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Wann ist das Zitieren von Videos erlaubt? Erläuterung der Anforderungen nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz und Gerichtsentscheidungen

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Wann ist das Zitieren von Videos erlaubt? Erläuterung der Anforderungen nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz und Gerichtsentscheidungen

Auf Videoplattformen wie YouTube werden täglich viele Videos hochgeladen und ziehen die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich. In den letzten Jahren hat die Nutzung von Videos anderer Personen in verschiedenen Medien zugenommen, wobei die Zwecke und Methoden vielfältig sind.

Allerdings sind viele Videos als “Urheberrechtlich geschützte Werke” durch das japanische Urheberrechtsgesetz geschützt, und wenn Sie den Zweck oder die Methode der Nutzung falsch verstehen, kann dies zu einer Urheberrechtsverletzung führen.

Daher ist es sehr wichtig, die richtige Nutzungsmethode zu kennen, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

In diesem Artikel erklären wir die Anforderungen des japanischen Urheberrechtsgesetzes und die Rechtsprechung für Fälle, in denen die Zitierung von Videos erlaubt ist.

Was bedeutet “Zitat” im Urheberrechtsgesetz?

Was bedeutet 'Zitat' im Urheberrechtsgesetz?

Grundlegende Konzepte des Urheberrechtsgesetzes

Das Urheberrechtsgesetz schützt die Rechte und Interessen der Urheber, indem es ihnen das ausschließliche Recht auf bestimmte Nutzungsformen ihrer Werke einräumt.

Was allgemein als “Urheberrecht” bezeichnet wird, besteht genauer gesagt aus zwei Teilen: dem “Urhebervermögensrecht” und dem “Urheberpersönlichkeitsrecht”. Das erstere schützt wirtschaftliche Interessen (wie das Recht, Einnahmen aus dem Werk zu erzielen), während das letztere persönliche Interessen (wie die Ehre und die künstlerischen Prinzipien des Urhebers) schützt.

Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Personen, die ohne die Erlaubnis des Urhebers bestimmte Nutzungsformen (siehe Tabelle unten) von Werken vornehmen, die durch das Urheberrecht oder das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt sind, grundsätzlich strafrechtlich verfolgt werden können wegen Verletzung des Urheberrechts oder des Urheberpersönlichkeitsrechts.

UrheberrechtUrheberpersönlichkeitsrecht
Vervielfältigungsrecht
Aufführungs- und Vorführungsrecht
Recht auf öffentliche Übertragung
Recht auf mündliche Wiedergabe
Ausstellungsrecht
Verbreitungsrecht
Übertragungsrecht
Verleihrecht
Bearbeitungsrecht
Veröffentlichungsrecht
Recht auf Namensnennung
Recht auf Integrität

Zum Beispiel, wenn Sie ein heruntergeladenes Video unverändert in einen Blog-Artikel einfügen und hochladen, verletzen Sie das Vervielfältigungsrecht und das Recht auf öffentliche Übertragung. Wenn Sie Änderungen wie Bearbeitungen vornehmen, verletzen Sie auch das Recht auf Integrität.

Verwandter Artikel: Erklärung der urheberrechtlichen Aspekte von immer beliebter werdenden Ausschnittsvideos [ja]

Verwandter Artikel: Was sind die rechtlichen Maßnahmen, wenn ‘Fast Movies’, die das Urheberrecht verletzen, auf YouTube veröffentlicht werden? [ja]

Andererseits zielt das Urheberrechtsgesetz darauf ab, “zur Entwicklung der Kultur beizutragen”, und in bestimmten Fällen wird das Urheberrecht eingeschränkt und es gibt Ausnahmen, die es erlauben, Werke ohne die Erlaubnis des Urhebers zu nutzen (diese Fälle werden rechtlich als “Einschränkungen der Rechte” bezeichnet).

Insbesondere bei der Nutzung von Videos anderer Personen ist eine dieser Einschränkungen das “Zitat” (Artikel 32 des japanischen Urheberrechtsgesetzes).

