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Stellt 'Tanzversuche' eine Urheberrechtsverletzung dar? Eine Erklärung der Urheberrechtsurteile bezüglich Choreographien

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Stellt 'Tanzversuche' eine Urheberrechtsverletzung dar? Eine Erklärung der Urheberrechtsurteile bezüglich Choreographien

Es kommt vor, dass Videos mit dem Titel “Ich habe versucht zu tanzen” auf Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok hochgeladen werden.

Insbesondere in den letzten Jahren gibt es viele Fälle, in denen Videos mit dem Titel “Ich habe versucht zu tanzen” hochgeladen werden, die Musikstücke mit charakteristischen Choreographien verwenden.

Bekannte Beispiele sind die Choreographie des Musikvideos “Koisuru Fortune Cookie” von AKB48, das für Aufsehen sorgte, als Mitarbeiter von lokalen öffentlichen Einrichtungen darin tanzten, der “Liebestanz” des Musikstücks “Koi” von Hoshino Gen, das in dem Drama “Flucht ist peinlich, aber nützlich” verwendet wurde, und das Seilspringen-Tanz des Musikstücks “Make you happy” der aus dem Niji-Projekt hervorgegangenen Idol-Gruppe NiziU.

Viele Menschen imitieren diese Choreographien und laden Videos mit dem Titel “Ich habe versucht zu tanzen” hoch, aber ich denke, dass kaum jemand dabei das Urheberrecht berücksichtigt hat.

In diesem Artikel werde ich daher erklären, worauf man bei der Veröffentlichung von “Ich habe versucht zu tanzen”-Videos in Bezug auf das Urheberrecht der Choreographie achten sollte.

Was sind Urheberrechte?

Urheberrechte sind Rechte, die dem Urheber gewährt werden und beziehen sich auf das exklusive Recht an einem Werk.

Ein Werk wird im Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanisches Urheberrechtsgesetz) wie folgt definiert:

(Definition)
Artikel 2: In diesem Gesetz haben die in den folgenden Nummern aufgeführten Begriffe die dort festgelegte Bedeutung.
1. Werk: Etwas, das Gedanken oder Gefühle kreativ ausdrückt und in den Bereich der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik fällt.

Nicht alle kreativen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Es muss sich um ein Werk handeln, das Gedanken oder Gefühle kreativ ausdrückt.

Außerdem muss das kreative Werk in den Bereich der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik fallen.

Im Gegensatz zu anderen Formen des geistigen Eigentums, wie Markenrechten oder Patenten, die spezielle Verfahren erfordern, zeichnen sich Urheberrechte dadurch aus, dass sie ohne spezielle Verfahren gewährt werden.

Artikel 10 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanisches Urheberrechtsgesetz) gibt Beispiele für Werke, die unter das Urheberrecht fallen:

Artikel 10: Beispiele für Werke im Sinne dieses Gesetzes sind im Allgemeinen die folgenden:
1. Romane, Drehbücher, Abhandlungen, Reden und andere sprachliche Werke
2. Musikalische Werke
3. Werke des Tanzes oder des Pantomimentheaters
4. Gemälde, Drucke, Skulpturen und andere Kunstwerke
5. Architektonische Werke
6. Karten oder wissenschaftliche Zeichnungen, Diagramme, Modelle und andere grafische Werke
7. Filmwerke
8. Fotografische Werke
9. Computerprogramme

https://monolith.law/corporate/intellectual-property-infringement-risk[ja]

Kann Choreographie urheberrechtlich geschützt werden?

Obwohl wir oben allgemeine Erklärungen zum Urheberrecht gegeben haben, fragen Sie sich vielleicht, ob Choreographien urheberrechtlich geschützt werden können.

Fälle, in denen Choreographien urheberrechtlich geschützt wurden

Im Artikel 10 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanese Copyright Law) wird “Tanz” als Beispiel genannt.

Tanz bezieht sich auf die Kunst, Gefühle und Absichten durch rhythmische Bewegungen des Körpers zur Musik auszudrücken, und es wird angenommen, dass Choreographien unter “Tanz” fallen.

Es gibt Gerichtsentscheidungen, die den Urheberrechtsschutz für Choreographien bestätigen, wie das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 20. November 1998 (Heisei 10) (1998), das den Urheberrechtsschutz für Ballettchoreographien anerkannte, und das Urteil des Obergerichts Fukuoka vom 26. Dezember 2002 (Heisei 14) (2002), das den Urheberrechtsschutz für japanische Tanzchoreographien anerkannte.

In jüngeren Fällen hat das Bezirksgericht Osaka in seinem Urteil vom 21. September 2018 (Heisei 30) (2018) den Urheberrechtsschutz für Hula-Tanzchoreographien anerkannt.

