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Wie hoch ist der übliche Schadenersatz für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts? Eine Erklärung basierend auf zwei Gerichtsurteilen

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Wie hoch ist der übliche Schadenersatz für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts? Eine Erklärung basierend auf zwei Gerichtsurteilen

Wenn das Aussehen oder die Haltung einer Person ohne Erlaubnis aufgenommen und veröffentlicht wird, kann es in einigen Fällen möglich sein, Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, das ein Teil des Datenschutzrechts ist, zu fordern.

Das Persönlichkeitsrecht wird allgemein als “das Recht, nicht willkürlich fotografiert zu werden und dies nicht veröffentlicht zu sehen” verstanden.

In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Umständen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt und wie hoch die üblichen Schmerzensgeldbeträge als Schadenersatz sind, basierend auf tatsächlichen Fällen.

Die Beziehung zwischen Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht sowie der Prozess zur Beantragung von Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts werden im folgenden Artikel erläutert.

https://monolith.law/reputation/portraitrights-onthe-internet[ja]

Veröffentlichung von Fotos in einem Hausmantel im Wohnzimmer

Es gab einen Fall, in dem ein Fotograf einer Wochenzeitschrift Fotos des Klägers, des Vorsitzenden einer Zeitungsgesellschaft, in einem Hausmantel in seinem Wohnzimmer aufnahm und diese Fotos in der Wochenzeitschrift veröffentlichte.

Der Kläger argumentierte, dass das Fotografieren und Veröffentlichen seines Aussehens und seiner Haltung gegen seinen Willen eine Verletzung seiner Privatsphäre darstellt. Er forderte von dem Verlag und dem Chefredakteur der Wochenzeitschrift, auf der Grundlage ungesetzlicher Handlungen, die Veröffentlichung der Fotos zu stoppen, eine Entschuldigungsanzeige zu veröffentlichen und Schadenersatz zu zahlen.

Verlauf des Rechtsstreits

Es wurde bekannt, dass ein Scout des Baseballteams, das der Kläger besaß, einem Universitätsbaseballspieler, den er bei der Draft-Konferenz gewinnen wollte, etwa 2 Millionen Yen in bar gegeben hatte. Dies führte dazu, dass der Kläger als Besitzer des Teams zurücktrat.

Der Kläger nahm jedoch nicht an der Pressekonferenz über seinen Rücktritt teil und hielt auch keine eigene Pressekonferenz ab, um die Gründe für seinen Rücktritt zu erläutern. Da er auch keine Interviews annahm, war das Kommen und Gehen des Klägers von nationalem Interesse.

Unter diesen Umständen wurden drei Fotos in der Wochenzeitschrift veröffentlicht. Zwei davon waren mit einem Teleobjektiv aufgenommen und zeigten den Kläger in einem Hausmantel in seinem Wohnzimmer, das an den Gehweg neben dem Apartmentgebäude, in dem er lebte, angrenzte.

Die Fotos zeigten den Kläger mit dem Kommentar “Herr XX, der nach seinem Rücktritt als Besitzer entmutigt ist” und einem Foto von der Vorderseite des Oberkörpers des Klägers sowie einem Foto von der Seite des Oberkörpers des Klägers mit der Überschrift “Das Ende eines Ein-Mann-Unternehmens”.

Behauptung des Klägers

Der Kläger argumentierte, dass Fotos von seinem Aussehen und seiner Haltung, wie er in einem Hausmantel in seinem Wohnzimmer entspannt, von niemandem veröffentlicht werden möchten. Wenn diese veröffentlicht werden, wird das Recht auf Privatsphäre verletzt, da es unmöglich wird, ein ruhiges Leben als Individuum aufrechtzuerhalten.

Verteidigung des Beklagten

“Der Kläger ist Vorsitzender eines Unternehmens, das zahlreiche Fernseh- und Radiosender und andere verbundene Unternehmen besitzt. Er ist eine sehr prominente öffentliche Figur, die die Medienwelt gut kennt. Er ist sich bewusst, welche Art von Berichterstattung er erhalten könnte und dass es möglich ist, dass Fotos von seinem Zuhause gemacht werden.

