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Verpflichtende Maßnahmen zur Verhinderung von 'Kasuhara' - Erläuterung der Verordnung Tokios und notwendiger Maßnahmen für Unternehmen

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Verpflichtende Maßnahmen zur Verhinderung von 'Kasuhara' - Erläuterung der Verordnung Tokios und notwendiger Maßnahmen für Unternehmen

Das Problem des “Customer Harassment” (Kundenbelästigung), bei dem die Arbeitsumgebung von Mitarbeitern durch bösartige Kundenbeschwerden beeinträchtigt wird, wird zunehmend thematisiert. Am 11. März des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025) wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der Maßnahmen gegen Customer Harassment verstärkt und Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Es wird erwartet, dass Unternehmen dazu angehalten werden, angemessene Maßnahmen gegen Customer Harassment zu ergreifen.

Dennoch gibt es viele Unternehmen, die sich unsicher fühlen, wie sie auf die durch Verordnungen und Gesetze verpflichtend werdenden Maßnahmen zur Verhinderung von Customer Harassment reagieren sollen.

In diesem Artikel erläutern wir daher den Inhalt der Verordnung der Präfektur Tokio, die als erste in ganz Japan Customer Harassment verbietet, und beschreiben, welche Maßnahmen Unternehmen im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzesänderung ergreifen sollten. Nutzen Sie diesen Artikel als Informationsquelle, um Ihre Maßnahmen gegen Customer Harassment voranzutreiben.

Was ist Customer Harassment (Kasu-Hara), und wie sollten Unternehmen in Japan damit umgehen?

Customer Harassment, kurz Kasu-Hara, ist eine Form von Belästigung, die das Arbeitsumfeld von Mitarbeitern beeinträchtigen kann. Es gibt keine klare gesetzliche Definition von Customer Harassment. Allerdings hat das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (厚生労働省) auf Grundlage von Befragungen und Informationen aus Unternehmen folgende Beschreibung für Kasu-Hara am Arbeitsplatz in Japan gegeben:

Reklamationen oder Verhaltensweisen von Kunden, die – gemessen an der Angemessenheit der Forderungen – durch ihre Mittel und Art und Weise als gesellschaftlich unangemessen gelten und durch diese das Arbeitsumfeld der Arbeitnehmer beeinträchtigen.

Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt | Handbuch zur Bekämpfung von Customer Harassment[ja]

Nicht jede Reklamation von Kunden oder Geschäftspartnern fällt unter Kasu-Hara. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch berechtigte Beschwerden gibt, die auf Verbesserungen von Produkten oder Dienstleistungen abzielen.

Es gibt jedoch auch überzogene Forderungen oder bösartige Beschwerden, die unberechtigte Kritik an Produkten oder Dienstleistungen üben. Solche bösartigen Beschwerden sollten als Kasu-Hara identifiziert werden, um die Mitarbeiter zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Für konkrete Beispiele von Kasu-Hara und wie man damit umgeht, siehe den folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Welche Beispiele gibt es für Customer Harassment? Erklärung der Maßnahmen anhand von Gerichtsfällen[ja]

Verpflichtende Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan

Verpflichtende Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan

In Japan entsteht ein Trend, der Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) zu ergreifen. Ein Rahmen für solche Maßnahmen wird durch Handbücher des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales bereits entwickelt. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass die Regierung an einer Gesetzesreform arbeitet, um Unternehmen zu ermöglichen, noch wirksamere Maßnahmen zu implementieren.

Ein Gesetzesentwurf, der die Verstärkung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung beinhaltet, wurde am 11. März des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025) dem Parlament vorgelegt. Sollte dieser Gesetzesentwurf verabschiedet werden, werden Unternehmen verpflichtet sein, Präventionsmaßnahmen gegen Kundenbelästigung durchzuführen. Unternehmen müssen mit der Annahme dieser Gesetzesänderung rechnen und die notwendigen Maßnahmen vorantreiben.

Tokio setzt Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Kraft

Um zu verstehen, wie Maßnahmen zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-hara) gesetzlich geregelt werden, erläutern wir hier die Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung, die in Tokio, Japan, in Kraft getreten ist.

Erste landesweite Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung in Japan

In der Präfekturversammlung von Tokio wurde die “Tokyo Metropolitan Customer Harassment Prevention Ordinance[ja]” als erste ihrer Art in ganz Japan verabschiedet und etabliert. Diese Verordnung ist seit dem 1. April des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025) in Kraft. Obwohl keine Strafbestimmungen für Kundenbelästigung (Kasu-Hara) festgelegt wurden, wird durch die ausdrückliche Erwähnung der Illegalität von Kasu-Hara in der Verordnung eine Milderung der Schäden durch Kundenbelästigung erwartet.