Im Folgenden erläutern wir die Bedeutung des “Zitats” und die Voraussetzungen für seine Rechtmäßigkeit.

Die Bedeutung des “Zitats”

Zunächst einmal hat der Oberste Gerichtshof die Bedeutung des “Zitats” wie folgt definiert:

“Artikel 30 Absatz 1 Nummer 2 (Anmerkung: altes Urheberrechtsgesetz, jetzt Artikel 32) erlaubt es, bereits veröffentlichte Werke anderer Personen in angemessenem Umfang in das eigene Werk zu zitieren. Unter ‘Zitat’ in diesem Zusammenhang versteht man angemessen, Teile des Werkes einer anderen Person in das eigene Werk aufzunehmen, sei es zum Zwecke der Einführung, Referenz, Kritik oder anderen Zwecken.”

Oberster Gerichtshof, Urteil vom 28. März 1980 (Showa 55), Minshu Vol. 34, No. 3, Seite 244 [Montagefoto-Fall]

Mit anderen Worten, ein “Zitat” ist jede Handlung, bei der das gesamte oder ein Teil des Werkes einer anderen Person in das eigene Werk aufgenommen wird, und ist grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechts.

Allerdings wird es nicht als Verletzung des Urheberrechts angesehen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines “Zitats”

  1. Es muss “den fairen Gepflogenheiten entsprechen”
  2. Es muss “im Rahmen des Zwecks des Zitats angemessen” sein
  3. Das zitierte Werk muss ein “veröffentlichtes Werk” sein

Es muss ein “veröffentlichtes Werk” sein

Im Urheberrechtsgesetz bedeutet “Veröffentlichung”, dass das Werk entweder veröffentlicht wurde oder dass es der Öffentlichkeit in einer bestimmten Weise präsentiert wurde, mit der Erlaubnis des Urhebers.

Daher gilt ein Video, das gegen den Willen des Urhebers veröffentlicht wurde, nicht als “veröffentlichtes Werk”, und das Zitieren eines solchen Videos ist grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechts.

Es muss “den fairen Gepflogenheiten entsprechen”

Wenn es etablierte Gepflogenheiten gibt, muss das Zitat diesen entsprechen. Zum Beispiel erlaubt YouTube in seinen Nutzungsbedingungen das Einbetten von Links zu Videos durch einen bestimmten Prozess, aber das Zitieren von Videos auf andere Weise könnte gegen diese Anforderung verstoßen.

Im Urheberrechtsgesetz besteht die Pflicht, die Quelle (die Website, auf der das Werk veröffentlicht ist, den Namen des Urhebers usw.) anzugeben, wenn man zitiert. Es sei denn, es gibt etablierte Gepflogenheiten, wie oben erwähnt, wird das Nichterfüllen dieser Pflicht nicht dazu führen, dass diese Anforderung verneint wird.

Allerdings ist es sicherer, die Quelle anzugeben, da das Nichterfüllen der Pflicht zur Quellenangabe mit einer separaten strafrechtlichen Sanktion (Artikel 122) belegt ist.

Es muss “im Rahmen des Zwecks des Zitats angemessen” sein

Ob etwas “im Rahmen des Zwecks des Zitats angemessen” ist, hängt im Allgemeinen davon ab, ob die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind (diese werden auch vom Obersten Gerichtshof in der oben zitierten Entscheidung geprüft).

  • Es muss klar zwischen dem Zitierenden und dem Zitierten unterschieden werden können (klare Unterscheidbarkeit)
  • Das Zitat muss eine untergeordnete Rolle zum zitierenden Werk spielen (Unterordnung)

In jüngster Zeit gibt es auch die Ansicht, dass man den Zweck und die Methode der Nutzung, die Art des genutzten Werkes und das Vorhandensein und Ausmaß der Auswirkungen auf den Urheber berücksichtigen sollte. Aber in jedem Fall bleiben klare Unterscheidbarkeit und Unterordnung wichtige Beurteilungsfaktoren.

