Anforderung zur Löschung von Foren auf dem FC2-Server und Offenlegung der IP-Adresse
FC2 ist ein Unternehmen, das Internetdienste, einschließlich Hosting-Services, anbietet. Insbesondere ist “FC2 Blog” als Dienst bekannt, der unter den zahlreichen Blog-Diensten in Japan eine Spitzenposition in Bezug auf die Nutzerzahl einnimmt.
In unserer Kanzlei haben wir eine einstweilige Verfügung für ein Forum, das auf einem von FC2 verwalteten Server betrieben wird, beantragt und die Löschung sowie die Offenlegung der IP-Adresse erreicht. Hier stellen wir den tatsächlichen Ablauf vor, der zur Löschung von Beiträgen und zur Offenlegung der IP-Adresse bei FC2 geführt hat.
Wer ist der Anspruchsberechtigte?
Bei Beiträgen auf einem Internetforum, dessen Betreiber unbekannt ist, stellt sich die Frage, an wen man sich wenden sollte, wenn man eine Löschung oder die Offenlegung der IP-Adresse des Autors verlangt. Wenn der Betreiber bekannt ist, kann man sich direkt an ihn wenden. Bei anonym betriebenen Foren ist der Anspruchsberechtigte jedoch auf den ersten Blick unklar. Wenn der Anspruchsberechtigte nicht bekannt ist, kann man die Offenlegung der IP-Adresse nicht verlangen, was nicht nur die Identifizierung des Autors unmöglich macht, sondern auch die Möglichkeit der Löschung einschränkt. Muss man also aufgeben, wenn es um die Löschung oder Offenlegung der IP-Adresse in solchen anonym betriebenen Foren geht?
In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich an den Serveradministrator zu wenden und die Löschung oder Offenlegung der IP-Adresse zu verlangen. Das bedeutet, dass man sich an den Serverbetreiber wendet, der die Website des Forums hostet, und ihn bittet, die Seite zu löschen oder die IP-Adresse des Autors offenzulegen, weil auf der von ihm gehosteten Website des Forums rechtswidrige Verleumdungen stattfinden. Bei letzterem hinterlässt der Beitrag zum Forum eine spezifische Zugriffsprotokoll auf dem Server. Der Serverbetreiber kann durch Überprüfung dieses Zugriffsprotokolls ermitteln, von welcher IP-Adresse der Beitrag zum Forum gemacht wurde. Und wenn der Serverbetreiber die IP-Adresse offenlegt, kann von dort aus der Autor identifiziert werden.
Wie man herausfindet, auf welchem Server eine Website gehostet wird
Wie kann man also herausfinden, auf welchem Server eine bestimmte Website gehostet wird? Für diese Untersuchung nutzen wir Webdienste wie “aguse”. Wenn Sie die URL der Website in aguse eingeben und auf “Suchen” klicken, wird untersucht, auf welchem Server die Website gehostet wird. Zum Beispiel ist das Ergebnis der Untersuchung der URL der Website der Monolith-Anwaltskanzlei unten aufgeführt.
Aus diesen Informationen geht hervor, dass die Website der Monolith-Anwaltskanzlei auf einem Server gehostet wird, der von “SAKURA Internet Inc.” verwaltet wird. Auch im Falle von FC2 können Sie auf die gleiche Weise herausfinden, welcher Serverdienstleister die betreffende Website hostet.
Wie man mit der ausländischen Firma FC2 umgeht
Das Problem tritt jedoch danach auf. FC2, Inc. ist eine ausländische Firma. Daher stellt sich zunächst die Frage, wie man die Firmenregistrierung von FC2 erhält. Bei einstweiligen Verfügungen oder Gerichtsverfahren muss die Firmenregistrierung des Gegners dem Gericht vorgelegt werden. Bei inländischen Firmen kann die Registrierung beim Justizamt eingeholt werden, aber bei ausländischen Firmen muss die Registrierung auf unterschiedliche Weise je nach Land und Bundesstaat erworben werden. Im Falle von FC2, einer Firma aus dem US-Bundesstaat Nevada (Las Vegas), muss das Firmenregistrierungssystem von Nevada genutzt werden, um die Registrierungsdaten zu erhalten.
Darüber hinaus gibt es das Problem, ob einstweilige Verfügungen oder Gerichtsverfahren gegen ausländische Firmen überhaupt vor einem japanischen Gericht durchgeführt werden können. Dieses Problem wird in Fachbegriffen als “internationale Zuständigkeit” bezeichnet. Schlussfolgernd können Anbieter, die Dienstleistungen in japanischer Sprache für Japaner anbieten, als “Personen, die Geschäfte in Japan betreiben” angesehen werden, und Gerichtsverfahren gegen solche Anbieter können als “Klagen in Bezug auf Geschäfte in Japan” gemäß Artikel 3-3, Absatz 5 des japanischen Zivilprozessgesetzes (Japanisches Zivilprozessgesetz) anerkannt werden. Darüber hinaus, wenn dies der Fall ist, können einstweilige Verfügungen gegen solche Anbieter als “wenn eine Klage in diesem Fall vor einem japanischen Gericht erhoben werden kann” gemäß Artikel 11 des japanischen Zivilsicherungsgesetzes (Japanisches Zivilsicherungsgesetz) anerkannt werden.
Verfahren für einstweilige Verfügungen gegen FC2
Wenn Sie diese Probleme lösen können, können Sie eine einstweilige Verfügung zur Löschung und Offenlegung der IP-Adresse gegen FC2 beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie für diese einstweilige Verfügung Übersetzungen von Dokumenten und Beweisen ins Englische vorbereiten müssen. Daher ist der Schwierigkeitsgrad im Vergleich zu Fällen, in denen Sie sich gegen eine japanische Firma wenden, höher.
Wenn in der einstweiligen Verfügung anerkannt wird, dass der “Inhalt des Beitrags illegal ist”, können Sie eine Entscheidung (ähnlich einem Urteil in einem Gerichtsverfahren) erhalten, die die Löschung und Offenlegung der IP-Adresse genehmigt. Wenn Sie diese Entscheidung an die Betreiber von FC2 senden, wird der betreffende Artikel gelöscht und die IP-Adresse wird offengelegt.
https://monolith.law/reputation/provider-liability-limitation-law[ja]
Danach verwenden Sie die offengelegte IP-Adresse, um eine Anfrage zur Offenlegung der Senderinformationen zu stellen und den Verfasser zu identifizieren. Auf der Grundlage dieser Informationen leiten Sie dann ein Gerichtsverfahren ein, um Schadenersatzansprüche gegen den Sender geltend zu machen.
https://monolith.law/reputation/disclosure-of-the-senders-information[ja]
Auf diese Weise hat unsere Kanzlei erfolgreich die Löschung von Beiträgen und die Offenlegung von IP-Adressen auf den von FC2 gehosteten Servern erreicht. Wenn Sie die Löschung von Beiträgen oder die Identifizierung von Verfassern gegen ausländische Unternehmen wie FC2 in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt mit spezialisiertem Know-how zu wenden.
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