Bisher gab es Gesetze wie das Zivil- und Strafrecht, die es ermöglichten, bösartige Beschwerdehandlungen als illegal anzuklagen. Die Tokyo Metropolitan Customer Harassment Prevention Ordinance ist jedoch die erste Regelung, die speziell auf Kundenbelästigung fokussiert und daher von großer Bedeutung ist.

Referenz: Tokyo Metropolitan Customer Harassment Prevention Ordinance[ja]

Verbot von Kundenbelästigung (Kasu-hara) unter japanischem Recht

Das Tokioter Gesetz zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-hara) hat ein generelles Verbot dieser Praxis festgeschrieben. Dies basiert auf dem grundlegenden Prinzip, dass Kundenbelästigung das Arbeitsumfeld der Angestellten schädigt und die Geschäftskontinuität der Unternehmen beeinträchtigt und daher von der gesamten Gesellschaft verhindert werden sollte.

Obwohl das Gesetz klarstellt, dass Kundenbelästigung eine illegale Handlung ist, sind keine Strafen für diejenigen festgelegt, die sich daran beteiligen. Zunächst zielt die Regelung darauf ab, das Bewusstsein der Bürger Tokios für die Illegalität von Kundenbelästigung zu schärfen.

Dennoch ist Vorsicht geboten, um die Rechte der Kunden nicht ungerechtfertigt zu verletzen. Legitime Anforderungen oder Beschwerden der Kunden dürfen nicht unrechtmäßig als Kundenbelästigung abgetan und deren Bearbeitung verweigert werden. Es ist wichtig, dass Kunden und Mitarbeiter sich auf Augenhöhe begegnen und sich gegenseitig respektieren.

Pflichten von Tokio, Kunden, Mitarbeitern und Unternehmen

Im Gesetz zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-Hara) in Tokio sind die folgenden Pflichten für die Präfektur festgelegt:

  • Bereitstellung von Informationen zur Verhinderung von Kundenbelästigung
  • Aufklärung und Bildung bezüglich Kundenbelästigung
  • Beratung und Unterstützung bei Fällen von Kundenbelästigung
  • Zusammenarbeit mit Sonderbezirken und Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • Finanzielle Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung von Strategien

Für Kunden gibt es die folgenden Anstrengungspflichten:

  • Interesse und Verständnis für das Problem der Kundenbelästigung zu vertiefen
  • Die notwendige Aufmerksamkeit im Umgang mit Arbeitnehmern zu wahren
  • Mit den Maßnahmen Tokios zur Verhinderung von Kundenbelästigung zu kooperieren

Mitarbeiter wiederum sollten sich um Folgendes bemühen:

  • Interesse und Verständnis für das Problem der Kundenbelästigung zu vertiefen
  • Handlungen zu fördern, die zur Verhinderung von Kundenbelästigung beitragen
  • Mit den Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung von Kundenbelästigung zu kooperieren

Unternehmen sind zu folgenden Anstrengungspflichten verpflichtet:

  • Sich aktiv und eigeninitiativ für die Verhinderung von Kundenbelästigung einzusetzen
  • Mit den Maßnahmen Tokios zur Verhinderung von Kundenbelästigung zu kooperieren
  • Die Sicherheit von Mitarbeitern, die Kundenbelästigung erfahren haben, zu gewährleisten
  • Notwendige und angemessene Maßnahmen gegen Kunden, die Kundenbelästigung betreiben, zu ergreifen
  • Notwendige Maßnahmen zu ergreifen, damit eigene Mitarbeiter als Kunden keine Kundenbelästigung betreiben

Es wird deutlich, dass die Verhinderung von Kundenbelästigung eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung erfordert.

Von der Präfektur Tokio festgelegte Richtlinien zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-Hara)

In der Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Kasu-Hara) der Präfektur Tokio ist festgelegt, dass die Präfektur Richtlinien (Guidelines) zur Verhinderung von Kasu-Hara erstellen wird. Obwohl die Verordnung keine Strafen vorsieht, zielen die Richtlinien darauf ab, die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Kasu-Hara zu erhöhen.

