsgebühr in Höhe von ●% des im Vertrag festgelegten Produktpreises (inklusive Steuern).

In einem Kundenvermittlungs-Agenturvertrag ist es wichtig, klar festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Gebühr gezahlt wird, d.h. den Erfolgspunkt.

Mögliche Erfolgspunkte sind:

  • Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlungen
  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden
  • Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden

Das obige Klauselbeispiel sieht vor, dass die Gebühr anfällt, wenn ein Vertrag zwischen dem potenziellen Kunden und dem Auftraggeber zustande kommt. Dies ist eher zum Vorteil des Auftraggebers. Im Gegenzug könnte der Prozentsatz der Vermittlungsgebühr höher sein.

Andererseits kann der Vertrag auch so gestaltet sein, dass die Vermittlungsgebühr anfällt, sobald tatsächliche Verhandlungen mit dem potenziellen Kunden geführt werden. In diesem Fall besteht jedoch das Risiko, dass die Agentur Termine mit Kunden vereinbart, die wenig Aussicht auf einen Auftrag haben.

Beispiele hierfür sind Fälle, in denen offensichtlich keine Absicht besteht, das Produkt oder die Dienstleistung des Unternehmens zu nutzen, oder Fälle, in denen die Agentur einen Bekannten bittet, nur an den Verhandlungen teilzunehmen. Daher ist es für den Auftraggeber sicherer, den Erfolgspunkt nicht auf den Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlungen, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festzulegen.

Wenn der Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlungen als Erfolgspunkt festgelegt wird, kann es auch eine Lösung sein, die Eigenschaften der potenziellen Kunden, die in einem Agenturvertrag zur Vermittlung gesucht werden (Geschlecht, Alter, Branche, Unternehmensgröße usw.), im Detail festzulegen.

Klauseln zur Zahlungsweise

1. Die Vermittlungsgebühr wird durch Überweisung auf das von B angegebene Bankkonto bis zum Ende des Folgemonats für die Verträge, die bis zum Ende des Vormonats mit potenziellen Kunden abgeschlossen wurden, gezahlt. Die Überweisungsgebühren trägt A.
2. A benachrichtigt B schriftlich bis zum ●. Tag jedes Monats über die Anzahl der Verträge, die zwischen dem ersten und dem letzten Tag des Vormonats mit potenziellen Kunden abgeschlossen wurden, und über die Vermittlungsgebühr.

Diese Klausel legt den Zeitpunkt und die Methode der Zahlung der Vermittlungsgebühr fest. Besonders wichtig ist das in Absatz 1 festgelegte Zahlungsdatum.

Im obigen Klauselbeispiel wird davon ausgegangen, dass die Vermittlungsgebühr für die zwischen dem ersten und dem letzten Tag des Vormonats abgeschlossenen (die Bedingungen für die Entstehung der Gebühr erfüllenden) Verträge bis zum Ende des Folgemonats gezahlt wird.

Klauseln zur Vertragslaufzeit

1. Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt ab dem Vertragsabschluss ● Jahre.
2. Sofern nicht bis einen Monat vor Ablauf der Laufzeit von A oder B Einwände gegen den anderen erhoben werden, wird dieser Vertrag automatisch um ● Jahre verlängert, und dies gilt auch für die Zukunft.
3. Ungeachtet der Beendigung dieses Vertrags bleibt dieser Vertrag in Bezug auf die Beziehungen zu den potenziellen Kunden, die B während der Laufzeit dieses Vertrags an A vermittelt hat, solange dieser Vertrag zwischen dem potenziellen Kunden und A besteht, in Kraft.

Was die Vertragslaufzeit zwischen dem Auftraggeber und der Agentur betrifft, so ist es üblich, den Vertrag wie in Absatz 2 des obigen Klauselbeispiels automatisch zu verlängern, wenn der Auftraggeber eine kontinuierliche Auftragserteilung wünscht.

Andererseits, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Agentur nur vorübergehend zu beauftragen und in Zukunft eigene Vertriebsmitarbeiter auszubilden, oder wenn es sich um den ersten Agenturvertrag handelt und der Auftraggeber unsicher ist, wie erfolgreich er sein wird, kann es eine Option sein, die automatische Verlängerungsklausel in Absatz 2 des Klauselbeispiels nicht aufzunehmen und die Vertragslaufzeit in Absatz 1 des Klauselbeispiels kurz zu halten.

Absatz 3 des Klauselbeispiels sieht vor, dass der Vertrag auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einem bestimmten Umfang in Kraft bleibt.

In einem Agenturvertrag werden in der Regel allgemeine Klauseln wie die Verpflichtung zur Geheimhaltung festgelegt. Solche Verpflichtungen müssen natürlich auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit eingehalten werden, daher ist es notwendig, den Vertrag in einem bestimmten Umfang in Kraft zu lassen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wird im folgenden Artikel ausführlich erläutert.

https://monolith.law/corporate/checkpoints-nondisclosure-agreement[ja]

Zusammenfassung

Es ist nicht nur auf IT-Unternehmen beschränkt, aber es ist üblich, dass sie ihre selbst entwickelten Tools oder Apps an Vertriebsagenturen verkaufen.

Bei der Erstellung eines Agenturvertrags sind auch geschäftliche Entscheidungen erforderlich, und es ist wichtig, den Vertrag anzupassen. Daher empfehlen wir, einen Anwalt oder einen anderen Experten zu konsultieren, wenn Sie einen Agenturvertrag erstellen.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere im Internet- und Rechtswesen. Für eine effektive Nutzung von Agenturverträgen ist die Erstellung von Verträgen erforderlich. Unsere Kanzlei erstellt und überprüft Verträge für eine Vielzahl von Fällen, von Unternehmen, die an der Tokyo Stock Exchange Prime (TSE Prime) gelistet sind, bis hin zu Start-up-Unternehmen. Wenn Sie Probleme mit Verträgen haben, lesen Sie bitte den folgenden Artikel.

https://monolith.law/contractcreation[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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