Was bedeutet 'Identifizierbarkeit' in Bezug auf Rufschädigung und ähnliches? Ein Anwalt erklärt anerkannte Fälle
Um Beiträge, die Verleumdung und Diffamierung enthalten, zu löschen oder die Verfasser zu identifizieren, wird das Vorhandensein einer “Identifizierbarkeit” als Voraussetzung in Fällen, in denen Verleumdung und ähnliches behauptet wird, zum Problem.
Aber was genau bedeutet “Identifizierbarkeit”? In diesem Artikel erklären wir detailliert, was “Identifizierbarkeit” in Fällen von Verleumdung und ähnlichem bedeutet und in welchen Fällen “Identifizierbarkeit” anerkannt wird, zusammen mit konkreten Beispielen.
Was ist “Identifizierbarkeit”?
“Identifizierbarkeit” bezieht sich auf die Fähigkeit, zu bestimmen, wer das Ziel von Verleumdung oder Diffamierung ist. Dies wird relevant, wenn man behauptet, dass die Persönlichkeitsrechte, wie zum Beispiel Verleumdung (Verletzung des Ehrenrechts), Beleidigung (Verletzung des Gefühls der Ehre) oder Verletzung der Privatsphäre, verletzt wurden. Es ist die Voraussetzung, um zu beurteilen, ob die soziale Bewertung “dieser Person” tatsächlich gesunken ist oder nicht.
Selbst wenn es einen Beitrag gibt, der als Verleumdung angesehen werden könnte, wenn andere allgemeine Leser nicht erkennen können, ob der Inhalt des Beitrags “über mich” spricht oder nicht, kann man nicht sagen, dass die soziale Bewertung gesunken ist. Daher wird Verleumdung nicht anerkannt.
Daher ist es notwendig, dass die Identifizierbarkeit zwischen dem Ziel der Äußerung und der Person, die den Schaden geltend macht, anerkannt wird, um Verleumdung und ähnliches zu begründen. Dies ist eine wichtige Frage, die das Ergebnis eines Urteils oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt.
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Bezüglich Beleidigung (Verletzung des Gefühls der Ehre) ist zu beachten, dass das Gefühl der Ehre eine innere Angelegenheit ist und nicht unbedingt mit der Sichtweise Dritter zusammenhängt. Daher ist die Identifizierbarkeit im strengen Sinne nicht erforderlich. Es wird jedoch gesagt, dass zumindest eine Erklärung, dass “ich das Opfer bin”, notwendig ist.
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Fälle, in denen “Identifizierbarkeit” anerkannt wird
Die Identifizierbarkeit wird leicht anerkannt, wenn der tatsächliche Name angegeben ist. Aber auch wenn kein tatsächlicher Name angegeben ist, kann die Identifizierbarkeit anerkannt werden, wenn die betreffende Person durch andere Informationen identifiziert werden kann. Dies könnte zu einer möglichen Verleumdung führen.
Betrachten wir zum Beispiel den Fall, dass folgender Beitrag auf einem elektronischen Bulletin Board veröffentlicht wurde.
“Mein Kollege unterschlägt Firmengelder”
Die Tatsache, dass jemand Firmengelder unterschlägt, ist offensichtlich etwas, das das soziale Ansehen einer Person senkt. Wenn dies unbegründet ist, verletzt es das Recht auf Ehre und die Gefühle der Ehre “meines Kollegen”.
Aber wenn der Poster anonym ist, wissen wir nicht, wer “ich” ist, und es ist denkbar, dass es mehrere Kollegen gibt, so dass es für den Leser unklar ist, auf wen “mein Kollege” sich bezieht. Daher wird die Identifizierbarkeit mit einer bestimmten Person nicht anerkannt, und es gibt keine Verleumdung oder Verletzung der Ehre.
Allerdings könnte in folgendem Fall eine Verleumdung vorliegen:
“Der Verkaufsleiter von Firma A unterschlägt Firmengelder”
Auch in diesem Beitrag gibt es keine Angabe des tatsächlichen Namens. Aber wenn es nur einen Verkaufsleiter bei Firma A gibt, kann man leicht vorstellen, dass diese Angabe auf eine bestimmte Person hinweist, so dass die Identifizierbarkeit anerkannt werden kann.
