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Reaktion auf Cybermobbing und Ähnliches: Gerichtsverfahren zur Bekämpfung von Rufschädigung, bei der Minderjährige die Opfer sind

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Reaktion auf Cybermobbing und Ähnliches: Gerichtsverfahren zur Bekämpfung von Rufschädigung, bei der Minderjährige die Opfer sind

Im Internet gibt es immer mehr Fälle von Verleumdung und Diffamierung, bei denen Minderjährige zu Opfern werden. Dies geschieht oft, wenn “Mobbing” aus der realen Welt ins Internet überspringt. In solchen Fällen ist es möglich, eine Klage mit dem Minderjährigen als Kläger einzureichen.

Hier werden wir uns ansehen, wie Fälle behandelt werden, in denen der Kläger in einem Verleumdungsprozess im Internet minderjährig ist.

Als ähnliches Thema, aber aus der Perspektive des Täters und nicht des Opfers, wenn der Täter minderjährig ist, haben wir dies in dem folgenden Artikel ausführlich erklärt.

https://monolith.law/reputation/minors-responsibility-law[ja]

Fall eines Mittelschülers, der einen Artikel veröffentlicht hat, der das Ehrenrecht verletzt

Zusammenfassung des Falls

Wie im oben genannten Referenzartikel vorgestellt, gab es einen Fall, in dem eine Mittelschülerin im dritten Jahr Schadenersatz für ungesetzliches Verhalten forderte, weil sie durch einen Artikel, der von einem Angeklagten, einem Schüler im dritten Jahr einer anderen Mittelschule, der die gleiche Nachhilfeschule besuchte, auf einem anonymen Bulletin Board veröffentlicht wurde, in ihrer Ehre verletzt wurde.

Verlauf der Klage aus Sicht des Opfers

Der Angeklagte ging auf eine andere Mittelschule als der Kläger und hatte nie direkt mit ihm gesprochen, aber er besuchte die gleiche Englisch-Lernschule. Dort wurde unter den Schülern der Mittelschule, die der Kläger besuchte, vorgeschlagen, gemeinsam Kommentare und Beiträge auf dem Blog des Klägers zu veröffentlichen. Der Angeklagte veröffentlichte einen Artikel mit der Absicht, den Kläger zu belästigen. Der Inhalt des Artikels zeigte den Namen und das Schuljahr der Mittelschule, die der Kläger besuchte, und gab den Namen des Klägers an. Es wurde behauptet, dass der Kläger eine Person mit schwacher sexueller Moral ist, die mit jedem Geschlechtsverkehr hat.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte den Namen und den Namen der Mittelschule des Klägers spezifiziert und auf einem Internet-Bulletin-Board veröffentlicht hatte, das von einer unbestimmten und großen Anzahl von Personen eingesehen werden konnte, dass der Kläger eine Person mit schwacher sexueller Moral ist und Geschlechtsverkehr mit jedem hat. Es ist offensichtlich, dass dieser Beitrag das soziale Ansehen des Klägers senkt, und erkannte eine Verletzung des Ehrenrechts an.

Urteil des Gerichts und das Problem des Alters

Bezüglich des Alters der Parteien stellte das Gericht fest, dass “es schwierig ist, die Situation und die Gefühle zu der Zeit genau zu verstehen, da sowohl der Kläger als auch der Angeklagte damals Mittelschüler waren”, berührte jedoch nicht speziell die Zunahme oder Abnahme aufgrund des Alters. Das Gericht ordnete den Angeklagten an, eine Entschädigung von insgesamt 770.000 Yen zu zahlen, bestehend aus 500.000 Yen für Schmerzensgeld, 200.000 Yen für Untersuchungskosten und 70.000 Yen für Anwaltskosten. (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 20. Dezember 2012 (Gregorianischer Kalender))

Fall eines Grundschülers, dessen Privatsphäre durch einen Artikel verletzt wurde

Zusammenfassung des Falls

In einem Thread namens “Vergewaltigung, Inagi City Elementary School A, Lehrer vergewaltigt Mädchen” auf der Website 2channel wurden Beiträge über Schüler dieser Grundschule veröffentlicht. Darin wurde der Name eines Schülers genannt, der die A-Grundschule besucht und stellvertretender Kapitän eines außerschulischen Fußballclubs war. Durch die Angabe “X’s Adresse ist hier? Plarail Nozomi B Wohnung ○○ System”, die den Namen eines Eisenbahnwagens verwendet, um den Namen und die Raumnummer des Wohnhauses anzugeben, wurde seine Privatsphäre verletzt. Darüber hinaus wurde seine Ehre durch Aussagen wie “Mama und ich zusammen! Mutterkomplex X”, “Ersatz, aber Kapitän” und “X ist schlecht” verletzt. In diesem Fall hat ein Fünftklässler den Internetdienstanbieter aufgefordert, die Informationen des Absenders offenzulegen.

