Die Auswirkungen von Rufschädigung auf die Börsenzulassungsprüfung - Erläuterung von konkreten Beispielen und Gegenmaßnahmen
Wenn Unternehmen die Börsennotierung ihrer eigenen Aktien bei verschiedenen Börsen wie Mothers, JASDAQ und der Tokyo Stock Exchange (japanische Tokyo Stock Exchange) beantragen, müssen sie eine “Börsenprüfung” durchlaufen.
Die Börsenprüfung besteht im Wesentlichen aus der “Underwriting-Prüfung”, die von der Underwriting-Abteilung der Hauptgeschäftsbank durchgeführt wird, und der “öffentlichen Prüfung”, die von den jeweiligen Börsen durchgeführt wird.
In diesen Börsenprüfungen wird eine Prüfung durchgeführt, die auf den Börsennotierungsstandards der jeweiligen Börsen basiert. In diesem Prozess wird negative Information im Internet, sogenannter Reputationsschaden, zum Problem. Wenn der Reputationsschaden ernst ist, sind Gegenmaßnahmen unerlässlich.
Um das Fazit vorwegzunehmen, solange der Reputationsschaden im Internet “Reputation” ist, ist er nicht die Realität des Unternehmens.
Aber insbesondere in letzter Zeit kann es vorkommen, dass sie einen negativen Eindruck bei der Hauptgeschäftsbank hinterlassen und die Börsenprüfung beeinflussen. Daher sind die Augen der Hauptgeschäftsbank auch streng gegenüber dem Ruf im Internet.
Im Folgenden erläutern wir die Struktur der Börsenprüfung, welche Art von Reputationsschaden im Prüfungsprozess problematisch sein kann und welche Maßnahmen gegen Reputationsschaden ergriffen werden sollten.
Struktur der Börsenzulassungskriterien
Im Falle der Tokyo Stock Exchange werden die Börsenzulassungskriterien zunächst durch die Wertpapierbörsenverordnung festgelegt, die auf der Geschäftsordnung basiert. In der neuesten Version zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels (nach der Teiländerung vom 1. Juni im Jahr Heisei 30 (2018)) besteht sie aus insgesamt 1606 Artikeln und hat das Ziel, “gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 des Artikels 1-3 der Geschäftsordnung die notwendigen Angelegenheiten in Bezug auf die Zulassung von Wertpapieren, die Verwaltung der Börsennotierung, die Aufhebung der Börsennotierung und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit börsennotierten Wertpapieren festzulegen”. Auf dieser Grundlage wurde die Durchführungsverordnung zur Wertpapierbörsenverordnung als Regel erlassen.
Die Börsenzulassungskriterien sind grob in “formale Prüfungskriterien” und “inhaltliche Prüfungskriterien” unterteilt. Die formalen Prüfungskriterien beziehen sich auf Aspekte wie die Anzahl der Aktionäre, die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, die Marktkapitalisierung, die Anzahl der Geschäftsjahre, den Betrag des Gewinns oder des Nettovermögens. Da diese Kriterien buchstäblich “formal” sind, können sie erfüllt werden, indem angemessene numerische Ziele festgelegt und eingehalten werden.
Was sind die Substanzprüfungskriterien?
