Was ist das Verleihen von Kryptowährungsvermögen? Erläuterung zu zwei rechtlichen Diskussionspunkten
Um Gewinne mit Kryptowährungen zu erzielen, können Sie nicht nur durch den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielen, sondern auch durch das Verleihen von Kryptowährungen.
In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen und rechtlichen Vorschriften des Verleihens von Kryptowährungen, die Sie kennen sollten, wenn Sie ein Geschäftsmodell für einen Kryptowährungs-Leihservice in Betracht ziehen.
Was ist Krypto-Asset-Lending?
Krypto-Asset-Lending bezeichnet ein System, bei dem der Inhaber eines Krypto-Assets eine Gebühr erhält, um sein Krypto-Asset für einen bestimmten Zeitraum zu verleihen.
Krypto-Asset-Lending wird auch als “Verleihen von Krypto-Assets” bezeichnet. Einfach ausgedrückt, handelt es sich um ein System, bei dem man ein Krypto-Asset verleiht und dafür eine Miete erhält.
Wenn Sie versuchen, Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets zu erzielen, müssen Sie die Preisbewegungen häufig überprüfen und zum richtigen Zeitpunkt verkaufen. Wenn Sie den richtigen Zeitpunkt verpassen und das Krypto-Asset verkaufen, wenn der Preis gefallen ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie Verluste erleiden.
Bei Krypto-Asset-Lending hingegen, obwohl Sie in gewissem Maße von einem Rückgang des Wertes des Krypto-Assets betroffen sind, können Sie durch das Verleihen des Krypto-Assets eine Nutzungsentgelt erhalten und somit einen stabilen Gewinn erzielen. Darüber hinaus besteht während des Krypto-Asset-Lendings die Möglichkeit, dass der Wert des Krypto-Assets, der gefallen ist, wieder steigt.
Daher kann man sagen, dass Krypto-Asset-Lending eine Methode ist, mit der man mit relativ wenig Aufwand einen stabilen Gewinn erzielen kann, obwohl es schwierig ist, große Gewinne zu erzielen.
Beispiele für Krypto-Asset-Lending-Dienste in Japan
Auch in Japan bieten mehrere Krypto-Asset-Börsen Lending-Dienste an. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels (November 2022) bieten die folgenden Krypto-Asset-Börsen Lending-Dienste an:
- LINE BITMAX
- GMO Coin
- Coincheck
- BIT Point
Bitte beachten Sie, dass die Art der gehandelten Krypto-Assets, der Mindesthandelsbetrag und die Gebühren je nach Krypto-Asset-Börse variieren.
Darüber hinaus hat FUELHASH[ja], ein Unternehmen, das sich mit Bitcoin-Mining beschäftigt, angekündigt, in das Krypto-Lending-Geschäft für inländische Privatanleger einzusteigen. Laut der Ankündigung wird das Unternehmen in Partnerschaft mit einem Unternehmen, das die “Capital Market Service License” von der Singapurer Finanzaufsichtsbehörde erhalten hat, dieses Geschäft vorantreiben.
Zwei Diskussionspunkte beim Lending von Kryptowährungen
Bei der Regulierung des Lendings von Kryptowährungen stellen sich zwei Fragen: Fällt es unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft und fällt es unter das Kreditgeschäft?
Im Folgenden erläutern wir die Relevanz des Lendings von Kryptowährungen für das Kryptowährungsaustauschgeschäft und das Kreditgeschäft.
Relevanz des Lendings für das Kryptowährungsaustauschgeschäft
Das Kryptowährungsaustauschgeschäft ist in Artikel 2 Absatz 7 des japanischen Zahlungsdienstegesetzes (Payment Services Act) definiert.
7 Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet “Kryptowährungsaustauschgeschäft” das gewerbsmäßige Ausüben einer der folgenden Tätigkeiten. “Kryptowährungsaustausch usw.” bezeichnet die in Nummer 1 und 2 aufgeführten Tätigkeiten, und “Kryptowährungsverwaltung” bezeichnet die in Nummer 4 aufgeführte Tätigkeit.
1 Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen oder der Austausch mit anderen Kryptowährungen
2 Die Vermittlung, Weiterleitung oder Vertretung der in der vorherigen Nummer genannten Tätigkeiten
3 Die Verwaltung von Geldern der Nutzer in Bezug auf die in den vorherigen zwei Nummern genannten Tätigkeiten.
4 Die Verwaltung von Kryptowährungen für andere (ausgenommen sind Fälle, in denen diese Verwaltung gewerbsmäßig ausgeübt wird und es besondere Bestimmungen in anderen Gesetzen gibt).
Um zu beurteilen, ob das Lending von Kryptowährungen unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft fällt, müssen die oben genannten Anforderungen erfüllt sein. Bei Überprüfung der Anforderungen scheint das Lending von Kryptowährungen keiner der Anforderungen zu entsprechen und fällt daher nicht unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft.
Wenn jedoch das Lending von Kryptowährungen tatsächlich als Verwaltung der Kryptowährungen anderer angesehen wird, könnte es unter “die Verwaltung von Kryptowährungen für andere” (Artikel 2 Absatz 7 Nummer 4 des Zahlungsdienstegesetzes) fallen.
