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Wichtige Prüfpunkte im Markenlizenzvertrag bei der Markenlizenzierung

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Wichtige Prüfpunkte im Markenlizenzvertrag bei der Markenlizenzierung

Einer der Fälle, in denen eine Markenlizenz erforderlich wird, ist, wenn der Name, den Sie für eine neue Marke bedacht haben, bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde.

In diesem Fall kann die Markenlizenz einfach als “Ausleihe des Namens” betrachtet werden, aber wenn es um den Namen einer Marke geht, ist die Situation anders.

Das Markenzeichen einer Marke ist nicht nur eine Reihe von Buchstaben oder Formen, sondern ein “Beweis dafür, dass es sich um ein legitimes Produkt der Marke handelt”, so dass Verbraucher bereit sind, mehr für Produkte mit diesem Markenzeichen zu zahlen als für ähnliche Produkte.

Daher muss die Marke, wenn sie ihre Marke lizenziert, vom Lizenznehmer die Herstellung von Produkten, die der Marke entsprechen, und die korrekte Anzeige der Marke verlangen.

In diesem Artikel werden wir wichtige Punkte erläutern, die die Lizenzgeberseite in einem “Markenlizenzvertrag” im Rahmen einer Markenlizenz kennen muss, die sich von einer allgemeinen Markenlizenz unterscheidet.

Was ist eine Marke?

Die Marketing Association der Vereinigten Staaten, ein führendes Land im Markengeschäft, definiert “Marke” wie folgt:

Eine Marke ist ein “Name”, “Begriff”, “Symbol”, “Design” oder eine andere Funktion, die ein Produkt oder eine Dienstleistung eines Verkäufers von denen anderer Verkäufer unterscheidet.

Mit anderen Worten, eine Marke ist eine Entität, die es ermöglicht, einem Produkt oder einer Dienstleistung Merkmale (Mehrwert) hinzuzufügen, die es von ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen unterscheiden. Die Faktoren der Differenzierung reichen von konkreten Aspekten wie Funktion und Form bis hin zu immateriellen Aspekten wie Geschichte, Image und Vertrauen. Es kann angenommen werden, dass eine Marke die folgenden drei Funktionen hat:

  • Produktidentifikationsfunktion: Unterscheidet ein markiertes Produkt von anderen Produkten
  • Qualitätssicherungsfunktion: Garantiert die Qualität eines markierten Produkts
  • Kundenanziehungsfunktion: Leitet Kunden der Marke zu einem markierten Produkt

Marken mit solchem wirtschaftlichen Wert können durch Registrierung beim Patentamt Markenrechte (exklusive Monopolrechte) erlangen und es ist möglich, Dritten eine Nutzungslizenz zu erteilen.

Markenlizenz im Rahmen der Markenlizenzierung

In Branchen wie der Modeindustrie ist die Markenlizenzierung keineswegs ungewöhnlich. Es gibt verschiedene Formen, wie zum Beispiel Untermarken der Hauptmarke oder solche, die für die lokale Produktion und den Verkauf in anderen Ländern bestimmt sind.

Für die Marke selbst bietet dies nicht nur Einnahmen aus Lizenzgebühren, sondern auch Vorteile wie die Erweiterung des Geschäfts und die Erschließung neuer Märkte. Für den Lizenznehmer besteht die Möglichkeit, ein hochprofitables Geschäft zu entwickeln, indem er den Bekanntheitsgrad, das Vertrauen und das Image der Marke nutzt.

Obwohl die Markenlizenzierung allgemein als etwas angesehen wird, das hauptsächlich die Nutzung von “Markennamen” oder “Logos” betrifft, gibt es tatsächlich Fälle, in denen die Details des Produktdesigns, der Herstellung und des Verkaufs streng durch den Vertrag geregelt sind.

Aus Sicht der Marke ist es selbstverständlich, dass sie darauf bedacht ist, das wertvolle Image und Vertrauen, das sie durch Zeit und Geld aufgebaut hat, nicht zu beschädigen.

Auf diese Weise unterscheiden sich die Rollen zwischen einem Markenlizenzvertrag, der lediglich die Nutzung der Marke zum Ziel hat, und einem Markenlizenzvertrag im Rahmen der Markenlizenzierung.

Wichtige Punkte im Markenlizenzvertrag

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die spezifischen Punkte, die bei einem Markenlizenzvertrag für eine Marke überprüft werden müssen.

