Erklärung der Standards und des Prozesses für Schadenersatzansprüche bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild (Japanisches 'Recht am eigenen Bild')
In den letzten Jahren hat die Verbreitung von Instagram, YouTube, Facebook und ähnlichen Plattformen dazu geführt, dass jeder problemlos Videos und Fotos posten kann. Gleichzeitig hat die Anzahl der Probleme rund um das “Recht am eigenen Bild” (japanisches “Shōzōken”), bei dem ohne Erlaubnis das eigene Gesicht oder die eigene Haltung veröffentlicht wird, zugenommen.
Aber was genau ist dieses Recht am eigenen Bild? Was sollte man tun, wenn Fotos von sich oder seiner Familie ohne sein Wissen auf sozialen Netzwerken oder Videoseiten gepostet werden und das Recht am eigenen Bild verletzt wird?
In diesem Artikel erläutern wir die Kriterien für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild und wie man dagegen vorgehen kann.
Was sind Persönlichkeitsrechte?
Persönlichkeitsrechte sind das Recht, sich gegen das willkürliche Fotografieren durch andere und die Veröffentlichung dieser Fotos zu wehren.
Im Gegensatz zu Urheberrechten sind Persönlichkeitsrechte nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch einen Präzedenzfall, in dem Persönlichkeitsrechte erwähnt wurden.
Dieser Fall betraf eine Straftat wegen Behinderung der öffentlichen Aufgaben und Körperverletzung, bei der ein Polizist eine Demonstration fotografierte und ein Demonstrant den Polizisten angriff.
In Bezug auf die Behauptung des Verteidigers, dass die Fotografie des Polizisten eine illegale Amtshandlung war, die die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzte, hat der Oberste Gerichtshof wie folgt entschieden und das “Persönlichkeitsrecht” erwähnt:
Artikel 13 der Verfassung besagt: “Alle Bürger werden als Individuen respektiert. Die Rechte der Bürger auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück müssen, soweit sie nicht dem öffentlichen Wohl widersprechen, in der Gesetzgebung und anderen Staatsangelegenheiten höchsten Respekt genießen.” Dies kann als Regelung verstanden werden, dass die Freiheit des Privatlebens der Bürger auch gegenüber der Ausübung staatlicher Gewalt wie der Polizeigewalt geschützt werden sollte. Und als Teil der Freiheit des Privatlebens des Einzelnen sollte jeder das Recht haben, nicht willkürlich fotografiert zu werden, ohne seine Zustimmung.
Ob man dies als Persönlichkeitsrecht bezeichnet oder nicht, zumindest muss gesagt werden, dass es nicht erlaubt ist, dass ein Polizist ohne berechtigten Grund das Aussehen und die Haltung einer Person fotografiert, da dies gegen den Geist von Artikel 13 der Verfassung verstößt.
Oberster Gerichtshof, 24. Dezember 1969 (Showa 44) Strafsammlung 23 Band 12 Seite 1625 (Kyoto Prefecture Student Union Demonstration Case) [ja]
Der Oberste Gerichtshof hat wie oben dargestellt entschieden, dass die “Freiheit, nicht willkürlich fotografiert zu werden” als Teil der “Freiheit des Privatlebens” gemäß Artikel 13 der Verfassung garantiert ist.
Zwar wird in der Rechtsprechung die “Freiheit, nicht willkürlich fotografiert zu werden” nicht ausdrücklich als “Persönlichkeitsrecht” anerkannt, aber im Wesentlichen wird dies als Anerkennung des “Persönlichkeitsrechts” interpretiert.
Die drei Typen von “Persönlichkeitsrechten”
Es wird angenommen, dass es drei Typen von “Persönlichkeitsrechten” gibt:
① Das Recht, nicht willkürlich fotografiert zu werden
② Das Recht, nicht zu erlauben, dass Fotos, die von Ihnen aufgenommen wurden, oder erstellte Porträts verwendet werden
③ Das Recht, das finanzielle Interesse der betroffenen Person an der Nutzung ihres Porträts zu schützen
Im Allgemeinen werden ① und ② als Teil des Rechts auf Privatsphäre betrachtet, während ③ als Recht auf Öffentlichkeit bezeichnet wird.