Gerichtsurteile zur Zitierung von Videos

Gerichtsurteile zur Zitierung von Videos

Lassen Sie uns nun anhand tatsächlicher Gerichtsurteile untersuchen, welche Punkte strittig waren und welche Entscheidungen getroffen wurden.

Gerichtsurteile zur Zitierung von Videos zu Kritikzwecken

Zusammenfassung des Falls

Der Kläger ist eine Aktiengesellschaft, die sich mit der Produktion und dem Verkauf von Erwachsenenvideos beschäftigt und das betreffende Klägervideo (mit einer Gesamtspielzeit von 195 Minuten) unter dem Namen des Klägers veröffentlicht und gegen Gebühr im Internet verbreitet hat.

Jedoch hat eine unbekannte Person (der “Sender des betreffenden Videos”) einen Teil des betreffenden Klägervideos kopiert, ein etwa 10-minütiges Video (das “Sender-Video”) erstellt und es auf FC2 Video hochgeladen (die “Posting-Aktion”).

Daher behauptete der Kläger, dass sein Recht auf öffentliche Übertragung (Artikel 23 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes) verletzt wurde und forderte vom Beklagten, der ein Durchgangsprovider ist, die Offenlegung der Senderinformationen.

Streitpunkt: Ist die Posting-Aktion eine rechtmäßige “Zitierung”?

(Behauptung des Beklagten)

Der Beklagte behauptete, dass die Posting-Aktion eine rechtmäßige Zitierung gemäß Artikel 32 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes sei.

Das heißt, das Ziel der Posting-Aktion war es, allgemeine Internetnutzer darauf aufmerksam zu machen und zu kritisieren, dass der Kläger die Urheberrechte Dritter verletzt, und dass das betreffende Klägervideo nur in dem für diesen Zweck notwendigen Umfang genutzt wurde.

Darüber hinaus argumentierte der Beklagte, dass das Sender-Video nur etwa 3% des gesamten Klägervideos ausmachte und daher keine negativen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Vorteile des Klägers hatte. Zudem wurde die Quelle des Klägervideos klar angegeben, und die Posting-Aktion war eine rechtmäßige Nutzung im Rahmen fairer Praktiken, und daher war sie als Zitat rechtmäßig.

(Behauptung des Klägers)

Der Kläger leugnete das von dem Beklagten behauptete Ziel der Posting-Aktion.

Das heißt, selbst wenn es ein solches Kritikziel gegeben hätte, hätte es ausgereicht, nur den Teil des Sender-Videos zu zitieren, in dem der Kläger die Urheberrechte anderer verletzt. Es wäre nicht notwendig gewesen, Teile zu verwenden, die nichts mit der Verletzung der Urheberrechte anderer zu tun haben. Darüber hinaus argumentierte der Kläger, dass es andere einfache Mittel gegeben hätte, wie zum Beispiel den Kläger zu kontaktieren, anstatt ein Video zu posten, wie in diesem Fall.

Und der Kläger fuhr fort zu widersprechen wie folgt:

Zunächst einmal ist das Sender-Video nur ein bearbeitetes Material, das das Klägervideo kombiniert, und kann nicht als “Zitat” bezeichnet werden. Es ist offensichtlich, dass das Sender-Video keine klare Beziehung zwischen dem Haupt- und dem Nebenwerk mit dem “zitierten Werk”, dem Klägervideo, hat.

Darüber hinaus verringert das Sender-Video die Nachfrage nach kostenpflichtigen Ansichten des Klägervideos, so dass die Posting-Aktion nicht als rechtmäßige Nutzung im Rahmen fairer Praktiken angesehen werden kann und es keinen Raum für eine rechtmäßige Zitierung gibt.

