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Die Hauptstrukturen und ihre Unterschiede bei M&A von Pflegedienstleistern

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Die Hauptstrukturen und ihre Unterschiede bei M&A von Pflegedienstleistern

Die Pflegebranche ist ein Bereich, in dem insbesondere aufgrund ihrer Struktur mit vielen kleinen Unternehmen, der Verschärfung des Wettbewerbs bei Einrichtungen für ältere Menschen durch die Revision des Gesetzes zur Sicherung der Wohnstabilität für ältere Menschen (Heisei 23 (2011)) und anderen externen Faktoren wie dem chronischen Personalmangel, steigenden Rekrutierungskosten und der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Pflegevergütung, besonders die M&A-Aktivitäten von großen Unternehmen zunehmen.

Ein typisches Beispiel für M&A in der Pflegebranche ist der Verkauf eines Pflegedienstleisters durch den Eigentümer an einen Käufer. Allerdings muss die Frage, wie dieser “Verkauf” strukturiert werden sollte, fallweise geprüft werden. Es gibt verschiedene Methoden wie die Übertragung von Geschäftsbereichen, Unternehmensaufspaltungen, Fusionen durch Aufnahme oder die Übertragung von Unternehmensanteilen, und es ist notwendig, die optimale Lösung für den jeweiligen Fall zu finden.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Schemata für M&A von Pflegeeinrichtungen und geben einen Überblick über jedes Schema.

Die Übertragung von „(Teilen eines) Geschäfts“ als Gegenstand von M&A

Die Übertragung von ‚Teilen eines Geschäfts‘ als Gegenstand von M&A

Was ist eine Geschäftsübertragung?

Bei einer Geschäftsübertragung wird ein „Geschäft (als Einheit)“, das einen Teil (oder die Gesamtheit) des Business des Verkäufers darstellt, an den Käufer übertragen. Das bedeutet, wenn der Verkäufer neben dem M&A-Objekt weitere Geschäfte betreibt, beispielsweise andere Betriebsstätten oder je nach Fall auch Nicht-Pflegegeschäfte, und er nur eine bestimmte Betriebsstätte als M&A-Objekt übertragen möchte, ist dies ein klassisches Beispiel für eine Situation, in der eine Geschäftsübertragung angewendet werden sollte.

Im Gegensatz zu einer Fusion, die später erläutert wird und bei der die Vermögenswerte und Schulden einer Gesellschaft pauschal übertragen werden, erfolgt die Geschäftsübertragung durch einzelne Verträge, die jeweils Vermögenswerte, Schulden und vertragliche Positionen des Verkäufers übertragen. Daher kann man sagen, dass eine Geschäftsübertragung eine Bündelung einzelner Kaufverträge ist. Anders ausgedrückt, wenn der Verkäufer mehrere Geschäfte betreibt und nur einen Teil davon an den Käufer übertragen möchte, kann er nicht auf Schemata wie eine Fusion zurückgreifen, sondern muss die Geschäftsübertragung oder die später beschriebene Unternehmensspaltung verwenden.

Verwandter Artikel: Erklärung des Verfahrens der M&A „Geschäftsübertragung“ – Vorteile, Nachteile und worauf sollte man achten?[ja]

Die Verfahren zur Durchführung einer Geschäftsübertragung unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Aktiengesellschaft oder eine Sozialwohlfahrtskörperschaft handelt.

Geschäftsübertragung bei Aktiengesellschaften und Sozialwohlfahrtskörperschaften

Zunächst ist bei einer Aktiengesellschaft ein Beschluss des Vorstands oder eine Sonderbeschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich.

Im Falle einer Sozialwohlfahrtskörperschaft gibt es im Sozialhilfegesetz keine Bestimmungen zur Geschäftsübertragung, und die gleichen Verfahren wie bei einer Aktiengesellschaft sind nicht erforderlich. Allerdings ist es notwendig, die grundlegenden Vermögenswerte, die direkt für die Durchführung von Sozialhilfegeschäften erforderlich sind (wie Immobilien, die als Einrichtungen genutzt werden), in der Satzung festzulegen. Daher ist Vorsicht geboten, denn wenn sich durch die Geschäftsübertragung Änderungen ergeben, ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Die Satzungsänderung einer Sozialwohlfahrtskörperschaft erfordert grundsätzlich einen Beschluss des Beirats und die Genehmigung des Präfekturgouverneurs. Auch für die Veräußerung von Grundvermögen ist in gleicher Weise ein Beschluss des Beirats und die Genehmigung des Präfekturgouverneurs erforderlich.