Referenz: Präfektur Tokio | Richtlinien zur Verhinderung von Kundenbelästigung (Guidelines)[ja]

Die in den Richtlinien vorgesehenen Inhalte umfassen Folgendes:

  • Bestimmungen über den Inhalt von Kasu-Hara
  • Verantwortlichkeiten von Kunden, Arbeitnehmern und Unternehmen
  • Maßnahmen der Präfektur
  • Initiativen der Unternehmen

Basierend auf diesen Richtlinien wird die Präfektur Tokio folgende Maßnahmen zur Verhinderung von Kasu-Hara durchführen:

  • Informationsbereitstellung zu Projekten der Präfektur
  • Aufklärung und Bildung zur Vertiefung des Verständnisses für die Verhinderung von Kasu-Hara
  • Beratung und Unterstützung bei Arbeits- und Verbraucherlebensfragen
  • Beratung und Unterstützung durch Experten für kleine und mittlere Unternehmen

Von Unternehmen in Japan geforderte Maßnahmen

Unternehmen in Japan müssen gemäß den Richtlinien der Präfekturverwaltung folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Einrichtung eines Systems zur angemessenen Bearbeitung von Beschwerden
  • Initiativen zum Schutz von Personen, die von Kundenbelästigung (Kasu-Hara) betroffen sind
  • Erstellung von Handbüchern und Durchführung von Schulungen zur Verhinderung von Kundenbelästigung
  • Rücksichtnahme darauf, dass eigene Mitarbeiter beim Umgang mit Geschäftspartnern keine Kundenbelästigung begehen

Mitarbeiter müssen sich bemühen, die von ihrem Arbeitgeber erstellten Handbücher zu befolgen.

Wenn Sie mehr über die Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung in Tokio erfahren möchten, konsultieren Sie bitte die folgenden Informationen.

Industrie- und Arbeitsbüro | Grundlegende Überlegungen zur Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung in Tokio[ja]

Risiken bei Vernachlässigung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung in Japan

Um die Bedeutung der Implementierung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-Hara) zu verstehen, erläutern wir hier die Risiken, die entstehen, wenn solche Maßnahmen vernachlässigt werden.

Negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter

Werden Maßnahmen gegen Kundenbelästigung vernachlässigt, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld der Mitarbeiter haben. Wenn Mitarbeiter sich mit unangemessenen Kundenbeschwerden auseinandersetzen müssen, kann dies zu einer Verringerung der Arbeitsleistung führen. In Fällen großer psychischer Belastung können Gesundheitsprobleme wie Schlafstörungen oder psychische Erkrankungen die Folge sein.

Unternehmen haben die Pflicht, eine sichere Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Um ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen, ist es unerlässlich, Maßnahmen gegen Kundenbelästigung zu ergreifen.

Negative Auswirkungen auf das Unternehmen

Ohne geeignete Maßnahmen gegen Kundenbelästigung kann auch das Unternehmen selbst erheblichen Schaden nehmen. Werden Mitarbeiter ständig mit unangemessenen Beschwerden konfrontiert, kann dies zu finanziellen Verlusten durch Rücksendungen, Rückerstattungen oder Schadensersatzforderungen führen.

Zudem erfordert die Bearbeitung von Beschwerden den Einsatz von Personal und Zeit, was den Gesamtbetrieb beeinträchtigen kann.

Wenn Beschwerden ignoriert werden und sich ein schlechter Ruf verbreitet, kann dies auch zu einer Schädigung des Markenimages des Unternehmens führen.

Um negative Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen zu vermeiden, ist es wichtig, im Vorfeld geeignete Maßnahmen gegen Kundenbelästigung zu ergreifen.

Negative Auswirkungen auf andere Kunden

Werden Maßnahmen gegen Kundenbelästigung vernachlässigt, kann dies auch negative Auswirkungen auf andere Kunden haben. Wenn es Kunden gibt, die unangemessene Beschwerden äußern, kann dies das Einkaufserlebnis anderer Kunden verschlechtern. Wenn Mitarbeiter für die Beschwerdebearbeitung abgezogen werden, kann dies dazu führen, dass der Service für andere Kunden leidet. Verbreiten sich negative Kundenbewertungen, kann dies ebenfalls das Markenimage des Unternehmens schädigen.

Um den Service für Kunden zu verbessern, sind Maßnahmen gegen Kundenbelästigung unerlässlich.

Maßnahmen gegen Kundenbelästigung, die Unternehmen in Japan ergreifen sollten

Maßnahmen gegen Kundenbelästigung, die Unternehmen in Japan ergreifen sollten

Hier erläutern wir, welche Maßnahmen Unternehmen in Japan ergreifen sollten, um sich auf das Auftreten von Kundenbelästigung vorzubereiten.