Die sogenannten “Substanzprüfungskriterien” beziehen sich auf die tatsächlichen Gegebenheiten eines Unternehmensmanagements. Bei diesen Kriterien wird das Problem der “Rufschädigung” relevant. Im Falle von Mothers sind die Prüfungskriterien die folgenden fünf Punkte:
- Angemessenheit der Offenlegung von Unternehmensinformationen und Risikoinformationen: Die Fähigkeit, Unternehmensinformationen und Risikoinformationen angemessen offenzulegen
- Gesundheit des Unternehmensmanagements: Die Fähigkeit, das Geschäft fair und treu auszuführen
- Wirksamkeit der Corporate Governance und des internen Kontrollsystems des Unternehmens: Das Corporate Governance und interne Kontrollsystem ist entsprechend der Größe und Reife des Unternehmens eingerichtet und funktioniert angemessen
- Rationalität des Geschäftsplans: Ein angemessen rationaler Geschäftsplan wurde erstellt und es besteht eine vernünftige Aussicht, dass die für die Durchführung des Geschäftsplans erforderliche Geschäftsinfrastruktur eingerichtet ist oder eingerichtet wird
- Andere Angelegenheiten, die die Tokyo Stock Exchange aus Sicht des öffentlichen Interesses oder des Anlegerschutzes für notwendig hält
Im Falle von JASDAQ sind die Kriterien die folgenden fünf Punkte:
- Fortbestehen des Unternehmens: Es besteht keine Situation, die das Fortbestehen der Geschäftstätigkeit behindert
- Einrichtung einer gesunden Unternehmensführung und eines wirksamen internen Kontrollsystems: Eine Unternehmensführung und ein internes Kontrollsystem, die der Unternehmensgröße entsprechen, sind eingerichtet und funktionieren effektiv
- Zuverlässigkeit des Unternehmensverhaltens: Es besteht keine Aussicht auf ein Unternehmensverhalten, das den Markt verwirrt
- Angemessenheit der Offenlegung von Unternehmensinformationen: Die Fähigkeit, Unternehmensinformationen angemessen offenzulegen
- Andere Angelegenheiten, die die Tokyo Stock Exchange aus Sicht des öffentlichen Interesses oder des Anlegerschutzes für notwendig hält
Konkretisierung durch Richtlinien
Wie oben erwähnt, sind die “Substanzprüfungsstandards”, wie zum Beispiel “Unternehmensfortbestand: Keine Situation, die den Fortbestand der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt”, in den “Richtlinien für die Börsenzulassungsprüfung” und den “Richtlinien für den Börsengang” konkretisiert worden. Diese Konkretisierungen finden innerhalb dieser Richtlinien statt.
Zum Beispiel, in Bezug auf den “Unternehmensfortbestand”,
(1) Es sollte keine Situation vorliegen, in der die Aussichten auf Gewinn und Verlust sowie die finanzielle Lage der Unternehmensgruppe des Antragstellers für den Börsengang den Fortbestand des Unternehmens beeinträchtigen. In diesem Fall wird angenommen, dass die Aussichten auf Gewinn und Verlust sowie die finanzielle Lage des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen a oder b erfüllt ist:
[PDF] Leitfaden für den Börsengang[ja]
a Es besteht eine vernünftige Aussicht, dass die Unternehmensgruppe des Antragstellers für den Börsengang den aktuellen Stand von Gewinn und Verlust sowie die finanzielle Lage aufrechterhalten kann.
b Selbst wenn die Gewinn- und Verlust- oder Finanzlage der Unternehmensgruppe des Antragstellers für den Börsengang sich verschlechtert oder nicht gut ist, wird angenommen, dass eine Verbesserung der Situation vorliegt, wenn eine Erholung oder Verbesserung des aktuellen Niveaus von Gewinn und Verlust sowie der finanziellen Lage der Unternehmensgruppe auf objektiven Tatsachen basiert.
Diese Punkte sind aufgeführt und es wird deutlich, dass dieser “Fortbestand” auch die Kontinuität der Unternehmensaktivitäten und der Einnahmen in Frage stellt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur eine grobe Erklärung bietet. Für genaue Formulierungen und detaillierte Erklärungen empfehlen wir den Leitfaden für den Börsengang, den die Japan Exchange Group auf ihrer Website nach Börse und Jahr veröffentlicht.
Problematische Punkte in den Börsenzulassungskriterien
Unter Berücksichtigung der oben genannten Börsenzulassungskriterien können die Punkte, die in der materiellen Prüfung besonders problematisch sind, im Allgemeinen als die folgenden fünf Elemente bezeichnet werden:
- Kontinuität und Rentabilität des Unternehmens: Möglichkeit einer stabilen Gewinnerfassung
- Gesundheit des Unternehmensmanagements: Fairness des Managements usw.