Umfang der Nutzungslizenz

Artikel ●●
1. Der Lizenzgeber (hier: A) gewährt dem Lizenznehmer (hier: B) das Recht zur gewöhnlichen Nutzung der lizenzierten Marke im folgenden Umfang:
① Lizenzgebiet: ●●●●
② Lizenzprodukte: ●●●●
③ Lizenzdauer: vom ●●●● (Jahr) ●● (Monat) ●● (Tag) bis zum ●●●● (Jahr) ●● (Monat) ●● (Tag)
2. Der Lizenznehmer (B) hat keine Rechte an der lizenzierten Marke außerhalb des im vorherigen Absatz festgelegten Umfangs.
3. Der Lizenzgeber (A) und der Lizenznehmer (B) werden innerhalb von ●● Tagen nach Abschluss dieses Vertrags gemeinsam einen Antrag auf Registrierung des gewöhnlichen Nutzungsrechts gemäß Absatz 1 stellen. Die Kosten für diese Registrierung trägt der Lizenznehmer (B).
Hinweis: Lizenzgeber = A, Lizenznehmer = B

Wenn Sie Ihre eigene Marke lizenzieren, sind die “Art der Nutzungsrechte” und der “Umfang der Nutzungslizenz” die wichtigsten Punkte.

Zum Beispiel, wenn Sie das “exklusive Nutzungsrecht” im “Sportbereich” lizenzieren, können Sie keine Lizenz für Anfragen von Dritten für Tennisartikel oder Golfartikel erteilen.

Darüber hinaus können Sie auch die lizenzierten Produkte weiter unterteilen, wie zum Beispiel “Golfbälle”, “Golfschläger” und “Golfbekleidung”, auch wenn sie als “Golfartikel” lizenziert sind.

Aus Sicht der Marke ist es schwierig vorherzusehen, wie das Markengeschäft in der Zukunft aussehen wird. Wenn Sie den Umfang der Nutzungslizenz leichtfertig festlegen, könnten Sie Geschäftschancen verpassen.

Es gibt zwei Arten von Nutzungsrechten, das “gewöhnliche Nutzungsrecht” und das “exklusive Nutzungsrecht”. Im Falle des “exklusiven Nutzungsrechts” kann die Marke, die das Markenrecht besitzt, innerhalb des Umfangs der Nutzungslizenz nicht verwendet werden, sobald sie registriert ist. Daher sollten Sie es vermeiden, es zu wählen, es sei denn, es gibt erhebliche Vorteile. Darüber hinaus ist es auch möglich, eine “exklusive gewöhnliche Nutzungslizenz” zu erteilen, die zwischen den Parteien als exklusiv festgelegt wurde.

Daher ist es wichtig, den Umfang der Lizenz und andere Faktoren auf der Grundlage der Fähigkeiten und des Geschäftsplans des Lizenznehmers zu beurteilen.

Im Gegensatz zum exklusiven Nutzungsrecht, das eine Registrierung erfordert, ist die Registrierung des gewöhnlichen Nutzungsrechts nicht obligatorisch, aber durch die Registrierung können Sie sich gegen Dritte durchsetzen, die später das Markenrecht erwerben.

Nutzung der lizenzierten Marke

Artikel ●●
1. Der Lizenznehmer (B) erkennt an, dass die lizenzierte Marke das Ansehen und die Qualität der Produkte des Lizenzgebers (A) repräsentiert und wird sich bemühen, den Markenwert des Lizenzgebers (A) nicht zu beeinträchtigen.
2. Der Lizenznehmer (B) wird die lizenzierte Marke in Übereinstimmung mit der in Anhang 1 festgelegten Darstellungsform und Verwendungsmethode sowie den Anweisungen des Lizenzgebers (A) verwenden.
3. Der Lizenznehmer (B) muss bei der Verwendung der lizenzierten Marke deutlich machen, dass er der Hersteller der lizenzierten Produkte ist.
4. Der Lizenznehmer (B) darf die lizenzierte Marke nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers (A) an Dritte weiterlizenzieren oder sie übertragen, als Sicherheit bereitstellen oder sonstige Verfügungen treffen.
5. Wenn der Lizenznehmer (B) die Nutzung der lizenzierten Marke einstellt oder beendet, muss er den Lizenzgeber (A) unverzüglich schriftlich darüber informieren.

In Absatz 2 “Anhang 1” können Sie neben der Darstellungsform der lizenzierten Marke, wie Position, Größe, Farbe, Kombination mit Markennamen und Logo, auch eine Verpflichtung zur Angabe von “Die lizenzierte Marke ist eine eingetragene Marke von (Lizenzgeber) und wird von (Lizenznehmer) mit Genehmigung auf diesem Produkt verwendet.” auf Werbematerialien und Produktetiketten hinzufügen.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des obigen Musterartikels können Sie auch Verbote hinzufügen, um die Beeinträchtigung des Markenwerts zu verhindern, wie zum Beispiel:

Der Lizenznehmer (B) darf innerhalb oder außerhalb des Lizenzgebiets keine der folgenden Handlungen vornehmen:
① Die Verwendung oder Registrierung von Marken oder anderen Zeichen, die der lizenzierten Marke ähnlich sind oder mit ihr verwechselt werden könnten.
② Die Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder des Ansehens der lizenzierten Marke.
③ Die Verwendung der lizenzierten Marke auf eine Weise, die die Qualität der lizenzierten Produkte irreführend darstellt.

