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Was ist die Wirtschaftszone im niedrigen Luftraum? Eine Erläuterung der neuesten rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Drohnen-Geschäft.

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Was ist die Wirtschaftszone im niedrigen Luftraum? Eine Erläuterung der neuesten rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Drohnen-Geschäft.

In den letzten Jahren haben technologische Innovationen bei Drohnen und fliegenden Autos (eVTOL: Electric Vertical Take-Off and Landing) dazu geführt, dass der Luftraum bis zu einer Höhe von 1000 Metern unterhalb des Bodens, bekannt als “Niederluftraum”, für neue wirtschaftliche Aktivitäten genutzt wird. Diese sogenannte “Niederluftraum-Wirtschaftszone” zieht zunehmend Aufmerksamkeit auf sich.

Insbesondere im Hinblick auf die Expo 2025 in Osaka-Kansai wird die Entwicklung der damit verbundenen rechtlichen Regelungen beschleunigt.

In diesem Artikel erläutern wir die Grundzüge der aktuellen rechtlichen Regelungen, die sich auf das Drohnengeschäft konzentrieren, sowie die Details der regulatorischen Reformen im Zusammenhang mit der Osaka Expo.

Was ist die Niedrigflug-Wirtschaftszone?

In der Niedrigflug-Wirtschaftszone wird die Kommerzialisierung neuer Dienste wie Drohnenlogistik und “fliegende Autos” erwartet.

Definition der Niedrigflug-Wirtschaftszone

Die “Niedrigflug-Wirtschaftszone” bezieht sich auf den Luftraum, der nicht die Höhe von etwa 10.000 Metern umfasst, in der Raumfahrzeuge oder Flugzeuge navigieren, sondern den Luftraum unterhalb von 1.000 Metern über dem Boden und die wirtschaftlichen Aktivitäten, die in diesem Bereich stattfinden.

Bisher waren die Nutzungsmöglichkeiten des Luftraums durch die Luftfahrtgesetzgebung streng begrenzt, aber mit Blick auf die praktische Anwendung von Drohnen und fliegenden Autos wird an der Lockerung von Vorschriften und der Entwicklung neuer Systeme gearbeitet.

Geschäftsmöglichkeiten in der Niedrigflug-Wirtschaftszone

Als Nutzungsmethoden der Niedrigflug-Wirtschaftszone werden folgende Geschäftsmöglichkeiten erwartet:

  • Logistik: Drohnenlieferungen zur Umgehung von Verkehrsstaus in städtischen Gebieten
  • Überwachung und Inspektion: Infrastrukturinspektionen und Sicherheitsdienste
  • Tourismus: Neue Transportmittel durch fliegende Autos
  • Katastrophenhilfe: Schneller Transport von Hilfsgütern in Katastrophengebiete
  • Landwirtschaft: Einsatz von Drohnen in der Präzisionslandwirtschaft, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Überwachung des Pflanzenwachstums
  • Medizin: Transport von Notfallmedizin und Anwendung in der Telemedizin

Rechtliche Regelungen und Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge in Japan

Rechtliche Regelungen und Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge in Japan

Für den Betrieb von Drohnen gibt es verschiedene Regeln, und es ist notwendig, entsprechende Genehmigungen oder Zustimmungen einzuholen.

Wichtige rechtliche Regelungen für Drohnenflüge in Japan

Beim Fliegen von Drohnen müssen Sie hauptsächlich die folgenden Gesetze einhalten:

  • Luftfahrtgesetz (unter der Zuständigkeit des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus): Definiert allgemeine Flugregeln für Drohnen.
  • Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Fluggeräte etc. (unter der Zuständigkeit der Nationalen Polizeibehörde): Verbietet Drohnenflüge in der Nähe wichtiger Einrichtungen.
  • Straßenverkehrsgesetz (unter der Zuständigkeit der Nationalen Polizeibehörde): Regelt Start- und Landevorgänge sowie Flüge über öffentlichen Straßen.
  • Funkgesetz (unter der Zuständigkeit des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Kommunikation): Regelt die Nutzung von Funkwellen durch Drohnen, die drahtlose Kommunikation verwenden.