Trotz der Tatsache, dass er wusste, dass das Fenster seines Wohnzimmers, das vollständig verglast ist, in einer Position ist, in der die Presse ihn leicht sehen und fotografieren kann, hat er die Presse nicht aufgefordert, zu gehen oder zu protestieren, dass keine Fotos gemacht werden. Am Tag selbst schloss er die Vorhänge nicht und ging mehrmals in der Nähe des Fensters hin und her, bevor er am Fenster stand und die Presse beobachtete.

Aus diesen Gründen argumentierte der Beklagte, dass der Kläger eine öffentliche Figur ist und einen Teil seiner Privatsphäre verloren hat, so dass es keine Verletzung der Privatsphäre gibt. Selbst wenn es eine Verletzung der Privatsphäre gibt, hat der Kläger implizit zugestimmt, dass Fotos wie die in diesem Fall gemacht werden, oder er hat seine Privatsphäre aufgegeben, so dass die Illegalität abgewehrt wird.”

Urteil des Gerichts

Es wurde kein Alt-Attribut für das Bild angegeben. Dateiname: infringement-of-portrait-rights-consolation-money2-1.jpg

Zunächst stellte das Gericht fest, dass das Recht einer Person, nicht ohne ihre Zustimmung fotografiert und veröffentlicht zu werden, ein rechtlich geschütztes Interesse der Person ist. Auf dieser Grundlage stellte das Gericht fest:

Insbesondere in den eigenen vier Wänden ist man von den Blicken anderer abgeschirmt und von sozialen Spannungen befreit. Daher ist das Aussehen und die Haltung in diesem Zustand etwas, das niemand veröffentlichen möchte. Es sollte gesagt werden, dass das Recht, nicht fotografiert und veröffentlicht zu werden, als persönliches Interesse höchst respektiert und als Privatsphäre rechtlich geschützt wird.

Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 27. Oktober 2005 (2005)

Nachdem das Gericht die Verletzung der Privatsphäre bestätigt hatte, wurde in diesem Fall diskutiert, ob der Kläger implizit zugestimmt hatte, dass seine Privatsphäre verletzt wird, oder ob er seine Privatsphäre aufgegeben hatte.

In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass selbst wenn der Kläger eine öffentliche Figur ist, sein Aussehen und seine Haltung in seinem Wohnzimmer rein private Angelegenheiten sind und daher nicht von öffentlichem Interesse sind. Daher kann nicht gesagt werden, dass der Kläger implizit zugestimmt hat, dass Fotos von ihm gemacht werden.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass selbst wenn der Kläger wusste, dass er leicht von der Presse fotografiert werden konnte, es schwer vorherzusagen ist, dass sein Aussehen und seine Haltung in seinem Wohnzimmer, das ein rein privater Bereich ist, ohne seine Zustimmung fotografiert und veröffentlicht werden. Es ist natürlich zu erwarten, dass man nicht leicht fotografiert und veröffentlicht wird. Daher kann nicht angenommen werden, dass der Kläger seine Privatsphäre aufgegeben hat.

Aus diesen Gründen stellte das Gericht fest, dass die Fotografie in diesem Fall eine Verletzung der Privatsphäre darstellt und dass es keine Gründe gibt, die Illegalität abzuwehren. Daher wurde den Beklagten aufgetragen, 2 Millionen Yen als Schadenersatz zu zahlen.

In einem anderen Fall, den wir in einem separaten Artikel vorstellen, wurde das Recht am eigenen Bild nicht anerkannt, da das in Frage stehende Foto den Kläger in einem Anzug zeigte, der dem Kläger keine besondere Scham oder Verwirrung verursachte, und da der Ort und die Methode der Fotografie nicht als unangemessen angesehen wurden, da das Foto an einem öffentlichen Ort, der einer öffentlichen Straße ähnelt, aufgenommen wurde, als der Kläger das Apartmentgebäude, in dem er lebte, verließ.

https://monolith.law/reputation/photos-videos-infringement-of-portrait-rights[ja]

Was die vom Kläger geforderte Entschuldigungsanzeige betrifft, so stellte das Gericht fest:

Die Veröffentlichung des Fotos in diesem Magazin hat die Privatsphäre des Klägers verletzt, aber im Gegensatz zu Fällen von Rufschädigung kann die Privatsphäre, sobald sie verletzt ist, nicht durch die Veröffentlichung einer Entschuldigungsanzeige wiederhergestellt werden.
Daher kann dem Beklagten nicht befohlen werden, eine Entschuldigungsanzeige zu veröffentlichen.