Eine klare Grundpolitik festlegen und die Mitarbeiter darüber informieren

Beim Aufbau von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung ist es zunächst wichtig, eine klare Grundpolitik zu definieren und diese den Mitarbeitern bekannt zu machen. Wenn Sie eine klare Grundpolitik darlegen können, wird die Haltung des Unternehmens, seine Mitarbeiter schützen zu wollen, für diese erkennbar. Wenn die Unternehmenshaltung klar kommuniziert wird, wird es einfacher, Beschwerden und Meinungsaustausche über Kundenbelästigung zu führen.

Ohne das Gefühl der Sicherheit, dass das Unternehmen die Mitarbeiter schützt, entsteht möglicherweise kein Nährboden, um Kundenbelästigung anzusprechen.

Es ist wichtig, zunächst eine Grundpolitik zu definieren und die Haltung des Unternehmens den Mitarbeitern zu vermitteln.

Ein Beratungssystem einrichten

Stellen Sie eine Umgebung bereit, in der Mitarbeiter sich leicht über Probleme mit Kundenbelästigung beraten können. Wenn Mitarbeiter vor Ort von Kundenbelästigung betroffen sind, sollten sie sich zunächst an ihren Vorgesetzten oder den Aufsichtsführenden wenden. Legen Sie im Voraus fest, an wen sich die Mitarbeiter im Falle eines Vorfalls wenden sollten. Es ist auch wichtig, ein Handbuch zu erstellen, das beschreibt, wie die beratende Person reagieren sollte.

Das Aufbauen eines Koordinationssystems mit relevanten Abteilungen und externen Stellen (wie Anwälten) kann ebenfalls zu einer schnellen Problemlösung beitragen.

Verfahren für den Umgang mit Beschwerden festlegen

Um angemessen auf Kundenbelästigung reagieren zu können, ist es notwendig, im Voraus Verfahren für den Umgang mit solchen Fällen festzulegen. Überlegen Sie sich anhand von konkreten, möglichen Problemen die folgenden Punkte:

  • Anzahl der Personen, die auf Beschwerden reagieren
  • Zeitpunkt der Entschuldigung
  • Ablauf der Informationsweitergabe
  • Ob Telefonate aufgezeichnet werden
  • Wichtige Punkte beim Zuhören der Kundenwünsche

Die konkreten Verfahren hängen von den Inhalten und Formen der Geschäftstätigkeit ab. Überlegen Sie, welche Arten von Kundenbelästigung auftreten können und wie darauf zu reagieren ist, unter Berücksichtigung der eigenen Dienstleistungen und Personalsituation.

Schulungen für Mitarbeiter durchführen

Um die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung zu erhöhen, sind Schulungen für Mitarbeiter notwendig. Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, um das Verständnis der Mitarbeiter für den Umgang mit Kundenbelästigung zu vertiefen. Es ist wünschenswert, dass alle Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, an den Schulungen teilnehmen, nicht nur die Festangestellten.

Durch detaillierte Kenntnisse über das Beratungssystem und die Verfahren können Sie als Organisation eine schnelle und angemessene Reaktion sicherstellen.

Zudem ist die Ausbildung nicht nur für die Mitarbeiter im Kundenkontakt, sondern auch für die Vorgesetzten und Aufsichtsführenden, die Beratungen entgegennehmen, unerlässlich.

Vorgehensweisen bei Vorfällen von “Kasuhara” in Japan

Vorgehensweisen bei Vorfällen von Kasuhara

Hier erläutern wir, wie man in Japan vorgeht, wenn es zu einem Vorfall von “Kasuhara” kommt.

Eine genaue Überprüfung der Sachverhalte vornehmen

Wenn ein Kasuhara-Vorfall auftritt, sollten Sie zunächst eine genaue Überprüfung der Sachverhalte vornehmen. Es ist wichtig zu beurteilen, ob die Forderungen des Kunden berechtigt sind oder ob es sich um eine bösartige Beschwerde handelt. Bei der Feststellung der Fakten ist Objektivität von großer Bedeutung. Sammeln Sie Informationen aus einer Vielzahl von Quellen, einschließlich Personen, die nicht direkt beteiligt sind, sowie Videoaufnahmen.

Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Beschwerde des Kunden Kasuhara darstellt, muss das Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Den Beschwerdeführer nach Hause schicken
  • Ein Hausverbot für den Beschwerdeführer aussprechen

Es ist wichtig, keine voreiligen Entscheidungen auf der Grundlage unklarer Fakten zu treffen.

Fürsorgemaßnahmen für von Kasuhara betroffene Mitarbeiter ergreifen

Wenn Mitarbeiter von Kasuhara betroffen sind, müssen Fürsorgemaßnahmen ergriffen werden. Wenn Mitarbeiter Gewalt, Beleidigungen oder sexuelle Belästigung erfahren haben, muss umgehend für ihre Sicherheit gesorgt werden. In manchen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt oder die Polizei zu kontaktieren.