Darüber hinaus ist die Registrierung von Drohnen, die mehr als 100g wiegen, gesetzlich vorgeschrieben. Die Registrierungsverfahren werden über das DIPS2.0 (Drohnen-Infrastruktursystem) abgewickelt, indem Eigentümerinformationen und Gerätedaten eingegeben werden, die Identitätsprüfung abgeschlossen und die Gebühr bezahlt wird, woraufhin eine Identifikationsnummer ausgestellt wird.

Die ausgestellte Identifikationsnummer muss am Gerät angezeigt werden, und bei Geräten, die mit Remote-ID kompatibel sind, ist auch eine Online-Übertragung möglich. Die Registrierung ist drei Jahre gültig, und für die fortgesetzte Nutzung ist eine Verlängerung erforderlich. Wenn Sie ohne Registrierung fliegen, können Sie mit Strafen belegt werden, also stellen Sie sicher, dass Sie sich im Voraus registrieren.

Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Flugbetrieb nach japanischem Luftfahrtrecht

Unter den folgenden Bedingungen ist es nach dem japanischen Luftfahrtgesetz erforderlich, eine Genehmigung oder Zulassung vom Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus zu erhalten, um eine Drohne fliegen zu lassen.

Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist

Für den Flug einer Drohne in den folgenden Flugverbotszonen ist eine Genehmigung des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus erforderlich:

  • In der Umgebung von Flughäfen (eingeschränkte Oberflächenbereiche)
  • In dicht besiedelten Gebieten (DID-Gebiete)
  • In einem Luftraum, der mehr als 150 Meter über dem Boden oder der Wasseroberfläche liegt
  • In Notfall-Lufträumen

Referenz: Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus „Erweiterung der Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge in der Nähe von Flughäfen[ja]

Referenz: Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation „Über die Grenzkarten von dicht besiedelten Gebieten[ja]

Fälle, in denen eine Zulassung erforderlich ist

Wenn Sie beabsichtigen, ein unbemanntes Luftfahrzeug auf eine der folgenden Arten zu fliegen, ist es erforderlich, im Voraus die Zustimmung des Leiters der regionalen Luftfahrtbehörde einzuholen:

  • Nachtflüge
  • Flüge außerhalb der Sichtweite
  • Flüge in weniger als 30 Metern Entfernung zu Personen oder Objekten
  • Transport von Gefahrgut
  • Abwurf von Gegenständen

Zusätzlich müssen Sie die folgenden Regeln einhalten, unabhängig von den Flugzonen, Flugmethoden und Orten, an denen Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug fliegen lassen:

  • Nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fliegen
  • Vor dem Flug eine Überprüfung durchführen
  • Den Flug so durchführen, dass eine Kollision mit Flugzeugen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen vermieden wird
  • Nicht auf eine Weise fliegen, die anderen Personen Unannehmlichkeiten bereitet

Referenz: Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus „Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge und Flugmethoden[ja]

Antragsverfahren für Genehmigungen und Zustimmungen

Antragsverfahren für Genehmigungen und Zustimmungen

Im Luftfahrtrecht ist grundsätzlich ein Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren erforderlich, wenn Flüge (spezifische Flüge) in Lufträumen und auf Weisen durchgeführt werden sollen, die die Genehmigung oder Zustimmung des japanischen Ministers für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus erfordern.

Wenn unbemannte Luftfahrzeuge ohne die entsprechende Genehmigung oder Zustimmung betrieben werden, kann dies zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen, daher ist es unerlässlich, den Antrag auf Genehmigung oder Zustimmung korrekt zu stellen.

Online-Antragstellung über das DIPS2.0 (Drohnen-Informationsbasis-System)

Im DIPS2.0 können Sie sich mit der Login-ID und dem Passwort, die Sie bei der Registrierung des Drohnenmodells erhalten haben, anmelden. Über das Menü „Antrag auf Fluggenehmigung und -zustimmung“ geben Sie folgende Informationen ein:

  • Modellinformationen (Hersteller, Typ, Registrierungszeichen)
  • Informationen zum Piloten (Vorhandensein eines Befähigungsnachweises)
  • Flugdatum, -ort und -höhe
  • Flugzweck (z.B. Vermessung, Luftaufnahmen, Ausbringung von Pestiziden)
  • Sicherheitsmaßnahmen (Vorhandensein einer Fail-Safe-Funktion, Reaktion im Notfall)

Referenz: Betriebshandbuch für das Drohnen-Informationsbasis-System (Antrag auf Fluggenehmigung und -zustimmung)

Einreichung von Anlagen

Je nach Inhalt des Antrags müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Flughandbuch (Standardhandbuch des MLIT kann verwendet werden)
  • Leistungszertifikat des Modells (falls zutreffend)
  • Erfahrungsnachweis des Piloten (falls erforderlich)
  • Nutzungsgenehmigung für das Fluggebiet (im Falle von Privatland)

Zudem kann es bei Unvollständigkeiten im Antrag zu Aufforderungen für zusätzliche Korrekturen kommen, daher sollten Sie auf eine detaillierte Ausführung achten.