https://monolith.law/reputation/2ch-harmful-rumor-comment[ja]

Verlauf der Klage aus Sicht des Opfers

Das Gericht stellte fest, dass “das Interesse, nicht willkürlich identifizierende Informationen wie Namen und Adressen veröffentlicht zu bekommen, ein persönliches Interesse ist, das unter dem Gesetz über unerlaubte Handlungen schützenswert ist”. Für Internetnutzer, die die betreffenden Artikel lesen, wäre es durchaus möglich, die Grundschule und den Wohnort des Klägers konkret zu identifizieren, und es gab keinen triftigen Grund, diese Informationen auf dem betreffenden Forum zu veröffentlichen. Daher wurde eine Verletzung der Privatsphäre anerkannt.

Der beklagte Internetdienstanbieter argumentierte, dass “aus dem Gesamtbild und der Ausdrucksweise des Artikels der allgemeine Leser nur den Eindruck gewinnen würde, dass ein unreifer Absender (ein Grundschüler) seine Klassenkameraden grundlos negativ darstellt, und dass dies nicht ausreicht, um eine unerlaubte Handlung zu begründen”. Das Gericht jedoch entschied, dass der Artikel offensichtlich die persönlichen Interessen des Klägers in Bezug auf seine Privatsphäre verletzt, und da der Kläger beabsichtigt, gegen den Absender auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung zu klagen, ordnete es den Internetdienstanbieter an, die Informationen des Absenders offenzulegen. (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 18. Dezember 2015)

Das Gericht erkannte an, dass der Beitrag nicht nur eine negative Darstellung eines unreifen Grundschülers war, sondern eine unerlaubte Handlung.

Andererseits wurde die Aussage “Mama und ich zusammen! Mutterkomplex X” zwar als Ausdruck angesehen, der einen negativen Eindruck erweckt (“Mutterkomplex”), aber da sie keine konkreten Beweise liefert und nur darauf abzielt, den Kläger zu verspotten, wurde sie nicht als etwas angesehen, das den Kläger dazu verleitet, zu glauben, dass er eine übermäßige Zuneigung zu seiner Mutter hat und an Entscheidungsfähigkeit mangelt. Daher wurde keine Herabsetzung des sozialen Ansehens anerkannt und eine Verleumdung wurde nicht anerkannt.

Fall eines Mittelschülers, dessen Name als Mobbingopfer veröffentlicht wurde

Zusammenfassung des Falls

Es gab einen Fall, in dem das Opfer eines weit verbreiteten Mobbingfalls seinen echten Namen in einem Thread namens “Mobbingfall an der Kawaguchi Städtischen Mittelschule A, Abteilung B” auf 2chan veröffentlicht hatte. Aufgrund der Tatsache, dass das Mobbing dokumentiert wurde, wurde das Recht auf Privatsphäre verletzt und der Provider wurde aufgefordert, die Informationen des Absenders offenzulegen.

Verlauf der Klage aus Sicht des Opfers

Der Kläger trat in die Kawaguchi Städtische Mittelschule A ein und wurde Mitglied der Abteilung B. Er konnte jedoch nicht mehr zur Schule gehen, da er von anderen Mitgliedern der Abteilung gemobbt wurde, wie zum Beispiel auf Social Media ausgeschlossen zu werden, und von Beratern körperlich bestraft wurde.

Etwa einen Monat nachdem die Zeitungen über das Mobbing, die körperliche Bestrafung und das Fernbleiben von der Schule berichtet hatten, wurde ein Thread zu diesem Thema auf 2chan erstellt. Nachdem der Text des Zeitungsartikels zitiert wurde, wurden viele anonyme und pseudonyme Artikel veröffentlicht, die vermutlich von Beteiligten stammen. Darunter war ein Artikel, der besagte: “Sie sprechen überhaupt nicht darüber, dass der Streit, den Herr ○○ begonnen hat, die Ursache ist. Sind Sie seine Eltern, die solche offensichtlichen Lügen mit einem ruhigen Gesicht erzählen?” Der “Herr ○○” im Artikel konnte leicht als der Kläger von seinen Klassenkameraden identifiziert werden.

Der Kläger argumentierte, dass er als Mobbingopfer nicht in den Medien erwähnt wurde und dass er, gemessen an der Sensibilität der Allgemeinheit, nicht öffentlich bekannt sein wollte und dass es sich um eine Angelegenheit handelte, die der Allgemeinheit noch nicht bekannt war, und daher als Privatsphäre geschützt werden sollte. Tatsächlich kann man sagen, dass die Information, ein Mobbingopfer zu sein, eine sensible persönliche Information ist, auch wenn sie nicht ganz so sensibel ist wie eine Krankheitsinformation.