Ebenda

Hier sehen wir ein Problem, das für Verletzungen der Privatsphäre typisch ist. Sobald die Privatsphäre verletzt ist, ist es schwierig, den Schaden zu beheben, und das Veröffentlichen von Entschuldigungsartikeln oder Entschuldigungsanzeigen kann dazu führen, dass der Schaden weiter vergrößert wird. Oft ist der Schaden größer als bei Rufschädigung.

https://monolith.law/reputation/personal-information-and-privacy-violation[ja]

Fallbeispiel: Unautorisierte Ausstrahlung von Fernsehübertragungen

Im folgenden Fall ging es darum, dass ein beklagter Fernsehsender in einer von ihm produzierten Live-Nachrichtensendung, die an Wochentagen von 5:30 bis 8:30 Uhr landesweit ausgestrahlt wurde, ohne Zustimmung das Aussehen des Klägers zeigte.

Der Kläger behauptete, dass seine Ehre und Privatsphäre durch die Live-Ausstrahlung seines Aussehens ohne seine Zustimmung verletzt wurden, und forderte vom beklagten Fernsehsender Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlungen.

Verlauf der Klage

Im Dezember 2006 (Heisei 18) ereignete sich ein Fall, in dem ein Mitarbeiter einer Wertpapierfirma getötet und seine Leiche in Stücke geschnitten und weggeworfen wurde, bekannt als der “Mordfall des zerstückelten Elite-Mitarbeiters”.

Am 10. Januar des folgenden Jahres wurde seine Frau verhaftet und am 11. Januar wurde eine Live-Übertragung von einem Reporter vor dem Wohnhaus des Mitarbeiters in Shibuya, Tokio, wo die Tötung stattgefunden haben soll, ausgestrahlt.

Während der Übertragung entdeckte der Reporter einen Müllwagen und lief darauf zu, da ein Teil der Leiche zuvor zusammen mit dem Hausmüll in der Müllsammelstelle des Wohnhauses weggeworfen worden war. Der Reporter fragte den Kläger, der im Fahrerhaus des Müllwagens saß, nach dem Ort, an dem der Müll des Wohnhauses entsorgt wird, und diese Szene wurde live übertragen.

Bei dieser Gelegenheit fragte der Kläger: “Wird das im Fernsehen gezeigt?” und der Reporter antwortete: “Wir werden darauf achten, Sie nicht zu filmen”. Tatsächlich wurde jedoch mehr als zwei Minuten lang gezeigt, wie der Kläger den Müllwagen fuhr und aus dem Wagen stieg, und sein Gesicht wurde ausgestrahlt.

Nach der Ausstrahlung erhielt die Frau des Klägers viele abfällige und verächtliche Nachrichten von Bekannten und Verwandten, die fälschlicherweise annahmen, dass der Kläger einen Teil der Leiche des Opfers gesammelt hatte, wie “Ich habe gehört, dass du Müll sammelst, alle waren überrascht”, “Du solltest Salz auf das Auto streuen, das die Handgelenke transportiert hat”, “Ich habe gehört, dass du einen Teil der zerstückelten Leiche gesammelt hast”.

Auch der Kläger selbst erhielt ähnliche Bemerkungen von Kollegen am Arbeitsplatz, und sein damals in der zweiten Klasse der Grundschule befindlicher ältester Sohn wurde von Freunden gemobbt, die sagten: “Dein Vater ist also ein Müllmann? Hat er eine Leiche oder ein Handgelenk transportiert? Er stinkt”, und weigerte sich schließlich, zur Schule zu gehen.

Behauptungen des Klägers

Der Kläger forderte Schadenersatz von den Fernsehsendern aufgrund von Verletzungen der Privatsphäre, Verleumdung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild, da er durch die Ausstrahlung erhebliche seelische Schmerzen erlitten hatte.

Verteidigung der Beklagten

Die beklagten Fernsehsender argumentierten dagegen, dass der Kläger zur Zeit der Ausstrahlung auf einer öffentlichen Straße ohne sein Gesicht zu verbergen arbeitete und dass die Tätigkeit als Fahrer eines Müllwagens ein respektabler Beruf sei, der nicht als Information angesehen werden könne, die normalerweise nicht veröffentlicht werden möchte, und dass sie daher die Privatsphäre des Klägers nicht verletzt hätten.