Antragsfrist

Der Antrag muss mindestens 10 Arbeitstage (ohne Samstage, Sonntage und Feiertage) vor dem geplanten Flugdatum gestellt werden.

Bei Unvollständigkeiten im Antrag oder ähnlichen Problemen kann es zu zusätzlichen Überprüfungen kommen, die Zeit in Anspruch nehmen und dazu führen, dass die Genehmigung oder Zustimmung nicht rechtzeitig vor dem geplanten Flugdatum erteilt wird.

Da die Prüfung Zeit beansprucht, sollten Sie den Antrag idealerweise mindestens einen Monat im Voraus stellen.

Verfahren nach Erteilung der Genehmigung/Zulassung

Nachdem Sie eine Genehmigung oder Zulassung erhalten haben, sind die folgenden Schritte erforderlich, bevor Sie tatsächlich fliegen können.

Empfang der Genehmigungs-/Zulassungsurkunde

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Genehmigungsurkunde auf der DIPS2.0-Plattform ausgestellt.

Notieren Sie sich die Genehmigungsnummer und drucken Sie sie bei Bedarf aus, um sie mitzuführen.

Vorabmeldung des Flugplans

Die Vorabmeldung des Flugplans ist ein System, bei dem derjenige, der ein unbemanntes Luftfahrzeug für einen bestimmten Flug einsetzen möchte, im Voraus einen Flugplan mit Angaben zu Datum, Uhrzeit und Route des Fluges beim Minister für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus in Japan melden muss.

Wenn Sie einen bestimmten Flug ohne Meldung des Flugplans durchführen, kann gemäß den Bestimmungen des japanischen Luftfahrtgesetzes eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen verhängt werden, daher ist Vorsicht geboten.

Referenz: Richtlinien für die Meldung von Flugplänen für unbemannte Luftfahrzeuge

Erstellung eines Flugprotokolls

Wenn Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug für einen bestimmten Flug einsetzen, müssen Sie Informationen über Flug, Wartung und Modifikationen unverzüglich in ein Flugprotokoll eintragen.

Wenn Sie keinen Flugprotokoll führen oder die erforderlichen Angaben nicht oder falsch eintragen, kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Yen verhängt werden, daher ist auch hier Vorsicht geboten.

Referenz: Richtlinien für die Handhabung von Flugprotokollen für unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

Referenz: Leitlinien für die Handhabung von Flugprotokollen für unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

Regulierungen basierend auf dem japanischen Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge

Während die Nutzung kleiner unbemannter Luftfahrzeuge (wie Drohnen) zunimmt, treten auch Vorfälle im Zusammenhang mit dem Flug dieser Geräte in der Nähe wichtiger Einrichtungen auf. Um die Funktionen dieser wichtigen Einrichtungen zu schützen, regelt das japanische Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge den Betrieb solcher Geräte an bestimmten Orten.

Nach dem japanischen Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge: Bestimmte Einrichtungen

Gemäß dem japanischen Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge ist das Fliegen solcher Geräte über wichtigen Einrichtungen und deren Umgebung von etwa 300 Metern verboten.