Hinweise zur Geschäftsübertragung im Pflegebereich

Bei Pflegegeschäften, bei denen der Erwerb von Vermögenswerten häufig durch Subventionen erfolgt, ist es auch wichtig zu beachten, ob die zur Übertragung stehenden Vermögenswerte durch staatliche Subventionen erworben wurden. Solche Vermögenswerte dürfen nicht gegen den Zweck der Subventionen verwendet werden, und daher ist grundsätzlich auch der Verkauf (also die Veräußerung) an Dritte (den Käufer) nicht möglich. In solchen Fällen ist grundsätzlich vor der Geschäftsübertragung eine Genehmigung für die Vermögensveräußerung beim Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales erforderlich. Diese Genehmigung muss vor der Übertragung, also vor der Durchführung der Geschäftsübertragung, eingeholt werden, was bedeutet, dass der Zeitplan im Zusammenhang mit der gesamten Geschäftsübertragung angemessen festgelegt werden muss.

Unternehmensspaltung als M&A-Strategie für “Teile eines Unternehmens”

Bei einer M&A-Transaktion von einer Aktiengesellschaft zu einer anderen kann ein Teil des verkaufenden Unternehmens, wie “bestimmte Geschäftsstellen (einschließlich damit verbundener Eigentumsrechte, Forderungen, Vertragsbeziehungen etc.)”, abgetrennt und durch eine Unternehmensspaltung an den Käufer übertragen werden. Wenn das abgetrennte Geschäft als neue Aktiengesellschaft etabliert wird, spricht man von einer Neugründungsspaltung, während man es eine Verschmelzungsspaltung nennt, wenn das abgetrennte Geschäft zu einem Teil des Geschäfts des Käuferunternehmens wird.

Die Geschäftsübertragung und die Unternehmensspaltung werden bei M&A-Transaktionen zwischen Aktiengesellschaften oft als zwei “ähnliche, aber unterschiedliche” Methoden verglichen, und das nicht nur im Bereich der Pflegedienstleistungen. Wie im folgenden Artikel beschrieben, wird bei der Unternehmensspaltung, einer Umstrukturierungsmaßnahme nach dem japanischen Unternehmensgesetz (Japanese Companies Act), das Vermögen usw. umfassend übertragen, ohne dass die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers erforderlich ist. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, Gläubiger im Voraus über die Umstrukturierung zu informieren und Einwände von Gläubigern entgegenzunehmen, um diese zu schützen.

Verwandter Artikel: Die Vor- und Nachteile von “Geschäftsübertragung” und “Unternehmensspaltung”, die man kennen sollte[ja]

Während die Geschäftsübertragung ein Schema ist, bei dem einzelne Vermögenswerte, Forderungen und Verträge, die als übertragbare Vermögenswerte aufgelistet sind, einzeln übertragen werden, erfolgt bei der Unternehmensspaltung eine umfassende Übertragung des Vermögens usw. Daher ist es nicht notwendig, neue Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern abzuschließen, da die vom Verkäufer mit den einzelnen Mitarbeitern abgeschlossenen Arbeitsverträge automatisch auf den Käufer übergehen.

Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile sowie Punkte, die Beachtung erfordern, sodass es notwendig ist, das Schema unter Berücksichtigung dieser Aspekte zu gestalten.

Mergers, die “alles” einer Firma oder Sozialfürsorgeeinrichtung zum Gegenstand von M&A machen

Mergers, die 'alles' einer Firma oder Sozialfürsorgeeinrichtung zum Gegenstand von M&A machen

Wenn ein Verkäufer sein gesamtes Geschäft an einen Käufer überträgt, ist es üblich, eine Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung oder eine Übertragung von Aktien zu verwenden.

Eine Verschmelzung durch Aufnahme (oder Neugründung) bedeutet, dass die Rechtspersönlichkeit der Aktiengesellschaft oder der Sozialfürsorgeeinrichtung des Verkäufers aufgelöst wird und der Käufer das gesamte Geschäft übernimmt. Das heißt, wenn der Verkäufer neben dem M&A-Zielgeschäft auch andere Geschäfte betreibt, wie zum Beispiel andere Betriebsstätten oder gegebenenfalls auch Nicht-Pflegegeschäfte, dann werden nicht nur bestimmte Betriebsstätten, sondern auch andere Betriebsstätten und Nicht-Pflegegeschäfte zum Gegenstand der M&A.

