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Netzshop-Management und Recht - Japanisches 'Preisauszeichnungsgesetz' & 'Elektronisches Vertragsgesetz'

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Netzshop-Management und Recht - Japanisches 'Preisauszeichnungsgesetz' & 'Elektronisches Vertragsgesetz'

Online-Shopping ist mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Nicht nur der Kauf, sondern auch die Eröffnung eines eigenen Online-Shops ist für jeden problemlos möglich. Allerdings sind beim Betrieb eines Online-Shops verschiedene Gesetze zu beachten. Wenn die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und die Gestaltung der Website nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, dass dies als illegal eingestuft wird. Aber welche Gesetze könnten konkret problematisch sein? In diesem Artikel werden wir das japanische “Gesetz über die Anzeige von Preisen” und das “Gesetz über elektronische Verträge” erläutern. Bitte beachten Sie auch unsere Erläuterungen zum japanischen “Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte” und zum “Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs”.

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Gesetze, die alle Aspekte von Online-Shops betreffen

Japanisches Gesetz über die Darstellung von Prämien (Gesetz über die Darstellung von Prämien)

Das japanische Gesetz über die Darstellung von Prämien regelt die falsche Darstellung von Waren- und Dienstleistungsqualität, Inhalt, Preis usw. und begrenzt den Höchstbetrag von Prämien, um übermäßige Angebote zu verhindern. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Verbraucher in der Lage sind, Produkte und Dienstleistungen selbstständig und rational auszuwählen. Unternehmen, die ein BtoC-Geschäft betreiben, sollten dieses Gesetz besonders beachten.

Qualität und Preis sind wichtige Kriterien für Verbraucher bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen. Daher ist es von größter Bedeutung, dass diese Informationen korrekt und verständlich dargestellt werden. Wenn jedoch die Qualität und der Preis von Produkten und Dienstleistungen wesentlich besser oder vorteilhafter dargestellt werden als sie tatsächlich sind, wird die angemessene Auswahl der Verbraucher behindert. Aus diesem Grund verbietet das japanische Gesetz über die Darstellung von Prämien irreführende Darstellungen (unfaire Darstellungen), die den Verbrauchern eine wesentlich bessere oder vorteilhaftere Qualität oder Preis suggerieren. Auch wenn der Anbieter nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, können Maßnahmen auf der Grundlage des japanischen Gesetzes über die Darstellung von Prämien ergriffen werden.

Unfaire Darstellungen können grob in drei Kategorien unterteilt werden: “Irreführende Darstellung von Qualität”, “Irreführende Darstellung von Vorteilen” und “Andere potenziell irreführende Darstellungen”.

Irreführende Darstellung von Qualität

Es ist verboten, die Qualität, Standards usw. von Produkten oder Dienstleistungen so darzustellen, dass sie den Verbrauchern wesentlich besser erscheinen als die von Wettbewerbern, obwohl sie tatsächlich nicht den Tatsachen entsprechen. Ein Beispiel dafür wäre die Darstellung von Rindfleisch als “Fleisch von berühmten japanischen Rinderrassen”, obwohl es sich tatsächlich um Rindfleisch aus Japan handelt, das nicht von einer berühmten Rasse stammt.

Die japanische Verbraucherschutzbehörde kann von Unternehmen, bei denen der Verdacht auf irreführende Darstellungen hinsichtlich der Wirksamkeit oder Leistung von Produkten oder Dienstleistungen besteht, die Vorlage von Unterlagen verlangen, die eine vernünftige Grundlage für die Darstellung liefern. Wenn solche Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird die Darstellung als unfair angesehen.

Beispielsweise wird die Darstellung, dass man durch den Verzehr von Diätprodukten abnehmen kann, ohne die Ernährung einzuschränken, obwohl es keine Unterlagen gibt, die eine vernünftige Grundlage für diese Darstellung liefern, als “Regulierung von nicht nachgewiesener Werbung” bezeichnet und ist verboten.

