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Das japanische Aufenthaltsqualifikationssystem: Grundprinzipien und die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmen

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Das japanische Aufenthaltsqualifikationssystem: Grundprinzipien und die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmen

Beim Betrieb eines Geschäfts in Japan und der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften ist ein genaues Verständnis des japanischen Einwanderungsmanagementsystems, insbesondere des Aufenthaltsqualifikationssystems, unerlässlich. Dieses System legt die rechtliche Grundlage fest, auf der ausländische Personen in Japan bleiben und tätig sein können, und seine Einhaltung ist ein zentraler Bestandteil der Compliance und des Risikomanagements von Unternehmen. Das “Japanische Einwanderungs- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz” (im Folgenden “Einwanderungsgesetz” genannt) zielt darauf ab, die Ein- und Ausreise aller Personen, die nach Japan einreisen oder aus Japan ausreisen, sowie den Aufenthalt aller Ausländer in Japan fair zu verwalten. Unter diesem Gesetz dürfen ausländische Personen in Japan grundsätzlich nur innerhalb des Rahmens der ihnen individuell erteilten “Aufenthaltsqualifikation” und der entsprechenden “Aufenthaltsdauer” bleiben und tätig sein. Die Aufenthaltsqualifikation klassifiziert die Aktivitäten und den Status, die rechtlich in Japan ausgeübt werden können, und bestimmt direkt die Möglichkeit und den Umfang der Beschäftigung. Daher ist es für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen und deren Fähigkeiten voll ausschöpfen möchten, äußerst wichtig, die Struktur und die Prinzipien dieses Aufenthaltsqualifikationssystems tiefgehend zu verstehen und die damit verbundenen rechtlichen Verfahren angemessen zu verwalten. In diesem Artikel werden die grundlegenden Konzepte des Aufenthaltsqualifikationssystems, seine Struktur und die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmen bei der Einhaltung des Systems anhand konkreter Gesetze und Gerichtsentscheidungen erläutert.

Grundprinzipien des japanischen Aufenthaltskontrollsystems

Das japanische Aufenthaltskontrollsystem basiert auf dem Prinzip der “Erlaubnispflicht”, wonach der Aufenthalt von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht als selbstverständliches Recht garantiert ist, sondern unter bestimmten Bedingungen von Japan als souveränem Staat genehmigt wird. Dieses Konzept ist grundlegend für das Verständnis des gesamten Systems. Artikel 2-2 Absatz 1 des japanischen Einwanderungsgesetzes legt fest, dass Ausländer mit einer bei der Einreiseerlaubnis festgelegten Aufenthaltsqualifikation in Japan verweilen dürfen. Dies zeigt den “Zentralismus der Aufenthaltsqualifikation”, der besagt, dass alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Art von Aufenthaltsqualifikation besitzen müssen, um in Japan zu bleiben.

Darüber hinaus ist jeder Aufenthaltsqualifikation eine “Aufenthaltsdauer” beigefügt, die durch eine Verordnung des Justizministeriums festgelegt wird. Diese Aufenthaltsdauer ist die Frist, für die der Aufenthalt in Japan mit der jeweiligen Aufenthaltsqualifikation erlaubt ist, und ein Überziehen dieser Frist ist grundsätzlich nicht gestattet. Um den Aufenthalt fortzusetzen, muss vor Ablauf der Aufenthaltsdauer ein Antrag auf Verlängerung gestellt und genehmigt werden.

Der wichtigste Punkt dieses Systems ist, dass die erteilte Aufenthaltsqualifikation den Umfang der Aktivitäten, die innerhalb Japans ausgeführt werden dürfen, streng definiert. Insbesondere wird die Möglichkeit, entlohnte Tätigkeiten, also Arbeitsaktivitäten, auszuüben, klar durch die Aufenthaltsqualifikation unterschieden. Sich über den genehmigten Bereich hinaus an Arbeitsaktivitäten zu beteiligen oder über die Aufenthaltsdauer hinaus in Japan zu bleiben, wird als “illegale Beschäftigung” oder “illegaler Aufenthalt” betrachtet und kann als Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz zu strengen Maßnahmen wie Abschiebung führen. Dieses Prinzip der Erlaubnispflicht wird auch in nachfolgend diskutierten Gerichtsentscheidungen immer wieder bestätigt und die Erteilung sowie Erneuerung der Aufenthaltsqualifikation liegt im weiten Ermessen des Justizministers. Daher wird bei der Antragstellung verlangt, dass die Erfüllung der verschiedenen Anforderungen gemäß den Gesetzen und Richtlinien mit Dokumenten nachgewiesen wird, und individuelle Umstände werden unter diesem weiten Ermessen geprüft.