Die Verschmelzung durch Aufnahme (oder Neugründung) ist sowohl zwischen Aktiengesellschaften als auch zwischen Sozialfürsorgeeinrichtungen möglich, kann jedoch nicht zwischen unterschiedlichen Organisationsformen, wie zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Sozialfürsorgeeinrichtung, durchgeführt werden. Wenn die Rechtspersönlichkeit des Käufers bestehen bleibt und die des Verkäufers aufgenommen wird, spricht man von einer Verschmelzung durch Aufnahme. Wenn die Rechtspersönlichkeiten beider, des Verkäufers und des Käufers, in eine neu gegründete Gesellschaft aufgenommen werden, spricht man von einer Neugründung.

Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme (oder Neugründung) zwischen Aktiengesellschaften ist eine besondere Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich, und bei einer Verschmelzung zwischen Sozialfürsorgeeinrichtungen ist eine Genehmigungsentscheidung des Rates erforderlich. Ähnlich wie bei der Übertragung von Geschäften kann es auch erforderlich sein, die Satzung zu ändern oder Genehmigungen zu beantragen.

Speziell in der Pflegebranche müssen, wie bereits bei der Geschäftsübertragung erwähnt, Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden, wie zum Beispiel Anträge auf Genehmigung der Fusion oder auf Änderung der Satzung.

Die Übertragung von Aktien als M&A-Maßnahme für das „gesamte Unternehmen“

Wenn der Verkäufer eine Aktiengesellschaft ist und sein gesamtes Geschäft an den Käufer überträgt, ist die Übertragung von Aktien oft die einfachste Methode, im Gegensatz zu einer eng definierten M&A nach dem Gesellschaftsrecht, wie etwa einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung. Da Aktien Bruchteile des Wertes der Aktiengesellschaft darstellen, ermöglicht die Übertragung aller Aktien faktisch die Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs der betreffenden Aktiengesellschaft. Wenn der Käufer, eine Aktiengesellschaft, alle Aktien des Verkäuferunternehmens erwirbt, kann eine vollständige Mutter-Tochter-Struktur geschaffen werden, wobei das Käuferunternehmen zur Muttergesellschaft und das Verkäuferunternehmen zur Tochtergesellschaft wird.

In diesem Fall ist es nicht notwendig, die Rechtspersönlichkeit oder die von ihr betriebenen Geschäfte zu ändern, sondern lediglich die Aktionäre des Verkäuferunternehmens wechseln. Daher sind in der Regel keine weiteren Verfahren erforderlich, wie zum Beispiel Verfahren zum Schutz der Gläubiger oder Genehmigungsanträge, außer den Verfahren, die mit dem Wechsel der Aktionäre verbunden sind.

Des Weiteren gibt es bei Sozialwohlfahrtskörperschaften keine Konzepte wie „Aktien“ oder „Einlagen“. In solchen Fällen kann durch die Änderung der Mitglieder des Rates oder des Vorstands, die die Eigentümer oder Geschäftsträger darstellen, eine faktische Änderung des Eigentümers oder des Geschäftsbetriebs erreicht und somit faktisch eine „M&A“ durchgeführt werden.

Zusammenfassung

Betreiber von Pflegediensten und Verantwortliche für M&A, die eine Unternehmensnachfolge in Betracht ziehen, müssen die grundlegenden Inhalte und Unterschiede der jeweiligen Schemata verstehen.

Allerdings sind die tatsächlich erforderlichen Verfahren sehr komplex. Insbesondere bei umfangreichen Geschäftsübertragungen oder Unternehmensaufspaltungen ist eine rechtliche sowie buchhalterische und steuerliche Due Diligence zur Risikovermeidung unerlässlich.

Deshalb empfehlen wir, bei der Umsetzung von M&A frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Zudem ist es üblich, bei steuerlichen und buchhalterischen Fragen die Mitwirkung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern zu suchen.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Das Pflegegeschäft ist ein Sektor, der von verschiedenen Gesetzen wie dem Japanischen Pflegeversicherungsgesetz (介護保険法), dem Japanischen Gesetz für Altenwohlfahrt (老人福祉法) und dem Japanischen Gesellschaftsgesetz (会社法) reguliert wird. Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei dient als Beratungsanwalt für die Allgemeine Gesellschaft Nationaler Pflegeunternehmen (一般社団法人 全国介護事業者連盟) sowie für Pflegeunternehmen in allen Präfekturen des Landes und verfügt über umfangreiches Know-how in Bezug auf die mit dem Pflegegeschäft verbundenen Rechtsfragen.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Aktien- & M&A-bezogene Rechtsdienstleistungen[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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