Da auch psychische Belastungen vorliegen können, sind Nachsorge und Stresschecks unerlässlich.

Wenn Anzeichen für eine psychische Gesundheitsstörung vorliegen, sollten Sie die betroffenen Personen ermutigen, sich an Fachleute oder medizinische Einrichtungen zu wenden.

Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungsfällen ergreifen

Wenn es zu einem Kasuhara-Vorfall kommt, ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu verhindern. Teilen Sie den Inhalt des Vorfalls als Fallbeispiel und nutzen Sie dies zur Überarbeitung von Handbüchern und Schulungen.

Durch die Überprüfung der Kundenservice-Methoden kann das Verständnis der Mitarbeiter für den Umgang mit Kunden vertieft werden, was zu einer effektiven Prävention führen kann.

Wichtige Aspekte bei der Entwicklung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan

Wichtige Aspekte bei der Entwicklung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan

In diesem Artikel erläutern wir, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan entwickeln.

Die Situation bei Auftreten von Kundenbelästigung (Kasu-hara) schnell erfassen

Wenn Sie Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) in Japan in Betracht ziehen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Situation bei deren Auftreten schnell erfassen können. Es ist wichtig, nicht nur auf Beratungsanfragen von Mitarbeitern zu reagieren, sondern auch proaktiv Informationen zu sammeln, um mögliche Anzeichen von Kundenbelästigung (Kasu-hara) frühzeitig zu erkennen.

Beispielsweise könnten folgende Systeme hilfreich sein:

  • Ein System, das Telefongespräche in Text umwandelt und eine Echtzeitüberprüfung ermöglicht
  • Frühzeitige Maßnahmen per E-Mail oder Telefon, bevor ein Unfallbericht verfasst wird
  • Die konsequente Durchführung von Telefonberatungen mit Vorgesetzten

Es ist wichtig, dass Informationen sofort geteilt werden, wenn Kundenbelästigung (Kasu-hara) auftritt.

Aufzeichnung und Verwaltung von Informationen nicht vernachlässigen

Stellen Sie sicher, dass Sie die Aufzeichnung und Verwaltung von Informationen im Zusammenhang mit Kundenbelästigung (Kasu-hara) nicht vernachlässigen. Der Inhalt von Beschwerden sowie der Verlauf und das Ergebnis der Maßnahmen sollten genau in Berichten oder Tagesprotokollen festgehalten werden. Es ist wichtig, dass korrekte Informationen an die zuständigen Abteilungen weitergegeben und berichtet werden. Dies erleichtert die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungsfällen.

Überprüfung der getroffenen Maßnahmen

Um die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (Kasu-hara) zu steigern, sollten Sie den Inhalt Ihrer Maßnahmen bei Bedarf überprüfen. Die Qualität der Beschwerden kann sich mit Veränderungen in der Gesellschaft, den Bedürfnissen der Kunden und den Serviceformen ändern.

Die Analyse von Fällen und die Überprüfung von Reaktionsmethoden sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Zusammenfassung: Unternehmen sollten Maßnahmen gegen Kundenbelästigung mit einem Anwalt besprechen

Es zeichnet sich ein Trend ab, dass Unternehmen in Japan gesetzlich dazu verpflichtet werden, Maßnahmen gegen Kundenbelästigung (sogenanntes “Kasu-Hara”) zu ergreifen. In Tokio wurde bereits eine landesweit erste Verordnung zur Prävention von Kasu-Hara erlassen, die jegliche Form der Kundenbelästigung verbietet.

Unter der Annahme, dass Maßnahmen gegen Kasu-Hara verpflichtend werden, müssen Unternehmen zum Schutz der Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter geeignete Maßnahmen zur Bewältigung von Kasu-Hara in Betracht ziehen. Wenn Unsicherheiten bezüglich der eigenen Beurteilung von Kasu-Hara-Maßnahmen bestehen, empfehlen wir, sich an einen Anwalt zu wenden.

Durch eine vorherige Konsultation mit einem Anwalt kann im Falle eines Kasu-Hara-Vorfalls Unterstützung bei der Bewältigung gewährleistet werden.

Vorstellung der Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere im Bereich Internetrecht und japanischem Recht. Wir bieten ein breites Spektrum an rechtlicher Unterstützung für Unternehmen, von an der Tokioter Börse gelisteten Unternehmen bis hin zu Start-ups, einschließlich der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den folgenden Artikel.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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