- Corporate Governance usw.: Aspekte wie die Sicherstellung von Personal
- Angemessenheit der Offenlegung: Offenlegung von Finanzen usw.
- Öffentliches Interesse und Anlegerschutz: Vorhandensein von Konflikten, die das Management und die Leistung beeinflussen
Und das Vorhandensein negativer Informationen im Internet, sogenannter Rufschädigung, ist in folgender Hinsicht mit den oben genannten Punkten verbunden:
Beispiel 1: Bewertungen von Belästigungsanrufen
Es gibt Fälle, in denen Unternehmen mit starker Vertriebskraft vor der Vorbereitung eines Börsengangs sogenannte Telefonverkäufe durchgeführt haben und negative Informationen aus dieser Zeit in Datenbanken für Belästigungsanrufe oder anonymen Foren verbleiben. Insbesondere sind die folgenden Fälle häufig:
- Vor der Vorbereitung eines Börsengangs wurde eine sogenannte Sammelanforderungsseite genutzt.
- Wenn eine Anforderung für firmeneigene Unterlagen durch eine Sammelanforderung eingegangen ist, wurden Anrufe an die vom Seitenbetreiber offengelegten Kundentelefonnummern getätigt.
- Unter den Nutzern der Sammelanforderungsseiten gibt es jedoch solche, die sich nicht daran erinnern, “welches Unternehmen sie um Unterlagen gebeten haben”, und wenn sie angerufen werden, denken sie, “es muss eine Liste von irgendwoher durchgesickert sein und sie wurden angerufen”.
- Solche Personen posten im Internet, dass “dieses Unternehmen Belästigungsanrufe tätigt”, und diese Beiträge bleiben bestehen.
Wenn solche Beiträge existieren, könnte das Einkommensmodell des betreffenden Unternehmens als auf einer illegalen und gesellschaftlich verurteilenswerten Methode wie “Belästigungsanrufen” basierend und dessen Kontinuität als fragwürdig bewertet werden.
In den oben genannten Fällen kann nicht behauptet werden, dass man negative Bewertungen wie “Belästigungsanrufe” akzeptieren muss. Es besteht die Möglichkeit, dass negative Beiträge durch Verhandlungen mit Datenbankseiten durch einen Anwalt gelöscht werden können.
https://monolith.law/reputation/jpnumber-reviews-deletion[ja]
Beispiel 2: Beziehungen zu antisozialen Kräften
Von der Gründungsphase bis zur Gegenwart gibt es negative Informationen, die darauf hindeuten, dass einige Führungskräfte möglicherweise Verbindungen zu antisozialen Kräften haben. Dies ist ein Problem, das aus Sicht der Integrität des Unternehmensmanagement streng betrachtet wird. Wenn solche Beteiligungen an antisozialen Kräften grundlos sind, ist es äußerst wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, um solche negativen Informationen zu entfernen.
Es ist jedoch zu beachten, dass solche Informationen nicht unbedingt definitiv angegeben werden. Oftmals werden sie in Form von “Verdächtigungen” im Internet gepostet.
Aber es ist nicht zu sagen, dass “wenn es keine definitive Aussage gibt, kann sie nicht entfernt werden”.
https://monolith.law/reputation/suspicion-defamation-case-law[ja]
Beispiel 3: Ruf als “Schwarzes Unternehmen”
Das Vorhandensein eines sogenannten “schwarzen Unternehmensrufs” aufgrund von Verstößen gegen Arbeitsgesetze und -vorschriften stellt oft ein ernstes Problem dar, sowohl aus Sicht der Personalbeschaffung als auch in Bezug auf die Unternehmensführung und andere Aspekte. Darüber hinaus wird konkret gefragt, ob
die Situation der Gewerkschaft
ob es durch Streitigkeiten mit der Gewerkschaft zu erheblichen Verzögerungen im Geschäftsbetrieb der antragstellenden Unternehmensgruppe kommt oder nicht.