Das Gericht entschied, dass die Tatsache, dass man Mobbing und ähnliches erlitten hat, eine persönliche Angelegenheit ist, die man nicht leichtfertig von anderen wissen möchte, da sie leicht zu Vorurteilen und Verleumdungen führen kann, wenn sie unbegrenzt verbreitet wird. Daher sollte sie als eine Tatsache angesehen werden, die zum Recht auf Privatsphäre gehört und rechtlich geschützt ist. Die Handlung des Beklagten, die Tatsache, dass der Kläger Mobbing und ähnliches erlitten hat, durch die Veröffentlichung der betreffenden Artikel offenzulegen, kann weder formal noch materiell als Zustimmung des Klägers oder als innerhalb der Grenzen der Toleranz oder als überlegen gegenüber anderen Rechtsgütern angesehen werden. Daher hat sie das Recht auf Privatsphäre des Klägers eindeutig verletzt. Das Gericht ordnete dem Provider an, die Informationen des Absenders offenzulegen. (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 10. Dezember 2018 (2018))

Mobbingfälle führen oft dazu, dass nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer von “speziellen Teams” identifiziert und zum Ziel von Verleumdungen werden. Es ist jedoch möglich, dies als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre zu behandeln.

https://monolith.law/reputation/personal-information-and-privacy-violation[ja]

Fall eines zweijährigen Kindes, dessen Persönlichkeitsrechte durch einen Twitter-Post verletzt wurden

Auf Twitter wurde ein falscher Artikel mit dem Inhalt “Obwohl ich dagegen war und mein Enkelkind weinen und nach Hause gehen wollte, nahm meine Schwiegertochter mein Enkelkind zu einer Demonstration gegen das japanische Sicherheitsgesetz (Anpo-Gesetz) mit, und mein Enkelkind starb an einem Hitzschlag” veröffentlicht. Dieser Artikel war mit einem Foto des Klägers, das bereits online war, versehen. Daraufhin wurde eine Anfrage zur Offenlegung der Absenderinformationen eingereicht, wobei das damals zweijährige Kind als Kläger auftrat.

Verlauf der Klage aus Sicht des Opfers

Der Beklagte behauptete, dass die Veröffentlichung des betreffenden Bildes in dem betreffenden Artikel nicht die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletze, da das Bild bereits online veröffentlicht worden war. Das Gericht entschied jedoch, dass die Nutzung eines Porträts, das den persönlichen Wert einer Person darstellt und eng mit ihrer Persönlichkeit verbunden ist, dem Willen des Fotografierten überlassen werden sollte. Nur weil das betreffende Bild bereits auf einem Webdienst veröffentlicht worden war, bedeutet dies nicht, dass das Bild uneingeschränkt veröffentlicht werden kann oder dass der Kläger, der fotografiert wurde, ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Das Gericht erkannte eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte an und ordnete die Offenlegung der Absenderinformationen durch den Provider an. (Urteil des Bezirksgerichts Niigata vom 30. September 2016 (2016 im Gregorianischen Kalender))

Im Urteil behauptete der Beklagte, dass die Veröffentlichung des betreffenden Bildes in dem betreffenden Artikel nicht die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletze, da der Artikel die soziale Bewertung des Klägers nicht herabsetze. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Persönlichkeitsrecht das Recht ist, nicht willkürlich fotografiert oder veröffentlicht zu werden, und dass eine Herabsetzung der sozialen Bewertung nicht direkt mit der Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zusammenhängt. Im Urteil wurde nicht speziell auf das Alter des Klägers, der zwei Jahre alt war, eingegangen.

Der Vater des Kleinkindes und der zuständige Anwalt gaben am 23. Februar 2017 (2017 im Gregorianischen Kalender) auf einer Pressekonferenz in Niigata bekannt, dass sie den Mann, der den Post veröffentlicht hatte, identifiziert und eine Einigung erzielt hatten. Demnach hat der 50-jährige Mann, der das falsche Foto gepostet hatte, einen Entschuldigungsbrief an den Vater geschrieben und eine nicht veröffentlichte Summe als Schmerzensgeld und Untersuchungskosten gezahlt.

Zusammenfassung

Wenn das Opfer einer Rechtsverletzung minderjährig ist, ist es möglich, eine Klage mit dem betreffenden Minderjährigen als Kläger einzureichen.

In der Praxis bedeutet dies, dass in solchen Fällen die Vollmacht zur Klageerhebung die Unterschrift und den Stempel des Minderjährigen, der das Opfer der Rechtsverletzung ist, und seiner gesetzlichen Vertreter, d.h. seiner Eltern, als Vollmachtgeber trägt.

Wenn ein minderjähriges Kind zum Opfer wird, müssen die Erziehungsberechtigten schnell handeln. Konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt und setzen Sie sich für die Wiederherstellung der Rechte Ihres Kindes ein.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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