Beachten Sie jedoch, dass, wenn Sie dem Lizenznehmer Verpflichtungen wie das Verbot der Herstellung und des Verkaufs von konkurrierenden Produkten auferlegen, dies möglicherweise gegen das Kartellrecht verstößt.

Qualitätszertifizierung der lizenzierten Produkte

Artikel ●●
1. Die lizenzierten Produkte, auf denen der Lizenznehmer (B) die lizenzierte Marke anzeigen darf, müssen den in Anhang 2 aufgeführten Qualitätsstandards entsprechen.
2. Der Lizenznehmer (B) darf die lizenzierte Marke nur auf lizenzierten Produkten verwenden, die der Lizenzgeber (A) als den Qualitätsstandards entsprechend zertifiziert hat.
3. Um die Zertifizierung des Lizenzgebers (A) gemäß dem vorherigen Absatz zu erhalten, muss der Lizenznehmer (B) dem Lizenzgeber (A) ein Muster des lizenzierten Produkts mit der lizenzierten Marke zur Verfügung stellen. Der Lizenzgeber (A) wird dem Lizenznehmer (B) innerhalb von ●● Tagen nach Erhalt des Musters schriftlich mitteilen, ob die Zertifizierung erteilt wird oder nicht.

Wenn die Qualität der Produkte, auf denen die lizenzierte Marke angebracht ist, nicht einem bestimmten Standard entspricht, besteht die Gefahr, dass das Ansehen der Marke beeinträchtigt wird. Daher ist die Qualitätskontrolle der lizenzierten Produkte ein wichtiger Prozess.

Neben der Qualität können auch “Design”, “Preisklasse”, “Zielgruppe” und “Werbung und Promotion” negative Auswirkungen auf die ursprüngliche Marke haben. Daher könnten Sie diese auch zu den “Zertifizierungskriterien” hinzufügen.

Unverzichtbare Klauseln zur Risikovermeidung für Lizenzgeber

Keine Gewährleistung

Artikel ●●
Der Lizenzgeber garantiert nicht die Gültigkeit der Markenrechte in Bezug auf die lizenzierte Marke und dass die Nutzung der lizenzierten Marke keine Rechte Dritter verletzt.

Diese Klausel ist ähnlich wie bei einem Patentlizenzvertrag, da es praktisch unmöglich ist, alle ähnlich registrierten Marken zu überprüfen und Verletzungen von Rechten können nur durch ein Gerichtsverfahren festgestellt werden. Daher wäre es für den Lizenzgeber ein erhebliches Risiko, eine solche Garantie zu geben.

Wenn Sie mehr über die Verletzung von Markenrechten erfahren möchten, lesen Sie bitte den folgenden Artikel zusammen mit diesem Artikel.

https://monolith.law/corporate/penalty-for-trademark-infringement[ja]

Haftungsausschluss

Artikel ●●
Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Lizenznehmer durch Mängel der lizenzierten Produkte oder durch die Nutzung der lizenzierten Marke entstehen.

Auch wenn die Marke eine Qualitätszertifizierung durchgeführt hat, liegt die Verantwortung für Mängel der lizenzierten Produkte beim Lizenznehmer. Darüber hinaus besteht durch die Anzeige des Markennamens oder Logos die Möglichkeit, dass die Marke für die “Produkthaftung” der lizenzierten Produkte verantwortlich gemacht wird. Daher wird diese Klausel als unverzichtbar angesehen.

Zusammenfassung

In diesem Artikel haben wir wichtige Punkte erläutert, die Markeninhaber in Bezug auf Markenlizenzverträge im Rahmen von Brand Licensing kennen sollten, was sich von allgemeinen Markenlizenzverträgen unterscheidet.

In einem tatsächlichen Vertrag sind neben den oben genannten Punkten auch Klauseln wie “Markennutzungsgebühr”, “Kündigung”, “Vertraulichkeitspflicht”, “Maßnahmen nach Vertragsende”, “Schadenersatz”, “anwendbares Recht” und “zuständiges Gericht” erforderlich.

Da die Lizenzierung von Marken für Markenunternehmen auch Kenntnisse im Bereich des Markengeschäfts erfordert, empfehlen wir, nicht eigenständig zu entscheiden, sondern sich im Voraus mit einem Anwalt zu beraten, der über spezialisiertes Wissen und umfangreiche Erfahrung verfügt.

Wenn Sie nicht nur über Markenrechte, sondern auch über Urheberrechte, Patentrechte usw. umfassend über Lizenzverträge informiert werden möchten, finden Sie detaillierte Informationen in dem untenstehenden Artikel. Bitte sehen Sie sich diesen Artikel zusammen mit dem aktuellen Artikel an.

https://monolith.law/corporate/license-contract-point[ja]

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https://monolith.law/practices/corporate[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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