Das heißt, bei der Beurteilung der Identifizierbarkeit ist der Punkt, ob ein “allgemeiner Betrachter”, der den Beitrag objektiv betrachtet, das geschriebene Ziel identifizieren kann. Dies gilt auch, wenn das Ziel ein Geschäft oder ein Unternehmen ist.
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Der “allgemeine Betrachter”, von dem hier die Rede ist, wird als jemand definiert, der an der Diskussion teilnimmt oder die zugrunde liegenden Umstände kennt. Es geht nicht einfach darum, das Urteil “ob identifizierbar oder nicht” auf die Allgemeinheit als Ganzes anzuwenden, sondern es sollte nach allgemeinem gesellschaftlichem Verständnis beurteilt werden.
Um es extrem zu formulieren, es sei denn, es handelt sich um eine Berühmtheit, die die meisten Menschen kennen, wie einen Politiker oder einen Prominenten, wird die Identifizierbarkeit nicht anerkannt. (Dieser Punkt wird später in dem Fallbeispiel “Fisch, der im Stein schwimmt”, in dem eine unbekannte Person das Modell war, erläutert.)
Lassen Sie uns nun anhand konkreter Beispiele erklären, in welchen Fällen die Identifizierbarkeit anerkannt wird.
Möglichkeit der Identifizierung bei Verleumdung mit Initialen und Abkürzungen
In elektronischen Diskussionsforen werden häufig Initialen, Abkürzungen und Pseudonyme verwendet, sodass vollständige Namen oder Firmennamen selten direkt angegeben werden. Selbst wenn Beiträge mit Initialen oder Abkürzungen verfasst werden, kann es Fälle geben, in denen die Identifizierung anerkannt wird, wenn der Empfänger objektiv identifiziert werden kann.
Es gab einen Fall, in dem ein Mitglied des Bezirksrats von Nakano, der glaubte, dass er mit dem Initial “C” in einem Beitrag auf einem elektronischen Diskussionsforum bezeichnet wurde, der besagte, dass “C, der Generalsekretär der D-Partei-Abgeordnetengruppe, trotz seiner Position als Bezirksratsmitglied Prostitution in einem Sex-Shop betrieben hat”, den Internetdienstanbieter (ISP) um Offenlegung der Absenderinformationen gebeten hat.
In diesem Fall war das Problem, ob es eine Möglichkeit zur Identifizierung mit dem Kläger gab, da nicht angegeben war, welchen Bezirk der “Bezirksrat” bezeichnete und wer mit dem mit Initialen bezeichneten C gemeint war.
Zu diesem Punkt hat das Gericht die Möglichkeit der Identifizierung wie folgt bestätigt:
“Das betreffende Forum… ist ein Forum im Internet, das sich an die Bewohner und andere Beteiligte von Nakano richtet und das Ziel hat, über ‘wie man Autonomie, Öffentlichkeit und Region konzipiert, praktiziert und realisiert’ für die ‘Stadtentwicklung von Nakano’ zu diskutieren.”
“Da dieses Forum mit dem Ziel der Diskussion über die Politik von Nakano eingerichtet wurde, wird davon ausgegangen, dass diejenigen, die es lesen möchten, ein Interesse an der Politik von Nakano haben. Es ist offensichtlich, dass eine beträchtliche Anzahl von nicht spezifizierten Personen weiß, dass der Kläger der Generalsekretär der D-Partei-Abgeordnetengruppe im Bezirksrat von Nakano ist. Daher wird angenommen, dass es für den durchschnittlichen Leser dieses Forums leicht zu erkennen ist, dass ‘Ratsmitglied C’ den Kläger bezeichnet.”