Das “Unbehagen”, das eine allgemeine Person empfindet, wenn ihr Gesicht (Porträt) ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht wird, ist wahrscheinlich eine Reaktion auf die Veröffentlichung ihres persönlichen Fotos gegen ihren Willen.
Daher kann das “Persönlichkeitsrecht” für eine allgemeine Person als das Recht definiert werden, das Fotografieren und Veröffentlichen abzulehnen.
Im Falle von Prominenten ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte aus der Perspektive des Rechts auf Privatsphäre im Vergleich zu allgemeinen Personen lockerer, aber es kann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte aus der Perspektive des Rechts auf Öffentlichkeit geben.
Was ist das Recht auf Privatsphäre?
Es gibt Diskussionen über die Definition des Rechts auf Privatsphäre, und es gibt kaum Fälle, in denen eine klare Definition in der Rechtsprechung festgelegt wurde.
Jedoch wird in der Rechtsprechung das Recht auf Privatsphäre im weitesten Sinne als “das Recht, nicht willkürlich Informationen über sich selbst veröffentlicht zu haben” anerkannt.
Es ist üblich, dass das Recht auf Privatsphäre aufgrund seiner Natur nur natürlichen Personen gewährt wird und nicht an juristische Personen vergeben wird.
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Was ist das Recht auf Öffentlichkeit?
Die Porträts und Namen von Prominenten, wie Schauspielern und Sportlern, sind äußerst effektiv, wenn sie in Werbung verwendet werden.
Da diese Porträts und Namen eine erhebliche Anziehungskraft auf die von Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen haben und daher einen wirtschaftlichen Wert haben, haben diese Personen das Recht, ihren wirtschaftlichen Wert zu kontrollieren. Dies wird als “Recht auf Öffentlichkeit” bezeichnet.
Verwandter Artikel: Fälle, in denen das Recht auf Öffentlichkeit entsteht und nicht entsteht [ja]
Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Social Media
Wir leben in einer bequemen Informationsgesellschaft, in der Social Media weit verbreitet ist und jeder Informationen an die ganze Welt senden kann.
Aber auf der anderen Seite gibt es immer mehr Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Social Media Plattformen wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube.
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Fotos oder Namen von Ihnen oder Ihrer Familie von anderen unangemessen veröffentlicht werden? Wir werden dies im Folgenden ausführlich untersuchen.
Es ist zu beachten, dass einige Social Media Tools es ermöglichen, unangemessene Beiträge über Formulareingaben oder E-Mails an die Betreiber zu melden.
Kann man Schadensersatz für Verletzung des Persönlichkeitsrechts verlangen?
Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wie die Verletzung der Privatsphäre, ist nicht strafbar nach dem Strafgesetzbuch. Es gibt keine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die “Verletzung des Persönlichkeitsrechts” als Straftat definiert.
Dennoch, obwohl keine strafrechtliche Verantwortung entsteht, kann eine zivilrechtliche Verantwortung entstehen, und es ist möglich, Schadensersatz auf der Grundlage von Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuches (Japanisches Zivilgesetzbuch Artikel 709 – unerlaubte Handlung) zu verlangen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Rechte oder gesetzlich geschützten Interessen einer anderen Person verletzt, ist verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Japanisches Zivilgesetzbuch Artikel 709 (Schadensersatz für unerlaubte Handlungen)
Wir erklären im Detail über die Marktpreise für Schmerzensgeld bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts in dem folgenden Artikel.
Verwandter Artikel: Wie hoch ist der Marktpreis für Schmerzensgeld bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts? Erklärung anhand von zwei Präzedenzfällen [ja]
Darüber hinaus ist es bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet möglich, die Entfernung oder Unterlassung des betreffenden Artikels zu verlangen.
Kriterien für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Es ist äußerst wichtig für uns, die in der Informationsgesellschaft leben, zu wissen, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht, wenn beispielsweise Fotos von uns oder unserer Familie im Internet ohne unsere Erlaubnis verwendet werden, und nach welchen Kriterien eine solche Verletzung beurteilt wird.
Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt von verschiedenen Umständen ab. Es ist schwierig, klare Beurteilungskriterien festzulegen, aber konkret sollten Sie die folgenden Punkte überprüfen:
- Ob die Aufnahme oder Veröffentlichung zu einem öffentlichen Zweck, wie z.B. Berichterstattung, erfolgt ist
- Ob die Aufnahme oder Veröffentlichung zu Zwecken der Verbrechensprävention erfolgt ist
- Ob es sich um eine Aufnahme oder Veröffentlichung des privaten Lebensraums handelt, oder ob die Aufnahme oder Veröffentlichung an öffentlichen Orten wie Parks oder Straßen erfolgt ist
- Ob die Aufnahme oder Veröffentlichung so detailliert ist, dass die Person identifiziert werden kann, oder ob das Motiv zu klein ist, um die Person zu identifizieren, oder ob die Identifizierung durch Maßnahmen wie die Anwendung eines Mosaikfilters verhindert wurde
Insbesondere bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet ist es wichtig, wo das betreffende Bild veröffentlicht wurde und wie es aufgenommen wurde.
Das Gesicht von Ihnen oder Ihrer Familie kann identifiziert werden
Wenn das Gesicht von Ihnen oder Ihrer Familie identifiziert werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts anerkannt wird. Im Gegensatz dazu, wenn das Bild unscharf oder mit einem Mosaikfilter bearbeitet ist und die Person nicht identifiziert werden kann, liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.
Sie oder Ihre Familie sind das Hauptmotiv
Wenn Sie oder Ihre Familie das Hauptmotiv auf dem Foto sind, ist es wahrscheinlicher, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts anerkannt wird. Im Gegensatz dazu, wenn die Landschaft das Hauptmotiv ist, ist es unwahrscheinlicher, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt.
Das Bild wurde an einem Ort mit hoher Verbreitungsmöglichkeit veröffentlicht
Zum Beispiel ist die Verbreitungsmöglichkeit auf sozialen Netzwerken hoch und das Bild kann von einer unbestimmten Anzahl von Personen angesehen werden, so dass es wahrscheinlicher ist, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts anerkannt wird.
Es gibt keine Zustimmung zur Aufnahme oder Veröffentlichung
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts tritt auf, wenn es keine Zustimmung des Motivs gibt. Wenn das Motiv, das die Rechte hat, die Aufnahme oder Veröffentlichung genehmigt hat, liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.
Es ist jedoch zu beachten, dass für die Aufnahme und die Veröffentlichung separate Zustimmungen erforderlich sind. Auch wenn die Zustimmung zur Aufnahme vorliegt, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, wenn das Bild ohne Zustimmung zur Veröffentlichung veröffentlicht wird.
Das Bild wurde an einem Ort aufgenommen, an dem die Aufnahme nicht vorhersehbar war
Die Beurteilung kann auch davon abhängen, wo das Bild aufgenommen wurde.
An Orten wie Touristenattraktionen oder Veranstaltungsorten, an denen man vorhersehen kann, dass man von Fernsehkameras aufgenommen wird, ist es schwierig, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend zu machen, selbst wenn man im Bild ist.
Fälle, in denen Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht wurden
Lassen Sie uns konkret zwei Fälle betrachten, in denen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts anerkannt wurde.
Fall, in dem ein Foto einer Frau, die auf der Straße geht, auf einer Website veröffentlicht wurde
Wir stellen einen Fall vor, in dem ein Foto der Klägerin, die in der Gegend von Ginza spazieren ging, ohne Erlaubnis aufgenommen wurde, um die neueste Straßenmode in Tokio vorzustellen.
In diesem Fall wurde die Veröffentlichung auf der von dem Beklagten verwalteten Website als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen und der Antrag auf Schadensersatz wurde anerkannt.
Die Frau trug ein Kleid, das Dolce & Gabbana für die Pariser Modenschau entworfen hatte, mit einem großen roten Schriftzug “SEX” auf der Brust.
Als dieses Foto veröffentlicht wurde, wurden Links von mehreren Threads auf 2chan gepostet und es wurden vulgäre Beleidigungen gegen die Klägerin geschrieben, wie “Alte Frau, übertreib es nicht, zeig auf keinen Fall deinen BH, es ist eklig” und “Erotische Frau entdeckt, die ein Kleid trägt, auf dem groß ‘SEX’ geschrieben steht!”