Obwohl Fälle, in denen Choreographien bis vor Gericht gehen, im Vergleich zu Musikurheberrechten selten sind, gibt es mehrere Fälle, in denen der Urheberrechtsschutz anerkannt wurde.

Fälle, in denen Choreographien nicht urheberrechtlich geschützt wurden

Obwohl wir oben Fälle vorgestellt haben, in denen Choreographien urheberrechtlich geschützt wurden, gibt es auch Fälle, in denen der Urheberrechtsschutz abgelehnt wurde.

Ein solcher Fall ist der “Shall we Dance?” Choreographie-Fall (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 28. Februar 2012 (Heisei 24) (2012)).

In diesem Fall wurde das Urheberrecht an “Gesellschaftstanz” in Frage gestellt. Das Urteil lehnte den Urheberrechtsschutz ab, da die vom Kläger beanspruchte Choreographie keine Originalität aufwies.

Die Choreographie des Gesellschaftstanzes besteht darin, bestehende Schritte wie Grundschritte und PV-Schritte zu kombinieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um einen Tanz mit einem bestimmten Fluss zu schaffen. Um zu sagen, dass eine solche Choreographie des Gesellschaftstanzes, die auf der Kombination bestehender Schritte basiert, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, muss sie Originalität aufweisen, wie zum Beispiel auffällige Merkmale, die über eine bloße Kombination bestehender Schritte hinausgehen. Denn der Gesellschaftstanz basiert von Anfang an auf der Prämisse, dass bestehende Schritte nach Belieben kombiniert und getanzt werden können, und wenn man bedenkt, dass er nicht nur von Wettbewerbern, sondern auch von allgemeinen Enthusiasten weit verbreitet getanzt wird, würde die Anerkennung der Urheberrechtlichkeit von Choreographien, die irgendein Merkmal in der Kombination aufweisen, dazu führen, dass unzählige Choreographien, die nur geringfügige Unterschiede aufweisen, urheberrechtlich geschützt werden und die Monopolisierung durch bestimmte Personen zugelassen wird, was dazu führen könnte, dass die Freiheit der Choreographie übermäßig eingeschränkt wird. Dies sollte auch gelten, wenn man bestehende Schritte kombiniert und Anpassungen vornimmt oder neue Schritte und Körperbewegungen, die nicht zu den bestehenden Schritten gehören, kombiniert.

In dem oben genannten Fall wurde festgestellt, dass Choreographien für Gesellschaftstänze, die lediglich aus der Kombination bestehender Schritte und gegebenenfalls Anpassungen bestehen, keinen Urheberrechtsschutz genießen, aber wenn sie über das hinausgehen und auffällige Merkmale oder Originalität aufweisen, können sie urheberrechtlich geschützt werden.

Als Begründung für die oben genannte Feststellung wurde angeführt, dass die Anerkennung eines weitreichenden Urheberrechtsschutzes für Choreographien von Gesellschaftstänzen zu übermäßigen Einschränkungen der Freiheit der Choreographie führen könnte.

Ist eine Genehmigung erforderlich, um Choreographien in “Tanzversuch”-Videos zu verwenden?

Natürlich ist keine Genehmigung erforderlich, wenn für eine Tanzchoreographie kein Urheberrecht anerkannt wird. Wenn jedoch eine Choreographie “ausgeprägte Merkmale und Originalität” aufweist, wird das Urheberrecht anerkannt und eine Genehmigung ist erforderlich.

Viele Choreographien in “Tanzversuch”-Videos werden urheberrechtlich anerkannt. Daher kann man sagen, dass in der Regel die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist, um sie zu posten.

Zusammenfassung

Wir haben die Urheberrechte von Choreographien, die bei der Veröffentlichung von “Tanzversuch”-Videos beachtet werden sollten, erläutert.

Bei den Urheberrechten von Choreographien gibt es nur wenige Fälle, die durch Gerichtsentscheidungen geklärt wurden, und die Urteile variieren je nach Fall. Daher erfordert die Entscheidung, ob Urheberrechte anerkannt werden, eine fachliche Beurteilung.

Auch in Fällen, in denen Urheberrechte an Tanzchoreographien anerkannt werden, gibt es, wie in diesem Artikel vorgestellt, Fälle, in denen sie in “Tanzversuch”-Videos verwendet werden können, auch ohne die Genehmigung des Rechteinhabers. Auch diese Entscheidung erfordert fachliches Wissen.

Daher empfehlen wir Personen, die “Tanzversuch”-Videos veröffentlichen und damit Einnahmen erzielen möchten, sich an einen Anwalt mit entsprechendem Fachwissen zu wenden.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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