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General Corporate

Schutz der Kennzeichnung von eSports-Teams durch geistige Eigentumsrechte

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Schutz der Kennzeichnung von eSports-Teams durch geistige Eigentumsrechte

Sicherstellung der Effektivität des Schutzes von Identifikationsmerkmalen

Der Schutz von Identifikationsmerkmalen in der eSports-Branche gewinnt mit der Expansion des Marktes zunehmend an Bedeutung.
Es wird empfohlen, dass die Rechte erwerbenden Organisationen durch regelmäßige Marktanalysen und Internetüberwachung frühzeitig unbefugte Nutzungen aufdecken.
Bei entdeckter unbefugter Nutzung sollte je nach Situation eine angemessene Reaktion, wie das Versenden von Abmahnungen oder die Einleitung rechtlicher Schritte, in Betracht gezogen werden.

Bei der Durchsetzung von Rechten ist es wichtig, auch die Beziehung zur Fangemeinde zu berücksichtigen. Insbesondere bei nicht-kommerzieller Nutzung oder Nutzung zu Unterstützungszwecken kann eine flexible Herangehensweise eine Option sein.
Um einen solch effektiven Schutz der Rechte zu gewährleisten, ist die Auswahl geeigneter rechtlicher Schutzmaßnahmen entscheidend.

Weitere rechtliche Schutzmaßnahmen

Auch wenn keine Markenregistrierung vorliegt, kann eine Kennzeichnung, die unter den Verbrauchern Bekanntheit erlangt hat, als “Warenkennzeichnung” gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des japanischen Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (1993) geschützt werden. Dieser Schutz erfordert, dass die Kennzeichnung bekannt ist und eine Verwechslungsgefahr besteht, bietet jedoch im Vergleich zur Markenregistrierung einen flexibleren Schutz.

Darüber hinaus können Betreiberorganisationen, die Urheber der Logos oder Maskottchen sind, ihre Rechte gemäß den Artikeln 112 bis 114 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (1970) sowie Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuchs (1896) geltend machen. Der Schutz durch Urheberrecht bezieht sich auf kreative Ausdrucksformen und unterscheidet sich dadurch von Markenrechten, dass die Rechte ohne Registrierung entstehen.

Praktische Aspekte des rechtlichen Schutzes durch Markenregistrierung

Viele Profisportteams führen eine Markenregistrierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 des japanischen Markengesetzes durch, um einen sichereren Schutz ihrer Rechte zu gewährleisten.
Durch die Registrierung erlangt die betreibende Organisation das exklusive Recht, die entsprechende Kennzeichnung zu verwenden.
Dies ermöglicht es ihnen, gegen unbefugte Nutzer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 36 des japanischen Markengesetzes und Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuches geltend zu machen, wobei die Beweislast durch die Schadensschätzungsregelung in Artikel 38 des japanischen Markengesetzes erleichtert wird.
Darüber hinaus ist auch die Durchsetzung von Rechten gegen ähnliche Kennzeichnungen möglich (Artikel 37 des japanischen Markengesetzes).

Allerdings ist die Wirksamkeit des Markenrechts auf den Bereich der festgelegten Waren und Dienstleistungen beschränkt, und eine Rechtsverletzung tritt nur bei sogenannter markenmäßiger Verwendung ein.
Zum Beispiel stellt die Nennung des Teamnamens bei Kommentaren über Spieler im Internet in der Regel keine Rechtsverletzung dar.

Bei der Erwägung einer Markenregistrierung ist es wichtig, die zukünftige Geschäftsentwicklung im Blick zu behalten und die geeigneten Waren und Dienstleistungen auszuwählen.
Im Fall von eSports-Teams sollte man beispielsweise nicht nur den Schutz von Spielwaren und -dienstleistungen, sondern auch von Bekleidungsartikeln und Eventveranstaltungen in Betracht ziehen, um einen umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten.

Rechtlicher Rahmen für den Schutz von Identifikationsmerkmalen

Die Bedeutung eines solchen rechtlichen Schutzes ergibt sich aus den Besonderheiten der eSports-Branche.
In der eSports-Branche wird vor allem von professionellen Teams eine Vielzahl von Aktivitäten unter Verwendung von organisationsspezifischen Identifikationsmerkmalen durchgeführt.
Konkret werden in Marketingaktivitäten der Spieler oft alternative Namen (Spielernamen) anstelle ihrer echten Namen verwendet, oder es werden Teamlogos für die Produktvermarktung eingesetzt.

Insbesondere in den letzten Jahren hat die steigende Anzahl von eSports-Spielern zu einer erhöhten Bekanntheit von Teams und Spielern geführt, und der Markt für verwandte Produkte zeigt eine Tendenz zur Expansion.
Diese geistigen Eigentümerrechte sind das Ergebnis der kreativen Aktivitäten der Organisationen, und ihre unbefugte Nutzung kann zu wirtschaftlichen Verlusten führen, weshalb ein angemessener Schutz erforderlich ist.

Praktische Überlegungen zur Entscheidung und Nutzung von Identifikationskennzeichen

Wenn eine Organisation ein neues Identifikationskennzeichen einführt, ist es wichtig, im Voraus zu prüfen, ob es mit bestehenden japanischen Markenrechten oder bekannten Kennzeichen kollidiert.
Eine unzureichende Untersuchung kann das Risiko von Unterlassungsansprüchen aufgrund von Rechtsverletzungen mit sich bringen.
Insbesondere im Bereich des E-Sports, wo internationale Aktivitäten üblich sind, ist es notwendig, auch die Rechtslage im Ausland zu überprüfen.

Beauftragt man externe Dienstleister mit der Erstellung von Logos oder Ähnlichem, muss im Vertrag klar geregelt werden, wem die Urheberrechte gehören und in welchem Umfang Nutzungslizenzen erteilt werden.
Es ist ratsam, detaillierte Vereinbarungen über den Umfang der Übertragung von Urheberrechten, die Möglichkeit der Zweitnutzung und den Umfang der exklusiven Nutzung zu treffen.

Bezüglich der Aktivitätsnamen von Spielern kann man zukünftige Streitigkeiten vermeiden, indem man in Managementverträgen klar festlegt, wer die Namen entwickelt hat, unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen und wie sie nach Vertragsende behandelt werden.
Besonders wichtig ist es, im Voraus eine klare Vereinbarung über die Nutzungsrechte der Spielernamen nach einem Vereinswechsel oder dem Rücktritt der Spieler zu treffen.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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