Tokyo District Court, 27. Oktober 2008 (Heisei 20)
Das Gericht hat die Möglichkeit der Identifizierung bestätigt, indem es darauf hingewiesen hat, dass das betreffende Forum von einer Vielzahl von Personen gelesen wird, die ein Interesse an der Politik von Nakano haben, und dass es für diese Leser leicht zu verstehen ist, dass “Ratsmitglied C” in dem betreffenden Beitrag den Kläger bezeichnet.
Mit anderen Worten, die Möglichkeit der Identifizierung wird anerkannt, wenn ein Beitrag nicht nur als einzelnes Element interpretiert wird, sondern auch die Natur des Forums berücksichtigt wird und es für die Leser dieses Forums verständlich ist, dass der Beitrag an eine bestimmte Person gerichtet ist.
So kann es auch bei der Verwendung von Initialen und Abkürzungen Fälle geben, in denen die Möglichkeit der Identifizierung anerkannt wird, indem andere Elemente wie die Natur des Forums und der Kontext der vorherigen und nachfolgenden Beiträge berücksichtigt werden.
Verwendung von Pseudonymen, Künstlernamen, Bordellnamen usw. für Diffamierung und Identifizierbarkeit
Um Identifizierbarkeit zu gewährleisten, muss die betroffene Person spezifiziert werden können, aber es ist nicht unbedingt notwendig, den tatsächlichen Namen zu kennen. Wenn ein Pseudonym oder Künstlername eines Autors weit verbreitet ist und es offensichtlich ist, wer die betroffene Person ist, nur indem man es sieht, kann man sagen, dass das soziale Ansehen der betroffenen Person gesunken ist, auch wenn der tatsächliche Name nicht bekannt ist. Daher besteht die Möglichkeit, dass eine Verleumdung oder ähnliches zustande kommt.
Es gab einen Fall, in dem die Frage aufkam, ob es eine Identifizierbarkeit für Diffamierung gibt, die unter Verwendung des Bordellnamens einer Person durchgeführt wurde, die seit 5 Jahren in einem bestimmten Sexgeschäft tätig war.
Das Gericht hat in diesem Fall die Identifizierbarkeit wie folgt anerkannt:
“Selbst wenn der Spitzname völlig anders ist als der echte Name, wenn er gesellschaftlich in gewissem Maße etabliert ist, kann man davon ausgehen, dass die persönlichen Interessen der Person, die den Spitznamen verwendet, durch Beiträge, die mit dem Spitznamen in Verbindung gebracht werden, verletzt werden können.”
“Der Kläger hat insgesamt etwa 5 Jahre lang unter dem Spitznamen B im Geschäft A gearbeitet, und es wird anerkannt, dass niemand außer dem Kläger unter demselben Spitznamen in dem Geschäft arbeitet. … Da der oben genannte Spitzname in gewissem Maße gesellschaftlich etabliert ist, ist es angemessen anzunehmen, dass die Informationen 179 auf den Kläger bezogen sind, wenn man den Kontext berücksichtigt.”
Tokyo District Court, May 9, Heisei 28 (2016)
Mit anderen Worten, auch bei Diffamierung unter Verwendung eines Spitznamens, wenn dieser Spitzname gesellschaftlich in gewissem Maße etabliert ist und als spezifische Person anerkannt wird, wird die Identifizierbarkeit anerkannt.
Wie im Fall von Initialen oder verdeckten Wörtern besteht auch bei Beiträgen, die einen Spitznamen verwenden, die Möglichkeit, dass die betroffene Person identifiziert werden kann, und daher besteht die Möglichkeit, dass die Identifizierbarkeit anerkannt wird und eine Verleumdung zustande kommt. Um zu sagen, dass “eine Person spezifiziert werden kann”, muss der aufgeführte Name nicht unbedingt der “echte Name” sein.
Identifizierbarkeit durch Fiktion und Verleumdung
In Romanen und anderen literarischen Werken werden manchmal Charaktere eingesetzt, die auf realen Personen basieren. Selbst wenn diesen Charakteren andere Namen gegeben werden, könnte es möglich sein, sie mit den realen Personen, auf denen sie basieren, zu identifizieren?