Irreführende Darstellung von Vorteilen

Das japanische Gesetz über die Darstellung von Prämien verbietet die Darstellung von Handelsbedingungen als wesentlich vorteilhafter, z.B. durch das Vortäuschen eines wesentlich niedrigeren Preises. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Produkt mit dem gleichen Inhalt wie ein Konkurrenzprodukt als “doppelter Inhalt im Vergleich zu Konkurrenzprodukten” dargestellt wird. Auch die irreführende Darstellung von Doppelpreisen, wie z.B. “20% Rabatt auf den Normalpreis”, obwohl ein solcher Preis nie festgelegt wurde, ist verboten.

Andere potenziell irreführende Darstellungen

Nach dem japanischen Gesetz über die Darstellung von Prämien dürfen Unternehmen keine Darstellungen machen, die bei den Verbrauchern zu Missverständnissen über die Handelsbedingungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen führen könnten, abgesehen von irreführenden Darstellungen von Qualität und Vorteilen.

Die japanische Fair Trade Commission hat sechs Bekanntmachungen zu Themen wie “unfaire Darstellung des Ursprungslandes von Produkten” und “unfaire Darstellung von Lockvogelwerbung” erlassen.

Das japanische Gesetz über die Darstellung von Prämien verbietet auch die Bereitstellung von übermäßigen Prämien.

Beispielsweise ist bei “allgemeinen Gewinnspielen”, bei denen Prämien aufgrund von Zufälligkeiten oder der Qualität bestimmter Handlungen an die Nutzer von Produkten oder Dienstleistungen vergeben werden, der Höchstbetrag auf 100.000 Yen und der Gesamtbetrag auf 2% des erwarteten Gesamtumsatzes aus dem Gewinnspiel begrenzt, wenn der Transaktionswert durch das Gewinnspiel 5.000 Yen oder mehr beträgt.

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Elektronisches Vertragsrecht (offizieller Name: Gesetz über Sonderfälle des Zivilrechts in Bezug auf elektronische Verbraucherverträge und elektronische Zustimmungsbenachrichtigungen)

Der offizielle Name des Elektronischen Vertragsrechts ist “Gesetz über Sonderfälle des Zivilrechts in Bezug auf elektronische Verbraucherverträge und elektronische Zustimmungsbenachrichtigungen”. Es handelt sich um ein Gesetz, das spezielle Regelungen für “Fehlerunwirksamkeit in elektronischen Verbraucherverträgen zur Rettung von Bedienungsfehlern während des Online-Shoppings” und die Definition des Zeitpunkts, zu dem ein Vertrag als abgeschlossen gilt, in “Klärung des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses im elektronischen Handel (Umstellung von der Sendetheorie zur Empfangstheorie)” festlegt.

Das Elektronische Vertragsrecht besteht aus zwei Teilen.

Rettung von Bedienungsfehlern von Verbrauchern im elektronischen Handel usw.

Bei elektronischen Verträgen im sogenannten BtoC (Business-to-Consumer) Geschäft, wie z.B. beim Online-Shopping, kann es vorkommen, dass der Verbraucher aufgrund eines Bedienungsfehlers versehentlich ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellt, die er ursprünglich nicht beabsichtigt hatte. Zum Beispiel könnte es passieren, dass man beim Online-Shopping versehentlich 11 Artikel bestellt, obwohl man nur einen bestellen wollte.

In diesem Fall könnte der Verbraucher Artikel 95 des Zivilgesetzbuches, der den “Fehler” regelt, nutzen und gegenüber dem Shop die Unwirksamkeit des Vertrages geltend machen (Behauptung der Fehlerunwirksamkeit des Vertrages).

Jedoch könnte es nach Artikel 95 des Zivilgesetzbuches vorkommen, dass der Unternehmer behauptet, dass der Bedienungsfehler des Verbrauchers ein grobes Verschulden darstellt und der Vertrag daher wirksam zustande gekommen ist (Behauptung, dass die Fehlerunwirksamkeit ein “grobes Verschulden” darstellt).

Im Zivilrecht gab es viele Fälle, in denen es zu Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern darüber kam, ob ein “grobes Verschulden” vorlag. Mit der Einführung des Elektronischen Vertragsrechts wurden jedoch die Bedienungsfehler der Verbraucher gerettet.