Nicht nur das, sondern das Foto wurde auch auf einer persönlichen Website veröffentlicht, nachdem es von der betreffenden Website heruntergeladen und kopiert worden war, und es wurde verbreitet.
Die Frau, die nicht wusste, dass sie fotografiert worden war, erfuhr von einem Freund, dass ihr Foto veröffentlicht und sie beleidigt worden war, und protestierte sofort, woraufhin das Foto von der Website entfernt wurde.
Jedoch wurden Links zu Seiten mit dem kopierten Foto von dieser Website auf persönlichen Websites gepostet und die Beleidigungen gegen die Klägerin wiederholt.
In dem Prozess, in dem die Frau Schadensersatz forderte, stellte das Gericht wie folgt fest und erkannte den Schadensersatzanspruch der Frau an.
Jeder hat als persönliches Interesse im privaten Leben das Recht, nicht willkürlich fotografiert zu werden oder sein Porträtfoto veröffentlicht zu sehen, und dies wird als Persönlichkeitsrecht rechtlich geschützt.
Bei der Prüfung, ob das Fotografieren und die Veröffentlichung des betreffenden Fotos auf der betreffenden Website das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt, ist zu beachten, dass das betreffende Foto ein Großaufnahme des gesamten Körpers der Klägerin ist, bei dem das Gesicht deutlich zu erkennen ist, und dass auf der Brust des von der Klägerin getragenen Kleides der oben genannte Schriftzug “SEX” angebracht war. Es ist anzuerkennen, dass eine gewöhnliche Person, wenn sie weiß, dass ein solches Foto von ihr aufgenommen wird, eine psychische Belastung empfindet und nicht möchte, dass ein solches Foto aufgenommen oder auf einer Website veröffentlicht wird.
Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 27. September 2005 (Heisei 17)
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Fall, in dem ein Foto des Angeklagten im Gerichtssaal aufgenommen und in einer Wochenzeitschrift veröffentlicht wurde
Während des Verfahrens zur Offenlegung der Gründe für die Inhaftierung des Verdächtigen im “Wakayama vergifteten Curry-Fall” brachte ein Fotograf des Magazins “Focus” eine versteckte Kamera mit.
Ohne die Erlaubnis des Gerichts und ohne die Zustimmung des Verdächtigen wurde ein Foto von dessen Aussehen und Haltung während des Strafverfahrens aufgenommen, um die Bewegungen des Angeklagten in diesem Strafverfahren zu berichten, und dieses Foto wurde in dem oben genannten Magazin veröffentlicht.
Daraufhin reichte die Frau, die damals Verdächtige war, eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ein.
In diesem Prozess gewann die Klägerin in erster Instanz, verlor in der Berufungsinstanz und der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof. Das Oberste Gericht stellte wie folgt fest und legte die Kriterien für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts fest.
Ein Mensch hat ein persönliches Interesse, das rechtlich geschützt werden sollte, nicht willkürlich fotografiert zu werden (siehe Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 1969 (a) Nr. 1187, Strafsammlung Band 23 Nr. 12 Seite 1625). Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Fotografieren einer Person als legitime Berichterstattung usw. akzeptiert werden sollte, und ob das Fotografieren einer Person ohne deren Zustimmung nach dem Gesetz über unerlaubte Handlungen illegal ist, sollte durch eine Gesamtbetrachtung des sozialen Status des Fotografierten, des Inhalts der Aktivitäten des Fotografierten, des Ortes der Fotografie, des Zwecks der Fotografie, der Art und Weise der Fotografie, der Notwendigkeit der Fotografie usw. beurteilt werden, ob die Verletzung des oben genannten persönlichen Interesses des Fotografierten die Toleranzgrenze des sozialen Lebens überschreitet.
Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 10. November 2005 (Heisei 17), Minshu Band 59 Nr. 9 Seite 2428 [ja]
Außerdem ist es angemessen zu verstehen, dass eine Person auch ein persönliches Interesse daran hat, dass ein Foto von ihr nicht willkürlich veröffentlicht wird, und wenn das Fotografieren einer Person als illegal bewertet wird, sollte die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem diese Person abgebildet ist, als Verletzung des oben genannten persönlichen Interesses des Fotografierten und als illegal angesehen werden.