Urteil des Gerichts

Das Gericht erkannte an, dass das Recht des Klägers auf öffentliche Übertragung durch die Posting-Aktion verletzt wurde, und prüfte, ob es als rechtmäßige Zitierung angesehen werden kann und ob es keine Illegalität gibt, indem es untersuchte, ob das vom Beklagten behauptete Kritikziel eine “rechtmäßige Nutzung im Rahmen” (Artikel 32 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes) darstellt. Das Gericht wies die Behauptung des Beklagten mit der folgenden Erklärung zurück:

Um die Tatsache zu zeigen, dass das betreffende Musikstück im betreffenden Klägervideo verwendet wird, reicht es aus, den Teil des betreffenden Musikstücks oder einen Teil davon zu verwenden. Selbst im Licht des Inhalts des Anfangsteils des betreffenden Videos besteht keine Notwendigkeit, den Anfangsteil des betreffenden Videos zu verwenden, um die Tatsache zu zeigen, dass das betreffende Musikstück im betreffenden Klägervideo verwendet wird, und es kann nicht anerkannt werden, dass der Anfangsteil des betreffenden Videos notwendig ist, um den Hintergrund des betreffenden Musikstücks in Bezug auf die Darstellung der oben genannten Tatsache zu verstehen. Daher, selbst wenn wir annehmen, dass der Sender des betreffenden Videos das vom Beklagten behauptete Kritikziel hatte, gibt es keinen Raum dafür, zu sagen, dass die Nutzung des betreffenden Klägervideos, einschließlich des Anfangsteils des betreffenden Videos, im betreffenden Sender-Video in Bezug auf das Ziel eine “rechtmäßige Nutzung im Rahmen” ist.

Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 20. Juli 2017 (Heisei 29)

Kurz gesagt, das Gericht entschied, dass selbst unter Berücksichtigung des vom Beklagten behaupteten Kritikziels die Nutzung des betreffenden Sender-Videos nicht als minimal notwendige Nutzung angesehen werden kann und dass es nicht als “rechtmäßige Nutzung im Rahmen” des Zitierzwecks anerkannt werden kann, und lehnte es ab, es als rechtmäßige Zitierung anzuerkennen.

Dann ordnete das Gericht dem Beklagten, dem Durchgangsprovider, die Offenlegung der Senderinformationen an.

Dadurch wird es für den Kläger möglich, Schadenersatzansprüche gegen den Sender des betreffenden Videos geltend zu machen.

Verwandter Artikel: Ist es möglich, IP-Adressen auf FC2-Blogs offenzulegen und Personen zu identifizieren? [ja]

Gerichtsurteile zur Zitierung von Videos durch Einbettung von Links

Gerichtsurteile zur Zitierung von Videos durch Einbettung von Links

Kann das einfache Einfügen der URL eines Videos einer anderen Person (zum Beispiel die Zitierung eines Videos durch Einbettung) als rechtmäßige “Zitierung” bezeichnet werden, anstatt das Video zu bearbeiten und zu verwenden?

Hier stellen wir ein Gerichtsurteil vor (Urteil des Bezirksgerichts Osaka vom 20. Juni 2013 (Heisei 25)), in dem die Rechtmäßigkeit der Zitierung eines Videos durch Einbettung strittig war.

In diesem Fall hat der Beklagte auf seiner eigenen Website “Rocket News 24” (die “betreffende Website”) ohne Erlaubnis einen Link zu einem Video (dem “betreffenden Video”), das der Kläger als Urheber erstellt hat und das illegal auf Nico Nico Video hochgeladen wurde, gepostet. Das Gericht stellte fest, dass die oben genannte Handlung des Beklagten keine Verletzung des Rechts auf öffentliche Übertragung darstellt.

Die Gründe dafür sind wie folgt:

  • Wenn der Wiedergabeknopf des betreffenden Videos auf der betreffenden Website gedrückt wird, wird das betreffende Video direkt vom Server von Nico Nico Video an den Betrachter gesendet, ohne über den Server der betreffenden Website zu gehen, und fällt daher nicht unter “Sendefähigkeit” oder “geleitete öffentliche Übertragung”.
  • Es war nicht offensichtlich, dass das betreffende Video illegal hochgeladen wurde, basierend auf seinem Inhalt und seiner Form, und der Beklagte hat den Link sofort entfernt, als er Proteste vom Kläger erhielt, so dass er nicht die Urheberrechtsverletzung durch Dritte unterstützt hat.