Ein konkretes Beispiel wäre, wenn der Unternehmer beim Bestellen in einem Online-Shop keine Seite zur Verfügung stellt, auf der der Verbraucher die Bestelldetails, wie z.B. den Produktnamen, die Anzahl und den Gesamtpreis, endgültig überprüfen kann. In diesem Fall wird die fehlerhafte Bestellung des Verbrauchers aufgrund eines Bedienungsfehlers als unwirksam angesehen.

Auch wenn beispielsweise unmittelbar nach dem Drücken des Wiedergabeknopfes eines Videos ein Bildschirm mit der Meldung “Mitgliedschaft abgeschlossen” angezeigt wird und es einen Hinweis gibt, dass “wenn Sie den Wiedergabeknopf des Videos drücken, wird davon ausgegangen, dass Sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben”, und der Verbraucher von der betreffenden Website zur Zahlung aufgefordert wird, ist der Vertrag unwirksam, wenn der Unternehmer die Nutzungsbedingungen oder den Vertragsinhalt nicht im Voraus klar darstellt. Der Nutzer kann dann behaupten, dass er keine Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühr hat.

Durch die Einführung des Elektronischen Vertragsrechts ist es nun möglich, ungewollte Verträge von Verbraucherseite zu vermeiden. Natürlich ist es auch notwendig, dass die Verbraucher sorgfältig prüfen.

Änderung des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses

Bei normalen Verträgen ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Moment, in dem die “Bewerbung” abgesendet wird. Wenn man das Online-Shopping als Beispiel nimmt, kommt der Kaufvertrag zustande, sobald der Verbraucher den “Bestellen”-Knopf drückt und die Benachrichtigung nach der endgültigen Überprüfung der Bewerbungsinhalte abgesendet wird.

Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn die Benachrichtigung aufgrund eines Kommunikationsfehlers oder ähnlichem nicht beim Bewerber ankommt, nachdem der Knopf gedrückt wurde.

Im Elektronischen Vertragsrecht hingegen kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Unternehmer den Inhalt überprüft hat und die Benachrichtigung über die Annahme der Bestellung beim Verbraucher, dem Bewerber, eingegangen ist. Zum Beispiel, wenn es sich um eine E-Mail handelt, kommt der Vertrag zustande, sobald die E-Mail-Informationen auf dem E-Mail-Server aufgezeichnet sind und der Verbraucher sie überprüfen kann.

Das bedeutet, dass der Vertrag nicht zum Zeitpunkt des Öffnens der E-Mail, sondern zum Zeitpunkt, an dem die E-Mail im Posteingang ankommt und geöffnet werden kann, als abgeschlossen gilt.

Durch die klare Definition des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses im Elektronischen Vertragsrecht sind die Nutzer vor einseitigen Verträgen geschützt, die als abgeschlossen gelten, weil sie beispielsweise auf eine in einer Website oder E-Mail angegebene URL geklickt haben, wie es bei “One-Click-Betrug” der Fall ist.

Zusammenfassung

In diesem Artikel haben wir das “Gesetz über die Anzeige von Preisen und Leistungen” (japanisches Preisangabengesetz) und das “Gesetz über elektronische Verträge” (japanisches Elektronisches Vertragsrecht) erläutert, die als “Gesetze, die alle Aspekte von Online-Shops betreffen”, gelten.

Laut den aktualisierten Daten des unabhängigen Verwaltungsorgans “Nationales Zentrum für Lebensqualität” (japanisches National Life Center) vom 21. Mai 2021 gab es im Jahr 2020 (Reiwa 2) etwa 260.000 Beratungsanfragen in Bezug auf den Internet-Handel (ohne Beratungsanfragen, die über Verbraucherzentren und ähnliche Einrichtungen eingegangen sind). Da die meisten dieser Anfragen mit den beiden hier erläuterten Gesetzen zusammenhängen, ist es wichtig, diese zu beachten.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. In den letzten Jahren ist Online-Shopping zu einem unverzichtbaren Teil unseres Lebens geworden, und die Notwendigkeit von rechtlichen Überprüfungen nimmt immer mehr zu. Unsere Kanzlei bietet Lösungen im Zusammenhang mit Online-Shopping an. Details finden Sie im folgenden Artikel.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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