Struktur des japanischen Aufenthaltsqualifikationssystems

Das japanische Aufenthaltsqualifikationssystem lässt sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen, basierend auf den Gründen für die Erteilung der Genehmigung. Die eine Kategorie umfasst Aufenthaltsqualifikationen, die aufgrund bestimmter “Aktivitäten” vergeben werden, die in Japan ausgeführt werden sollen, und die andere Kategorie basiert auf einem bestimmten “Status oder Stand”. Das Verständnis dieser Einteilung ist äußerst wichtig, wenn man den Tätigkeitsbereich und die Karrierepfade von ausländischen Fachkräften, die beschäftigt werden sollen, in Betracht zieht.

Aufenthaltsqualifikationen, die auf Aktivitäten basieren, sind in Anhang 1 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt und können grob in solche unterteilt werden, bei denen eine Beschäftigung erlaubt ist, und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Beispiele für Aufenthaltsqualifikationen, bei denen eine Beschäftigung erlaubt ist, sind “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen”, “Management” und “Fachkenntnisse”. Personen, die diese Aufenthaltsqualifikationen besitzen, dürfen nur in ihrem Fachgebiet oder in den durch ihre Qualifikation festgelegten Aktivitäten arbeiten. Ein Ingenieur mit einer Aufenthaltsqualifikation für “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen” darf beispielsweise in seinem Fachgebiet tätig sein, darf aber grundsätzlich nicht einfache Arbeiten ausführen, die nicht mit seiner Fachkompetenz zusammenhängen. Dies zeichnet sich durch strenge Beschränkungen des Aktivitätsbereichs aus.

Andererseits sind Aufenthaltsqualifikationen, die auf Status oder Stand basieren, in Anhang 2 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt und umfassen “Daueraufenthaltsberechtigte”, “Ehepartner von Japanern usw.” und “Ständige Bewohner”. Diese Aufenthaltsqualifikationen werden aufgrund eines bestimmten Status oder einer starken Verbindung zu Japan vergeben, und daher gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Aktivitäten. Folglich können Personen mit diesen Aufenthaltsqualifikationen, ähnlich wie japanische Staatsbürger, frei in jeder legalen Beschäftigung arbeiten, unabhängig von Beruf oder Branche.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien hat direkte Auswirkungen auf die Personalmanagementstrategie eines Unternehmens. Mitarbeiter mit einer auf Aktivitäten basierenden Aufenthaltsqualifikation werden für ihren Beitrag in ihrem Fachgebiet geschätzt, aber eine Umsetzung oder Änderung ihrer Aufgaben kann eine Antragstellung zur Änderung ihrer Aufenthaltsqualifikation erforderlich machen. Im Gegensatz dazu können Mitarbeiter mit einer auf Status oder Stand basierenden Aufenthaltsqualifikation flexibel in verschiedenen Abteilungen und Positionen innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden, was sie zu einem Ziel für langfristige Personalentwicklung und Karriereplanung macht.

MerkmaleAuf Aktivitäten basierende AufenthaltsqualifikationAuf Status oder Stand basierende Aufenthaltsqualifikation
Grundlage der GenehmigungSpezifische Aktivitäten (z.B. bestimmte Berufe)Persönlicher Status oder Beziehung (z.B. Ehe mit einem Japaner)
Beschränkungen der AktivitätenStreng begrenzt. Nur auf Tätigkeiten beschränkt, die durch die Aufenthaltsqualifikation definiert sind.Keine Beschränkungen. Alle legalen Aktivitäten (einschließlich Beschäftigung) können frei ausgeführt werden.
Freiheit der BeschäftigungBegrenzt. Jobwechsel ist möglich, aber für eine Änderung des Berufsfeldes ist oft eine Änderung der Aufenthaltsqualifikation erforderlich.Keine Beschränkungen. Wie japanische Staatsbürger können sie frei in jedem Beruf oder jeder Branche arbeiten oder den Job wechseln.
Typische AufenthaltsqualifikationenTechnik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen, Management, spezifische FähigkeitenDaueraufenthaltsberechtigte, Ehepartner von Japanern usw., ständige Bewohner

Verlängerung der Aufenthaltsdauer und Änderung des Aufenthaltsstatus in Japan

Ausländer, die in Japan ansässig sind und ihren genehmigten Aufenthaltszeitraum überschreiten oder eine andere als die derzeit genehmigte Tätigkeit ausüben möchten, müssen jeweils rechtliche Verfahren durchlaufen. Konkret handelt es sich um die Anträge auf “Verlängerung der Aufenthaltsdauer” und “Änderung des Aufenthaltsstatus”. Beide Verfahren werden nicht automatisch genehmigt, sondern unterliegen dem Ermessen des Justizministers.

Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist im Artikel 21 des japanischen Einwanderungsgesetzes geregelt. Nach diesem Artikel kann der Justizminister die Verlängerung der Aufenthaltsdauer eines Ausländers nur dann genehmigen, “wenn es ausreichende Gründe gibt, die eine Verlängerung als angemessen erscheinen lassen”. Bei der Beurteilung, ob solche “ausreichenden Gründe” vorliegen, werden die Aktivitäten des Antragstellers während seines Aufenthalts, die Erfüllung von Steuer- und öffentlichen Pflichten sowie das Verhalten insgesamt umfassend geprüft. Beispielsweise kann das Vorliegen von Rechtsverstößen oder einer kriminellen Vergangenheit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer nicht genehmigt wird.

Andererseits basiert die Änderung des Aufenthaltsstatus auf Artikel 20 des japanischen Einwanderungsgesetzes. Dieses Verfahren ist beispielsweise erforderlich, wenn jemand, der mit einem “Studenten”-Aufenthaltsstatus in Japan lebt, nach dem Abschluss eine Anstellung in einem japanischen Unternehmen annimmt und für die Arbeit einen Aufenthaltsstatus für “Technik, Geisteswissenschaften oder internationale Dienstleistungen” benötigt. Auch hier kann der Justizminister die Änderung des Aufenthaltsstatus nur dann genehmigen, “wenn es ausreichende Gründe gibt, die eine Änderung als angemessen erscheinen lassen”, und es wird ein ähnlich breiter Ermessensspielraum wie bei der Verlängerung gewährt.

Wichtig ist, dass die Genehmigung dieser Anträge von der Beurteilung der Verwaltungsbehörde abhängt, die die individuellen Umstände berücksichtigt. Antragsteller müssen nicht nur nachweisen, dass sie die formellen Anforderungen erfüllen, sondern auch überzeugend darlegen, warum die Fortsetzung ihres Aufenthalts oder die Änderung ihrer Aktivitäten notwendig ist und dass dies für die japanische Gesellschaft akzeptabel ist, gestützt auf objektive Unterlagen.

Aufenthaltsstatus und Rechtsprechung in Japan: Die Bedeutung des McLean-Falls

Als eines der wichtigsten gerichtlichen Urteile, das die umfangreichen Ermessensbefugnisse der Verwaltung im japanischen Aufenthaltsstatussystem symbolisiert, wird das Urteil des Großen Senats des Obersten Gerichtshofs vom 4. Oktober 1978 (1978), bekannt als der “McLean-Fall”, hervorgehoben. Dieser Präzedenzfall bildet bis heute die Grundlage für die grundlegenden Ansätze der japanischen Ein- und Ausreiseverwaltung und zeigt den rechtlichen Hintergrund auf, den Unternehmen verstehen sollten, wenn sie die Aufenthaltsverwaltung ihrer ausländischen Mitarbeiter betrachten.

In diesem Fall klagte der amerikanische Staatsbürger McLean gegen die Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung seines Aufenthaltsstatus durch den Justizminister. Einer der Gründe für die Ablehnung war, dass Herr McLean während seines Aufenthalts in Japan an politischen Aktivitäten gegen den Vietnamkrieg und den japanisch-amerikanischen Sicherheitsvertrag teilgenommen hatte.

Der Oberste Gerichtshof stellte in diesem Fall folgende wichtige Entscheidungen fest: Erstens garantiert die japanische Verfassung Ausländern nicht das Recht, nach Japan einzureisen oder dort zu bleiben. Zweitens liegt die Entscheidung, ob einem Ausländer der Aufenthalt gestattet wird oder ob eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus gewährt wird, im Bereich der staatlichen Souveränität und ist dem umfangreichen Ermessen des Justizministers überlassen.

Drittens und am wichtigsten ist, dass Ausländer während ihres Aufenthalts in Japan zwar den Schutz grundlegender Menschenrechte wie der Meinungsfreiheit genießen, dieser Schutz jedoch “nur im Rahmen des japanischen Aufenthaltsstatussystems gewährt wird”. Das bedeutet, dass der Justizminister bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsstatus auch legale politische Aktivitäten und deren Beziehung zum nationalen Interesse Japans berücksichtigen und entscheiden darf, ob die Fortsetzung des Aufenthalts unangemessen ist, und dies innerhalb seines Ermessensspielraums liegt.