Bei der Verleumdung durch literarische Werke gibt es zwei Hauptfragen: ① Kann eine Identifizierung angenommen werden, wenn Fiktion und Realität gemischt sind? ② Kann eine Identifizierung angenommen werden, wenn eine unbekannte Person als Modell dient?
Wenn Fiktion und Realität gemischt sind
Wenn ein literarisches Werk insgesamt als Fiktion vom Autor wahrgenommen wird, basierend auf der Perspektive eines allgemeinen Lesers, dann wird es keine Verleumdung gegen eine reale Person geben (Tokyo District Court, 19. Mai 1995 (Heisei 7)). Denn wenn der Leser es als Fiktion wahrnimmt, wird die Information im Werk nicht als reales Ereignis erkannt und es kann nicht gesagt werden, dass dies das soziale Ansehen einer realen Person senkt.
Andererseits, selbst wenn Fiktion und Realität gemischt sind, kann es sein, dass der Leser die Handlungen der Charaktere im Werk fälschlicherweise als die tatsächlichen Handlungen des Modells interpretiert, wenn er den fiktiven Teil und den realen Teil nicht unterscheiden kann. In solchen Fällen könnte das soziale Ansehen der Person, die als Modell dient, durch das literarische Werk gesenkt werden, und es besteht die Möglichkeit, dass eine Verleumdung vorliegt.
Das bedeutet, dass selbst wenn die Beschreibung tatsächlich fiktiv ist, wenn sich der allgemeine Leser in einer Situation befindet, in der er die Handlungen der Person, die als Modell dient, als tatsächliche Handlungen erkennt, die Identifizierbarkeit zwischen dem Charakter im Werk und der realen Person, die als Modell dient, anerkannt wird.
Wenn eine unbekannte Person als Modell dient
Es gab einen Fall, in dem eine in Japan lebende koreanische Frau mit einem großen Tumor im Gesicht, die als Modell für den Roman “Fisch, der in Steinen schwimmt”, diente, Schadenersatz und ein Veröffentlichungsverbot wegen Verletzung ihrer Privatsphäre forderte.
In diesem Fall wurde einer der Streitpunkte, ob die Identifizierbarkeit anerkannt werden kann, da die Frau (Klägerin, Beklagte) keine prominente Person ist und die meisten allgemeinen Leser nicht spezifizieren können, dass der Charakter im Werk auf dieser Frau basiert.
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In Bezug auf diesen Punkt hat das Gericht in der Berufungsentscheidung die Identifizierbarkeit wie folgt bestätigt:
“Die Eigenschaften der Beklagten umfassen die Tatsache, dass sie eine in Japan lebende Koreanerin ist, die bis zur fünften Klasse in Japan gelebt hat, dass sie nach dem Abschluss einer Universität in Korea an der Graduate School of Tokyo University of the Arts studiert und sich auf Keramik spezialisiert hat, dass sie einen Tumor im Gesicht hat und zwischen ihrer Kindheit und ihrem 12. Lebensjahr 13 Operationen zur Behandlung des rechten Tumors hatte, und dass ihr Vater ein Universitätsprofessor ist, der aufgrund von Spionageverdacht in Korea festgenommen wurde, wo er einen Vortrag hielt, und später freigelassen wurde und mit seiner Familie nach Korea zurückkehrte. Diese Eigenschaften der Beklagten sind genau die Eigenschaften von ‘Park Rika’ im Roman.”
“Angesichts dieser Eigenschaften der Beklagten ist es für viele Studenten der T-Universität und die Menschen, mit denen die Beklagte täglich in Kontakt kommt, sowie für diejenigen, die die Beklagte seit ihrer Kindheit kennen, leicht, ‘Park Rika’ im Roman mit der Beklagten zu identifizieren. Daher wird die Identifizierbarkeit zwischen ‘Park Rika’ im Roman und der Beklagten bestätigt.” Tokyo High Court, 15. Februar 2001 (Heisei 13)
So hat das Tokyo High Court die Identifizierbarkeit bestätigt, indem es darauf hinwies, dass nicht nur “allgemeine Personen”, sondern auch “viele Studenten der T-Universität und die Menschen, mit denen die Beklagte täglich in Kontakt kommt”, sowie “Freunde aus ihrer Kindheit” leicht erkennen können, dass der Charakter im Werk auf der Beklagten basiert.