Daher ist beim Betrieb eines Kryptowährungs-Lending-Geschäfts Vorsicht geboten, um nicht als Verwalter der Kryptowährungen anderer angesehen zu werden. Die Regulierung im Falle einer Zugehörigkeit zum Kryptowährungsaustauschgeschäft wird im folgenden Artikel ausführlich erläutert.
Verwandter Artikel: Was ist Custody? Erklärung der Regulierung für Kryptowährungsaustauschbetreiber[ja]
Relevanz des Lendings für das Kreditgeschäft
Das Kreditgeschäft ist in Artikel 2 Absatz 1 des japanischen Geldverleihgesetzes (Money Lending Business Act) definiert.
(Definition)
Artikel 2 In diesem Gesetz bezeichnet “Kreditgeschäft” das gewerbsmäßige Verleihen von Geld oder die Vermittlung von Geldkrediten (einschließlich der Bereitstellung von Geld durch Diskontierung von Wechseln, Verkauf von Sicherheiten oder ähnliche Methoden sowie die Vermittlung von Geldtransaktionen durch solche Methoden. Im Folgenden werden diese einfach als “Kredite” bezeichnet.). Ausgenommen sind jedoch die folgenden:
1 Tätigkeiten, die von der Regierung oder lokalen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden
2 Tätigkeiten, die von Personen durchgeführt werden, die aufgrund anderer Gesetze besondere Bestimmungen für die gewerbsmäßige Kreditvergabe haben
3 Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Handel, Transport, Lagerung oder der Vermittlung von Waren von Personen durchgeführt werden, die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben
4 Tätigkeiten, die von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer durchgeführt werden
5 Tätigkeiten, die von Personen durchgeführt werden, die Kredite gewähren, bei denen kein Risiko besteht, dass die Interessen der Kreditnehmer usw. beeinträchtigt werden, wie durch Kabinettsverordnung festgelegt, zusätzlich zu den in den vorherigen Nummern genannten Tätigkeiten
Wenn das Lending von Kryptowährungen unter die oben genannte Definition des Kreditgeschäfts fällt, unterliegt es der Regulierung als Kreditgeschäft.
Daher stellt sich die Frage, wie Kryptowährungen rechtlich behandelt werden.
Im Zahlungsdienstegesetz ist in Artikel 2 Absatz 5 eine Definition von Kryptowährungen festgelegt.
5 In diesem Gesetz bezeichnet “Kryptowährung” das Folgende. Ausgenommen sind jedoch elektronische Aufzeichnungsübertragungsrechte, die in Artikel 2 Absatz 3 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes (Gesetz Nr. 25 von 1948) definiert sind.
1 Ein Vermögenswert, der zum Kauf oder zur Miete von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen verwendet werden kann und der zur Begleichung dieser Kosten gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen verwendet werden kann und der gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen gekauft und verkauft werden kann (begrenzt auf solche, die elektronisch auf elektronischen Geräten oder anderen Gegenständen aufgezeichnet sind, ausgenommen sind inländische und ausländische Währungen sowie währungsgebundene Vermögenswerte. Das Gleiche gilt im Folgenden.), und der durch die Verwendung einer elektronischen Informationsverarbeitungsorganisation übertragen werden kann
2 Ein Vermögenswert, der gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen ausgetauscht werden kann und der gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen gekauft und verkauft werden kann und der durch die Verwendung einer elektronischen Informationsverarbeitungsorganisation übertragen werden kann
Andererseits gibt es im Geldverleihgesetz keine Definition von Kryptowährungen. Das Geldverleihgesetz geht von der Kreditvergabe von Geld aus, nicht von Kryptowährungen.
Kryptowährungen werden rechtlich nicht als Geld angesehen, daher wird angenommen, dass die Kreditvergabe von Kryptowährungen nicht unter das Geld im Sinne des Geldverleihgesetzes fällt.
Daher fällt das Lending von Kryptowährungen nicht unter das Kreditgeschäft, wie es im aktuellen Geldverleihgesetz definiert ist, und unterliegt nicht der Regulierung durch das Geldverleihgesetz.
Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt bezüglich des Verleihs von Kryptowährungen
In diesem Artikel haben wir die Grundlagen und rechtlichen Vorschriften des Verleihs von Kryptowährungen für Unternehmen, die beabsichtigen, solche Dienstleistungen anzubieten, erläutert.
Das bloße Verleihen oder Ausleihen von Kryptowährungen erfüllt nicht die Anforderungen für den Betrieb eines Kryptowährungsaustauschs. Wenn Sie jedoch tatsächlich die Kryptowährungen anderer Personen “verwalten”, könnten Sie als Kryptowährungsaustausch eingestuft werden. Andererseits wird derzeit im Kreditgewerbe nur die Kreditvergabe von Geld berücksichtigt, daher wird angenommen, dass das Verleihen von Kryptowährungen nicht unter das Kreditgewerbe fällt.
Für das Verleihen von Kryptowährungen sind sowohl rechtliche Kenntnisse als auch Kenntnisse über Kryptowährungen erforderlich. Wenn Sie überlegen, ein Geschäft für das Verleihen von Kryptowährungen zu betreiben, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus mit einem Anwalt zu beraten, der über Fachkenntnisse verfügt.
Maßnahmen unserer Kanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung für Geschäfte, die sich mit Kryptowährungen und Blockchain befassen. Details finden Sie im folgenden Artikel.
Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Kryptowährungen & Blockchain[ja]
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