Das Urteil zeigt, dass die Genehmigung des Aufenthaltsstatus eines Ausländers nicht nur davon abhängt, ob das Gesetz eingehalten wird, sondern auch von einer umfassenderen Betrachtung, ob die Aktivitäten der Person insgesamt für die japanische Gesellschaft und das nationale Interesse vorteilhaft sind. Für Unternehmen bedeutet dies, dass nicht nur die Arbeitsfähigkeit und Compliance-Einhaltung ihrer ausländischen Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sondern auch deren Verhalten im gesellschaftlichen Leben insgesamt bei der Überprüfung der Verlängerung des Aufenthaltsstatus berücksichtigt werden kann, was einen wichtigen Risikofaktor darstellt.

Einhaltung des Aufenthaltsqualifikationssystems und die rechtliche Verantwortung von Unternehmen in Japan

Wenn Unternehmen in Japan ausländische Fachkräfte beschäftigen, geht es bei der Einhaltung des Aufenthaltsqualifikationssystems nicht nur um eine administrative Anforderung, sondern es handelt sich um eine erhebliche rechtliche Verantwortung. Das japanische Einwanderungsgesetz verhängt strenge Überprüfungspflichten und Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber, um illegale Beschäftigung zu verhindern, und bei Nichtbeachtung können harte Strafen verhängt werden.

Illegale Beschäftigung wird hauptsächlich in drei Kategorien unterteilt. Erstens, wenn Personen ohne Aufenthaltsqualifikation oder die sich illegal über die Aufenthaltsdauer hinaus im Land aufhalten, eine Beschäftigung aufnehmen. Zweitens, wenn Personen mit einem Aufenthaltsstatus wie “Kurzzeitbesuch” oder “Studium”, bei dem grundsätzlich keine Beschäftigung erlaubt ist, ohne Erlaubnis für Aktivitäten außerhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Drittens, wenn Personen mit einem beschäftigungsfähigen Aufenthaltsstatus über die für diesen Status erlaubten Aktivitäten hinaus arbeiten.

Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften zu überprüfen, ob diese über die entsprechende Qualifikation für eine legale Beschäftigung verfügen. Diese Überprüfung erfolgt hauptsächlich durch die “Aufenthaltskarte”. Es ist notwendig, sorgfältig den Abschnitt “Beschäftigungsbeschränkungen” auf der Vorderseite der Aufenthaltskarte, das Ablaufdatum der Aufenthaltsdauer und die Angaben im Abschnitt “Erlaubnis für Aktivitäten außerhalb der Qualifikation” auf der Rückseite zu überprüfen.

Besonders zu beachten ist das Verbrechen der Förderung illegaler Beschäftigung, das in Artikel 73-2 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt ist. Diese Bestimmung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen Yen oder beides für Personen vor, die illegale Beschäftigung ermöglichen oder vermitteln. Ein wichtiger Punkt bei diesem Verbrechen ist, dass Arbeitgeber, die die Aufenthaltskarte nicht überprüfen oder andere Fahrlässigkeiten begehen, selbst wenn sie nicht klar erkennen, dass die von ihnen beschäftigte ausländische Person illegal arbeitet, dennoch strafrechtlich verfolgt werden können. Mit anderen Worten, die Ausrede “Ich wusste es nicht” ist nicht gültig, wenn die Überprüfungspflicht vernachlässigt wurde.

Dieses Rechtssystem legt Unternehmen in Japan faktisch die Rolle der Überwachung und Kontrolle an der vordersten Front der Einwanderungsverwaltung auf. Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, nicht nur zum Zeitpunkt der Einstellung die Aufenthaltskarte zu überprüfen, sondern auch während der Beschäftigungsdauer regelmäßig den Status der Aufenthaltsqualifikation und das Ablaufdatum der Aufenthaltsdauer zu verwalten und angemessene Verlängerungsverfahren zu unterstützen, um eine kontinuierliche Compliance-Struktur aufzubauen und so schwere Managementrisiken, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, zu vermeiden.

Aktuelle Fälle im Zusammenhang mit der Förderung illegaler Beschäftigung unter japanischem Recht

Das rechtliche Risiko für Unternehmen im Zusammenhang mit der Förderung illegaler Beschäftigung in Japan ist keineswegs nur theoretischer Natur. In den letzten Jahren gab es auch bei namhaften Unternehmen Fälle, in denen sie wegen dieses Verbrechens angeklagt wurden, was die realistische Bedrohung für Unternehmen aufzeigt.