Das bedeutet, wie bereits erwähnt, dass wenn diejenigen, die die zugrunde liegenden Umstände kennen, leicht identifizieren können, die Identifizierbarkeit bestätigt wird. Die Behauptung der Berufungskläger (die Autoren des Romans), dass “die meisten allgemeinen Leser die Eigenschaften der Beklagten nicht kennen können, so dass es nicht gesagt werden kann, dass es eine Identifizierbarkeit gibt”, wurde nicht anerkannt.
Übrigens, obwohl dieser Fall ein Problem der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre war, kann man davon ausgehen, dass es Fälle gibt, in denen die Identifizierbarkeit in Bezug auf Verleumdung oder Verletzung des Ehrengefühls aus ähnlichen Gründen anerkannt wird.
Möglichkeit der Identifizierung und Diffamierung von VTubern und anonymen Konten
Bei VTubern und anonymen Konten werden Informationen über die tatsächliche Person (auch als “Person im Inneren” bezeichnet) nicht veröffentlicht. Stattdessen basieren Aktivitäten im Internet, wie auf sozialen Netzwerken, auf dem Namen, Aussehen, Charakter und anderen Einstellungen des virtuellen Charakters.
Bei Diffamierung gegenüber virtuellen Entitäten stellt sich die Frage, ob diese als gegen die “Person im Inneren” gerichtet angesehen werden kann. Denn wenn es sich nur um Äußerungen gegen den Charakter handelt, bleibt der Schaden auf die soziale Bewertung des Charakters im Internet beschränkt und senkt nicht die soziale Bewertung der “Person im Inneren”. Daher kann keine Verleumdung gegen eine bestimmte Person festgestellt werden.
In einem Präzedenzfall gab es eine Person, die als VTuber namens “B” aktiv war. Auf einem elektronischen Bulletin Board wurde ein Beitrag veröffentlicht, der kritische Meinungen über die Internetübertragungen von “B”, einschließlich seiner Erziehungsumgebung, äußerte. Dies wurde als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und der Ehre der “Person im Inneren” angesehen, und es wurde gefordert, dass der Internetdienstanbieter (ISP) die Informationen des Absenders offenlegt.
Das Gericht stellte in diesem Fall fest, dass die “Person im Inneren”, also der Kläger, identifiziert werden konnte, und erklärte wie folgt:
“Die Stimme in den Videoübertragungen von ‘B’ ist die tatsächliche Stimme des Klägers, und die Bewegungen des CG-Charakters spiegeln die Bewegungen des Klägers wider, die durch Motion Capture erfasst wurden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Übertragungen und Beiträge auf sozialen Netzwerken als ‘B’ nicht auf fiktiven Inhalten basieren, die auf der Charaktereinstellung beruhen, sondern auf Ereignissen im realen Leben der Person, die den Charakter spielt, sind die Aktivitäten des VTubers ‘B’ nicht nur ein einfacher CG-Charakter, sondern spiegeln die Persönlichkeit des Klägers wider.”
“Wenn man den normalen Aufmerksamkeitsgrad und die Leseweise der allgemeinen Zuschauer als Maßstab nimmt, ist es angemessen anzunehmen, dass jeder der betreffenden Beiträge die Handlungen des Klägers selbst kritisiert, die in den Übertragungen als ‘B’ reflektiert wurden.”
Tokyo District Court, 26. April 2021 (Reiwa 3)
Mit anderen Worten, selbst wenn nicht konkret bekannt ist, wer die “Person im Inneren” ist, kann es dennoch als Verleumdung angesehen werden, wenn unter Berücksichtigung verschiedener Umstände, wie z.B. dass der Charakter die Persönlichkeit und das Verhalten der “Person im Inneren” widerspiegelt, allgemein verstanden werden kann, dass Beiträge, die an den Charakter gerichtet sind, eine bestimmte “Person im Inneren” zum Ziel haben.