Urteil des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass die Ausstrahlung die Rechte am eigenen Bild und die Privatsphäre des Klägers verletzt hatte.

Im Allgemeinen hat jeder das rechtlich geschützte Interesse, nicht willkürlich von anderen fotografiert oder seine persönlichen Informationen wie Beruf veröffentlicht zu sehen. Im Gegensatz dazu hat die Ausstrahlung in diesem Fall, wie oben beschrieben, das Gesicht des Klägers und die Tatsache, dass er einen Müllwagen fuhr, live gezeigt und diese Informationen der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Es sollte daher anerkannt werden, dass dies nicht nur das Recht am eigenen Bild des Klägers verletzt hat, sondern auch seine Privatsphäre, es sei denn, es gibt besondere Umstände wie die Zustimmung des Klägers.

Tokyo District Court, 14. April 2009 (Heisei 21)

In Bezug auf die Argumentation der beklagten Fernsehsender, dass “die Tätigkeit als Fahrer eines Müllwagens ein respektabler Beruf ist und nicht als Information angesehen werden kann, die normalerweise nicht veröffentlicht werden möchte”, stellte das Gericht fest:

Zweifellos ist die Sammlung und Behandlung von Abfällen ein respektabler Beruf, der der Gesellschaft dient, und es sollte kein Problem damit geben. Wenn man jedoch die tatsächlichen Umstände in der Gesellschaft berücksichtigt, ist es nicht so, dass Vorurteile und Missverständnisse gegenüber bestimmten Berufen vollständig beseitigt sind, und es kann vorkommen, dass diskriminierende Äußerungen gemacht werden oder dass sie als Auslöser für Mobbing gegen Kinder dienen. Unter diesen Umständen kann es anerkannt werden, dass der Kläger nicht möchte, dass andere wissen, dass er in der Abfallsammlungsbranche tätig ist, und dass die Tatsache, dass er als Fahrer eines Müllwagens arbeitet, als Teil seiner Privatsphäre angesehen werden sollte.

Ebenda

Das Gericht wies die Argumente der Beklagten zurück.

Betrag des Schmerzensgeldes

Das Gericht verurteilte die beklagten Fernsehsender zur Zahlung von 1 Million Yen (ca. 7.700 Euro) an Schmerzensgeld und 200.000 Yen (ca. 1.500 Euro) an Anwaltskosten, insgesamt 1,2 Millionen Yen (ca. 9.200 Euro).

Bei der Berechnung des Schadenersatzbetrags wurde berücksichtigt, dass der vom Kläger behauptete Schaden nicht durch das Handeln der Programmverantwortlichen, sondern durch das Verhalten von rücksichtslosen Zuschauern und Bekannten des Klägers, die die Ausstrahlung gesehen hatten, verursacht wurde, und dass diejenigen, die diskriminierende oder abfällige Bemerkungen über den Beruf des Klägers gemacht hatten, diejenigen sind, die verurteilt werden sollten.

Die Fernsehsender haben während des Prozesses offenbart, dass sie Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung ergriffen haben, wie z.B. die Überprüfung, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht wieder vorkommen, und dass sie bei Live-Übertragungen darauf achten, dass das Gesicht von gewöhnlichen Menschen nicht gegen ihren Willen identifiziert wird, und dass sie ein Schild mit der Aufschrift “Live-Übertragung” aufstellen, um den Menschen, die interviewt werden, mitzuteilen, dass sie live übertragen werden.

https://monolith.law/reputation/personal-information-and-privacy-violation[ja]

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Es gibt viele Menschen, die glauben, dass ihr eigenes oder das Persönlichkeitsrecht ihrer Familie verletzt wurde und die Schadensersatz fordern möchten.

Bei der tatsächlichen Forderung nach Schadensersatz ist es wichtig, wie in den hier vorgestellten Präzedenzfällen, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen und Argumente aus einer breiten Perspektive vorzubringen. Dafür ist jedoch ein hohes Maß an rechtlichem Wissen erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen hochqualifizierten Anwalt zu wenden.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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