Dies sind einige der Punkte, die in Frage gestellt werden.
Ein Ruf als “schwarzes Unternehmen” kann in anonymen Foren oder auf Job-Review-Seiten auftauchen. In beiden Fällen kann der Eintrag durch außergerichtliche Verhandlungen oder Gerichtsverfahren durch einen Anwalt gelöscht werden.
https://monolith.law/reputation/black-companies-dafamation[ja]
https://monolith.law/reputation/deletion-companies-bad-reputation-on-job-site[ja]
Beispiel 4: Verdacht auf Bilanzfälschung
Ein Ruf, der auf unangemessene Behandlung von vergangenen Finanzergebnissen oder Verdacht auf Bilanzfälschung hinweist, kann in Bezug auf die Angemessenheit der Offenlegung problematisch sein.
Beiträge mit der Aussage “In der Vergangenheit wurden illegale Handlungen begangen” können in vielen Fällen klar als Rufschädigung bezeichnet werden, zumindest wenn solche Fakten nicht vorhanden sind. Daher ist ein Management von Rufschäden notwendig.
Beispiel 5: Problematisches Verkaufsverhalten
Beispielsweise könnten negative Beiträge, die darauf hinweisen, dass Verkaufsaktivitäten im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln usw. gegen das japanische Arzneimittelgesetz (Pharmaceuticals and Medical Devices Act) verstoßen haben, auf die Möglichkeit zukünftiger Rückerstattungsklagen im Zusammenhang mit solchen Verkaufsaktivitäten hinweisen. Diese könnten sich auf Geschäftsaktivitäten und Leistung auswirken und werden auch aus Sicht des öffentlichen Interesses und des Anlegerschutzes als problematisch angesehen.
Nicht nur Verstöße gegen das japanische Arzneimittelgesetz, sondern auch Beiträge, in denen Kunden Unzufriedenheit, Unrechtmäßigkeit oder Illegalität beklagen, wie “Betrug” oder “Ich wurde getäuscht”, sollten Anlass sein, einen Anwalt zu konsultieren und zu prüfen, ob solche Beiträge gelöscht werden können.
https://monolith.law/reputation/delationrequest-for-defamation[ja]
Zusammenfassung
Die oben genannten fünf Beispiele sind nur einige von vielen, aber Schäden durch Online-Reputation können in vielerlei Hinsicht in Bezug auf die Börsennotierungsstandards problematisch sein.
Insbesondere in jüngster Zeit hat sich die Prüfung durch die leitende Wertpapierfirma, die das Underwriting durchführt, verschärft. Wenn kurz nach dem Börsengang ein Skandal auftritt, könnte dies zu einer Verantwortungsfrage für die Underwriting-Abteilung der Wertpapierfirma führen, die die Prüfung durchgeführt hat. Daher wird streng geprüft, ob es vor dem Underwriting möglich ist, dass ein Skandal auftritt. Nach der Genehmigung des Börsengangs, wenn es möglich ist, dass Probleme wie Belästigungsanrufe, Beziehungen zu antisozialen Kräften, Arbeitsprobleme, unangemessene Buchhaltungspraktiken und Klagen auf Rückerstattung oder Eingriffe von Verbraucherzentren auftreten, wird das Underwriting nicht durchgeführt. Es kann gesagt werden, dass dies eine Struktur ist, die leicht zu einer solchen Haltung führt.
Obwohl Schäden durch Online-Reputation insofern “Gerüchte” sind, als sie nicht die “tatsächliche Situation” des Unternehmens darstellen, sind Maßnahmen erforderlich, um negative Reaktionen von der leitenden Wertpapierfirma zu vermeiden. Die in diesem Artikel gezeigten Online-Informationen wie “Belästigungsanrufe” und “schwarze Unternehmen” können gelöscht werden, solange sie “Gerüchte” sind. Es wird empfohlen, sofort einen Anwalt mit Fachwissen zu konsultieren.
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