Besonders bemerkenswert ist der Fall aus dem Jahr 2021 (Reiwa 3), in dem die Lebensmittelproduktionsfirma Nakamuraya Co., Ltd. wegen des Verdachts auf Förderung illegaler Beschäftigung zur Anzeige gebracht wurde. Der Fall betraf nicht einfach die Anstellung von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Das Unternehmen hatte über eine Zeitarbeitsfirma Mitarbeiter nepalesischer Nationalität mit einem Visum für „Technik, Geisteswissenschaften und internationale Dienstleistungen“ eingestellt, sie jedoch in der Herstellung von traditionellen japanischen Süßigkeiten eingesetzt, was eine einfache Arbeit darstellt und nicht den spezialisierten Tätigkeiten entspricht, die durch ihr Visum genehmigt waren.

Dieser Fall beinhaltet einige wichtige Lehren für Unternehmen. Erstens kann das Risiko illegaler Beschäftigung nicht nur bei der Anstellung von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung entstehen, sondern auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitern mit gültigem Visum in einer „Tätigkeit außerhalb der Qualifikation“, die über den genehmigten Bereich hinausgeht. Dies ist ein Risiko, das insbesondere in Großunternehmen mit vielfältigen Geschäftsbereichen unbeabsichtigt entstehen kann, wenn die Zuweisung von Aufgaben vor Ort leichtfertig geändert wird.

Zweitens wurde laut Berichterstattung der zuständige Mitarbeiter des Unternehmens trotz des Bewusstseins für die Illegalität aufgrund von Personalmangel weiterhin beschäftigt. Dies verdeutlicht, dass geschäftliche Notwendigkeiten keine Rechtfertigung für Gesetzesverstöße darstellen.

Drittens zeigt der Fall, dass auch Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einstellen (Entleihunternehmen), für die Förderung illegaler Beschäftigung zur Verantwortung gezogen werden können. Es ist nicht zulässig, dass das entleihende Unternehmen seine Überprüfungspflicht vernachlässigt, indem es davon ausgeht, dass „die Zeitarbeitsfirma dies sicherlich überprüft hat“. Ähnliche Fälle wurden in verschiedenen Branchen wie Zeitarbeitsfirmen, Bauunternehmen und japanischen Sprachschulen berichtet, was zeigt, dass dies kein auf bestimmte Branchen beschränktes Problem ist. Aus diesen Fällen lässt sich schließen, dass das potenziell größte Compliance-Risiko für moderne Unternehmen nicht nur in der Überprüfung bei der Einstellung, sondern auch in der Diskrepanz zwischen Aufenthaltsgenehmigung und tatsächlicher Arbeit nach der Einstellung liegt.

Zusammenfassung

Wie in diesem Artikel dargelegt, stellt das japanische Aufenthaltsqualifikationssystem (在留資格制度) ein strenges und systematisches Rahmenwerk dar, das die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt und die Aktivitäten von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Japan bildet. Es basiert auf dem grundlegenden Prinzip, dass der Aufenthalt kein Recht ist, sondern eine von der Regierung nach Ermessen erteilte Erlaubnis. Für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen und Geschäftsaktivitäten durchführen, ist ein genaues Verständnis und die Einhaltung dieses Systems eine absolute Voraussetzung. Insbesondere ist der Aufbau eines internen Management-Systems, das die durch die Aufenthaltsqualifikation festgelegten Aktivitätsbeschränkungen korrekt erkennt und schwere rechtliche Risiken wie die Förderung illegaler Beschäftigung vermeidet, eine unerlässliche Anforderung im modernen Unternehmensmanagement. Compliance ist keine einmalige Angelegenheit zum Zeitpunkt der Einstellung, sondern eine Managementaufgabe, die während der gesamten Beschäftigungsdauer kontinuierlich verwaltet werden muss.

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen für eine Vielzahl von in- und ausländischen Mandanten in Fällen, die das japanische Einwanderungsrecht betreffen. Unsere Kanzlei beschäftigt mehrere Experten, die mit internationalen Rechtsangelegenheiten vertraut sind, einschließlich englischsprachiger Anwälte mit ausländischen Zulassungen. Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung, von der Unterstützung bei der Erlangung, Erneuerung und Änderung von Aufenthaltsqualifikationen für ausländische Fachkräfte über den Aufbau von Compliance-Strukturen zur Vermeidung von Risiken illegaler Beschäftigung bis hin zur Verwaltung von Notfällen. In der komplexen Verwaltung internationaler Humanressourcen unterstützen wir Ihr Unternehmen kraftvoll aus rechtlicher Sicht.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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