Ähnlich wie bei der Verwendung von Pseudonymen oder Spitznamen, wenn man durch Aktivitäten mit einem virtuellen Charakter zum Gegenstand sozialer Bewertung wird, können das Recht auf Ehre und die Ehre der Person in bestimmten Fällen geschützt werden. Selbst wenn für die Allgemeinheit nicht konkret bekannt ist, wer die “Person im Inneren” ist, kann es Fälle von Verleumdung geben.
In der zunehmend beachteten Metaverse wird erwartet, dass immer mehr Menschen anonym über Avatare aktiv sein werden. Auch bei Diffamierung gegenüber Avataren im Metaverse kann davon ausgegangen werden, dass das Recht auf Ehre und die Ehre der Person in gewissem Maße geschützt werden, ähnlich wie bei VTubern.
Identifizierbarkeit bei Vorhandensein von Personen mit demselben Namen
Auch wenn ein echter Name in einem Beitrag angegeben ist, kann man nicht sagen, dass das Ziel spezifiziert ist, wenn mehrere Personen mit demselben Namen existieren, und es kommt nicht zu einer Verleumdung. Allerdings kann die Identifizierbarkeit anerkannt werden, wenn klar ist, auf welche Person unter den Personen mit demselben Namen sich die Angabe bezieht.
Es gab einen Fall, in dem das Problem aufkam, ob die Identifizierbarkeit mit dem Kläger anerkannt werden könnte, da es zwei Anwälte mit demselben Namen gab, auf die sich ein Beitrag bezog, der mit dem Titel “Anwalt” zum Nachnamen des Ziels gemacht wurde.
In diesem Zusammenhang hat das Gericht unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Beitrags und des Inhalts der vorherigen und nachfolgenden Beiträge objektiv entschieden, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass das Ziel der Kläger ist, und hat die Identifizierbarkeit anerkannt (Urteil des Tokioter Oberlandesgerichts vom 12. März 2015 (Heisei 27)).
So wird auch in Fällen, in denen es mehrere Personen mit demselben Namen gibt, die potenziell das Ziel von Verleumdungen sein könnten, die Identifizierbarkeit anerkannt, wenn man objektiv beurteilen kann, dass sie sich auf eine bestimmte Person unter ihnen bezieht, unter Berücksichtigung anderer Faktoren.
Zusammenfassung: Wenn Sie Probleme mit Verleumdung haben, konsultieren Sie einen Anwalt
Auch wenn die Verleumdung ohne Nennung des echten Namens des Gegenübers erfolgt, kann es Fälle geben, in denen Rufschädigung, Verletzung der Ehre, Verletzung der Privatsphäre usw. zustande kommen. Wie wir anhand konkreter Beispiele gesehen haben, wird bei der Beurteilung der Identifizierbarkeit nicht nur die problematische Aussage berücksichtigt, sondern auch andere Umstände wie vorherige und nachfolgende Beiträge und die Art des Forums, um eine individuelle und konkrete Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung, ob eine Rufschädigung usw. zustande kommt, wenn die Verleumdung ohne Nennung des echten Namens erfolgt, ist oft schwierig. Daher empfehlen wir Ihnen, sich einmal an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Problemen der Verleumdung im Internet auskennt.
Für Informationen über den üblichen Betrag für Schadensersatzansprüche bei Verleumdung, siehe den folgenden Artikel.
Verwandter Artikel: Was ist der übliche Betrag und die Berechnungsmethode für Schadensersatzansprüche gegen den Täter der Verleumdung? [ja]
Maßnahmen unserer Kanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit umfangreicher Erfahrung in IT, insbesondere im Internet und Recht. In den letzten Jahren haben Informationen über Rufschädigung und Verleumdung, die im Internet verbreitet wurden, als “digitale Tattoos” ernsthafte Schäden verursacht. Unsere Kanzlei bietet Lösungen zur Bekämpfung dieser “digitalen Tattoos”. Details finden Sie im folgenden Artikel.
Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Digitale Tattoos [ja]
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