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Der Ablauf von Schadensersatzansprüchen bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Durch die Verbreitung von sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook sind verschiedene Aufnahmen über das Internet öffentlich zugänglich geworden. Gleichzeitig hat die Anzahl der Probleme zugenommen.
Was sollten Sie also tun, wenn Sie tatsächlich Opfer einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts geworden sind? Hier sind drei Vorgehensweisen.
Löschantrag an den Betreiber/Administrator
Wenn Fotos oder Videos ohne Ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht werden, ist es wichtig, diese so schnell wie möglich löschen zu lassen, um weitere Schäden zu vermeiden. Wenn Sie nicht wissen, wer der Beitragende ist, sollten Sie den Betreiber oder Administrator der Website um Löschung bitten.
Ein Löschantrag ist eine Anforderung zur Löschung von Inhalten, um das rechtswidrige Verhalten des Beitragenden zu stoppen. Bevor die Inhalte verbreitet werden, müssen Sie den Betreiber der Website, die die Inhalte hostet, um deren Löschung bitten.
In einigen Fällen stellen Websites spezielle Formulare für Löschanträge zur Verfügung. Wenn diese nicht vorhanden sind, können Sie einen Antrag auf Unterlassung über die auf der Website angegebene E-Mail-Adresse oder das Kontaktformular stellen.
Wenn es nicht möglich ist, die Löschung durch Verhandlungen zu erreichen, kann eine Löschung durch ein vorläufiges Verfügungsverfahren über das Gericht beantragt werden.
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Einleitung eines Zivilverfahrens
Obwohl eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, kann die zivilrechtliche Haftung geltend gemacht werden.
In diesem Fall kann die Verletzungshandlung eine unerlaubte Handlung nach Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuchs (Bürgerliches Gesetzbuch) darstellen, und es ist möglich, das Gericht um eine Löschungs- oder Unterlassungsanordnung für die betreffenden Inhalte zu bitten und zusätzlich Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.
Beratung mit einem Anwalt
Wenn Sie Opfer einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts geworden sind, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen wie vorläufige Verfügungen durch das Gericht zu ergreifen, um eine weitere Ausweitung des Schadens zu verhindern. Wenn Sie nicht wissen, wer das Foto gepostet hat, müssen Sie auch Maßnahmen zur Identifizierung der Person ergreifen.
Es ist jedoch oft der Fall, dass Betreiber oder Administratoren nicht auf Löschanträge von Einzelpersonen reagieren, und wenn der Beitragende ein Freund oder eine nahestehende Person ist, kann dies auch negative Auswirkungen auf zukünftige Beziehungen haben.
Wenn Ihr Löschantrag nicht beantwortet wird, müssen Sie ein vorläufiges Verfügungsverfahren beim Gericht einleiten, um die Löschung zu erreichen. Selbst wenn Sie versuchen, eine Unterlassungs- oder Schadensersatzforderung auf eigene Faust zu stellen, kann es sein, dass Sie ignoriert werden oder dass der geforderte Betrag erheblich reduziert wird.
Um diese Verfahren schnell durchzuführen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Online-Problemen auskennt, und unter seiner Anleitung zu handeln. Eine frühzeitige Beratung mit einem Anwalt und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen können dazu beitragen, Ihre eigene Privatsphäre und die Ihrer Familie zu schützen.
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Zusammenfassung: Bei Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sollten Sie einen Anwalt konsultieren
Das Persönlichkeitsrecht kann durch die Entwicklung von sozialen Netzwerken von jedem verletzt werden und es besteht auch die Gefahr, dass es verletzt wird. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, sollten Sie sofort einen Anwalt konsultieren.
Ein erfahrener Anwalt mit spezifischem Know-how kann alle möglichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Umstände ergreifen. Selbst in Fällen von freiwilligen Verhandlungen erhöht die Beauftragung eines Anwalts als Vertreter die Wahrscheinlichkeit, dass die Anforderungen des Beratungssuchenden erfüllt werden.
Konsultieren Sie so schnell wie möglich einen Anwalt und lösen Sie das Problem schnell, bevor es sich ausbreitet. Dies wird dazu beitragen, Ihre eigene Privatsphäre und die Ihrer Familie zu schützen.
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