Folgende Einrichtungen fallen unter diese Regelung:

Referenz: Japanische Polizeibehörde (警察庁) „Beziehungen zum Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

  • Nationale wichtige Einrichtungen etc.
  • Das japanische Parlamentsgebäude, der Amtssitz des Premierministers, der Oberste Gerichtshof, der Kaiserpalast etc.
  • Gebäude der Krisenmanagementbehörden
  • Büros der betroffenen politischen Parteien
  • Betroffene ausländische Botschaften etc.
  • Betroffene Verteidigungsanlagen
  • Betroffene Flughäfen
  • Betroffene Kernkraftwerke

Referenz: Japanische Polizeibehörde (警察庁) „Bestimmung der betroffenen Einrichtungen nach dem Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

Referenz: Japanische Polizeibehörde (警察庁) „Mitteilungen der Polizei zum Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

Einrichtungen, die gemäß dem Sondermaßnahmengesetz in Japan bestimmt werden

  • Veranstaltungsorte etc.
  • Flughäfen

Das “Sondermaßnahmengesetz”, auf das im Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge Bezug genommen wird, trägt den offiziellen Namen “Gesetz zur Bewältigung bestimmter schwerwiegender Ereignisse” und legt spezielle Maßnahmen fest, um Veranstaltungsorte etc. zu den durch das Flugverbotsgesetz abgedeckten Einrichtungen hinzuzufügen. Das Sondermaßnahmengesetz zielt darauf ab, durch die temporäre Regulierung des Fluges kleiner unbemannter Luftfahrzeuge in bestimmten Zeiträumen und Orten präventiv gegen kriminelle Handlungen wie Terrorismus vorzugehen und die Sicherheit bei Veranstaltungen zu gewährleisten.

Konkret wurde das Gesetz erlassen, um den Flug kleiner unbemannter Luftfahrzeuge bei großen Veranstaltungen wie der Rugby-Weltmeisterschaft, die 2019 in Japan stattfand, und den Olympischen und Paralympischen Spielen in Tokio im Jahr 2020 (Reiwa 2) sowie in den umliegenden Gebieten zu regulieren.

Durch dieses Sondermaßnahmengesetz wurde während dieser Veranstaltungen der Flug kleiner unbemannter Luftfahrzeuge verboten, ausgenommen für die Verwalter der betroffenen Einrichtungen, Personen mit deren Zustimmung oder die Eigentümer des Landes.

Ausnahmen vom Flugverbot

In Japan ist das Fliegen über bestimmte festgelegte Einrichtungen grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Regelungen zum Flugverbot nicht angewendet werden:

  • Flüge, die vom Verwalter der betroffenen Einrichtung oder mit dessen Zustimmung durchgeführt werden
  • Flüge, die von Grundstückseigentümern oder ähnlichen Berechtigten über ihrem eigenen Land durchgeführt werden
  • Flüge, die für die Durchführung von Aufgaben der nationalen oder lokalen öffentlichen Körperschaften erforderlich sind

Dennoch ist zu beachten, dass selbst in den oben genannten Fällen bei Flügen über das Gelände oder den Bereich von verteidigungsbezogenen Einrichtungen und Flughäfen in Japan die Zustimmung des Verwalters der betreffenden Einrichtung erforderlich ist.

Meldeverfahren bei Ausnahmen vom Flugverbot für Drohnen in Japan

Auch wenn eine Ausnahme vom Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen vorliegt, ist es erforderlich, eine Meldung an die öffentliche Sicherheitskommission der Präfektur oder eine ähnliche Behörde zu machen, wenn man beabsichtigt, diese innerhalb eines Umkreises von etwa 300 Metern über dem Gelände und der umliegenden Fläche eines relevanten Objekts fliegen zu lassen.

Referenz: Japanische Nationalpolizeibehörde, „Übersicht über das Meldeverfahren gemäß dem Gesetz über das Flugverbot für kleine unbemannte Luftfahrzeuge[ja]

Regulierungen nach dem japanischen Straßenverkehrsgesetz

Bei der Nutzung von Drohnen, die öffentliche Straßen in Japan überqueren, unterliegt man den Regulierungen des japanischen Straßenverkehrsgesetzes.

Das Starten und Landen sowie das Fliegen von Drohnen auf öffentlichen Straßen ist verboten. Es ist illegal, ohne Genehmigung Drohnen auf Straßen fliegen zu lassen. Zudem ist es erforderlich, bei der Nutzung öffentlicher Straßen eine Genehmigung bei der zuständigen Polizeidienststelle zu beantragen und eine Straßennutzungserlaubnis zu erhalten.

Des Weiteren ist es untersagt, Flüge durchzuführen, die den Verkehr von Fahrzeugen oder Fußgängern behindern.

Regulierung nach dem japanischen Funkgesetz

Für den Einsatz von Drohnen, die Funkanlagen zur Aussendung von Radiowellen nutzen, ist grundsätzlich eine Genehmigung des japanischen Ministers für Innere Angelegenheiten und Kommunikation erforderlich. Allerdings ist weder eine Lizenz noch eine Registrierung für sehr schwache Funkstationen oder Kleinleistungsfunkstationen notwendig.

Sehr schwache Funkstationen sind Funkanlagen, die extrem schwache Radiowellen aussenden. Sie werden hauptsächlich für industrielle Zwecke wie ferngesteuerte Hubschrauber zur Pestizidverteilung eingesetzt. Wenn sie den technischen Standards entsprechen, sind sie mit dem schwachen Funkanlagen-Konformitätszeichen (ELP-Mark) gekennzeichnet.

Kleinleistungsfunkstationen wiederum beziehen sich auf Funkstationen, die für bestimmte Zwecke verwendet werden und bestimmte technische Standards erfüllen. Für deren Handhabung sind weder eine Lizenz noch eine Qualifikation erforderlich, jedoch ist es notwendig, dass die Anlagen eine technische Standardkonformitätsbescheinigung oder Ähnliches erhalten haben. Ob eine solche Bescheinigung vorliegt, kann durch das Vorhandensein des technischen Konformitätszeichens (Tech-Ki-Mark) überprüft werden.

Dennoch ist bei der Nutzung von ausländischen Drohnen Vorsicht geboten. Drohnen ohne Tech-Ki-Mark dürfen in Japan nicht verwendet werden.

Auch wenn ein Produkt mit dem Tech-Ki-Mark versehen ist, muss das Konformitätszeichen entfernt werden, wenn das Produkt modifiziert wird. Die Verwendung von Funkanlagen ohne Tech-Ki-Mark kann einen Verstoß gegen das japanische Funkgesetz darstellen.

Die Nutzung illegaler Radiowellen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu einer Million Yen geahndet werden.

Referenz: Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation Japan, ‘Über Funkanlagen, die in Drohnen etc. verwendet werden[ja]

Reformen im Zusammenhang mit Drohnen anlässlich der Weltausstellung in Osaka (Expo 2025)

Reformen im Zusammenhang mit Drohnen anlässlich der Weltausstellung in Osaka

Im Rahmen der Weltausstellung in Osaka werden fliegende Autos präsentiert. Obwohl die kommerzielle Nutzung dieser Technologie während der Expo leider nicht stattfinden wird, schreitet die Entwicklung einer Umgebung für das Geschäft mit fliegenden Autos und Drohnen voran.

Während der Weltausstellung ist geplant, das Verkehrsmanagement durch Bekanntmachung von Lufträumen und Routen, Koordination von Flugplänen, Monitoring und Informationsbereitstellung durchzuführen. Es wird eine positive Wirkung auf die Etablierung eines Verwaltungssystems im Zusammenhang mit Drohnen erwartet.

Referenz: Weltausstellung in Osaka „Fliegende Autos[ja]

Herausforderungen bei der rechtlichen Regulierung von Drohnen in Japan

Wie bereits erläutert, ist das Verfahren zur Beantragung von Fluggenehmigungen komplex und erfordert eine erhebliche Zeitspanne. Daher wird eine Vereinfachung des Antragsverfahrens in Betracht gezogen.

Überlegungen zur Kategorie-II-Flugregulierung

Die japanische Regierung strebt gemäß der “Empfehlung zur Förderung der Deregulierung” (vom 31. Mai 2024 (Reiwa 6)) an, die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für unbemannte Luftfahrzeuge auf einen Tag zu verkürzen, um die Kommerzialisierung von Drohnen zu fördern.

Darüber hinaus wurde eine Überarbeitung der “Prüfungsrichtlinien für Genehmigungen und Zulassungen von Kategorie-II-Flügen” (veröffentlicht im Februar 2025 (Reiwa 7), geplante Umsetzung im März) angekündigt, um die Antragsverfahren zu vereinfachen und die Prüfungen zu beschleunigen.

Kategorie-II-Flüge beziehen sich auf spezielle Flüge, die nicht über Dritte hinwegfliegen. Dadurch wird eine Verkürzung der Antragszeiten erwartet.

Einführung des UTM (Unmanned Aircraft System Traffic Management)

Um das Zusammenleben von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen im niedrigen Luftraum zu ermöglichen, wird die Einführung eines Drohnenverkehrsmanagementsystems (UTM: UAS Traffic Management) vorangetrieben. Dies soll die gemeinsame Nutzung von Echtzeit-Fluginformationen, die Etablierung von Kollisionvermeidungstechnologien und das integrierte Management mehrerer Betreiber ermöglichen.

Bisher wurden Funktionen des DIPS genutzt, um Betreiber bei überlappenden Flugplänen zu benachrichtigen und die Koordination per E-Mail oder ähnlichem durchzuführen, was zusätzliche Zeit und Mühe erforderte.

Jedoch ist geplant, dass durch die Nutzung von UTM-Anbietern, die von der Luftfahrtbehörde anerkannt sind, die Unterstützung bei der Koordination von Flugplänen verbessert wird und Maßnahmen wie Zustandserfassung und Alarme bei Abweichungen von der Route umgesetzt werden, um risikoreiche Flüge im selben Luftraum durch mehrere Betreiber zu ermöglichen.

In der letzten Phase ist geplant, eine durchgängige Verkehrsüberwachung vor, während und nach dem Flug in einem bestimmten Luftraum zu etablieren, indem alle unbemannten Luftfahrzeuge UTM-Anbieter nutzen, die von der Luftfahrtbehörde anerkannt sind, um dichtere Flugoperationen zu realisieren.

Referenz: Richtlinien zur Einrichtung eines Systems für das Management von unbemannten Luftfahrzeugen (UTM)[ja]

Von der Einrichtung des UTM erwartete Effekte

In Zukunft wird eine steigende Nachfrage nach Flügen der Stufe 4 (Flüge außerhalb der Sichtweite ohne Beobachter in bewohnten Gebieten) und Stufe 3.5 (Flüge außerhalb der Sichtweite in unbewohnten Gebieten) in Bereichen wie dem Transportwesen und dem Notfalltransport von Gütern bei Katastrophen erwartet.

Verwandter Artikel: Erweiterung des Anwendungsbereichs von Drohnenflügen der Stufe 4: Erläuterung der zwei Systeme für Flugzeugzertifizierung und Kompetenznachweis[ja]

Mit dem Fortschritt bei der Einrichtung des UTM und der gemeinsamen Nutzung von Flugplänen und -zuständen mehrerer Drohnen sowie Karten- und Wetterinformationen wird erwartet, dass auch Flüge außerhalb der Sichtweite von Drohnen sicher und effizient durchgeführt werden können, was zu einer Realisierung von dichteren Flugoperationen führen wird.

Dies lässt erwarten, dass das Transportgeschäft mit Drohnen weiter belebt wird.

Referenz: Luftfahrtbüro des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus, Abteilung für Sicherheit unbemannter Luftfahrzeuge, „Initiativen des Luftfahrtbüros zu fliegenden Autos/Drohnen[ja]

Zusammenfassung: Echtzeit-Anpassung an Gesetzesänderungen ist für das Drohnen-Geschäft unerlässlich

Die Wirtschaftszone im niedrigen Luftraum wird als eine der neuen Wachstumsindustrien in Japan erwartet. In Verbindung mit dem Transportsektor-Problem des Jahres 2025 (Heisei 37) wird erwartet, dass das Geschäft mit Drohnentransporten in Zukunft eine immer größere Nachfrage erfahren wird.

Wie jedoch in diesem Artikel erläutert, schreiten die Reformen der gesetzlichen Regulierungen und des Verwaltungssystems in der Wirtschaftszone des niedrigen Luftraums, angestoßen durch die Weltausstellung in Osaka-Kansai, täglich voran. Unternehmen sind gefordert, auf die Entwicklungen der Verwaltung in Echtzeit zu reagieren. Um Geschäftschancen zu ergreifen, müssen Unternehmen diese Regeln angemessen verstehen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend ausrichten.

Vorstellung der Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei vereint hohe Fachkompetenz in den Bereichen IT und Recht, insbesondere im Internetrecht. In jüngster Zeit hat die Reform des Luftfahrtgesetzes dazu geführt, dass Drohnen im Geschäftsbereich stark an Bedeutung gewonnen haben. Unsere Kanzlei verfügt über spezialisiertes Wissen im Bereich des Drohnen-Business. Weitere Details finden Sie im folgenden Artikel.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Rechtsberatung für IT-Startups und Unternehmen[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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