Mit anderen Worten, in diesem Fall wurde entschieden, dass es keine rechtswidrige Handlung der Urheberrechtsverletzung durch den Beklagten gab, ohne dass überhaupt geprüft werden musste, ob sie unter die Ausnahme der “Zitierung” fällt, die rechtmäßig ist.

Verwandter Artikel: Ist es in Ordnung, ohne Erlaubnis einen Link zu einer anderen Person Homepage zu setzen? Erklärung des Urheberrechts für Links [ja]

Obwohl es in diesem Fall nicht anerkannt wurde, ist es wichtig zu beachten, dass selbst wenn die Zitierung eines Videos durch Einbettung nicht als Verletzung des Rechts auf öffentliche Übertragung angesehen wird, es immer noch die Möglichkeit gibt, dass sie das Urheberpersönlichkeitsrecht (das Recht auf Veröffentlichung und Namensnennung) verletzt.

Auf was Sie achten sollten, wenn Sie YouTube-Videos zitieren

Auf was Sie achten sollten, wenn Sie YouTube-Videos zitieren

YouTube verlangt in seinen Nutzungsbedingungen von denjenigen, die Videos hochladen, eine kostenlose Lizenz für die Nutzung des Videos durch andere YouTube-Nutzer.

Daher, solange Sie YouTube auf die vorgeschriebene Weise nutzen, werden Sie als jemand angesehen, der die Erlaubnis des Urhebers des hochgeladenen Videos erhalten hat, und es wird grundsätzlich keine Verletzung des Urheberrechts (und der Persönlichkeitsrechte des Autors) vorliegen.

Für die von YouTube festgelegte Zitiermethode, siehe die folgende Website.

Verwandte Website: Einbetten von Videos und Wiedergabelisten

Wenn Sie ein YouTube-Video zitieren, das Musikwerke enthält, die von JASRAC verwaltet werden

Wenn ein YouTube-Video Musik-bezogene Werke enthält, die von Urheberrechtsorganisationen wie der Japanischen Gesellschaft für Rechte an musikalischen Aufführungen (JASRAC) verwaltet werden, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen eine separate Erlaubnis von JASRAC einholen.

Ob ein Werk von JASRAC verwaltet wird oder nicht, können Sie durch eine Suche in der Werkssuchdatenbank “J-WID” überprüfen. Bitte sehen Sie sich die folgende Website an.

Verwandte Website: JASRAC Works Information Database [ja]

Für Fälle, in denen eine individuelle Erlaubnis erforderlich ist, oder Informationen darüber, wie eine Erlaubnis eingeholt werden kann, siehe die Beschreibung auf der folgenden JASRAC-Website.

Verwandte Website: Musiknutzung in Video-Upload (Sharing)-Diensten [ja]

Die rechtliche Wirkung einer Nichtzitierungs-/Nichtkopierungs-Klausel

Nichtzitierungs-Klausel

Wenn in einem zitierten Video eine Nichtzitierungs-/Nichtkopierungs-Klausel vorhanden ist, wird es dann nicht mehr als “Zitat” gemäß § 32 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanisches Urheberrechtsgesetz) anerkannt?

Um es kurz zu machen, eine Nichtzitierungs-/Nichtkopierungs-Klausel hat keine rechtliche Bedeutung. Selbst wenn eine solche einseitige Willenserklärung vorhanden ist, ist sie solange legal, wie sie die Anforderungen eines “Zitats” nach dem Urheberrechtsgesetz erfüllt.

Ob jedoch die Anforderungen eines “Zitats” erfüllt sind oder nicht, kann schwierig zu beurteilen sein. Daher empfehlen wir Ihnen, sich so weit wie möglich an einen Anwalt zu wenden.

Zusammenfassung: Bei Problemen mit Urheberrechten im Internet, wenden Sie sich an einen Anwalt

“Zitate” sind erlaubt, um kulturelle Werke wie urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen und gleichzeitig fair und reibungslos zu nutzen, um zur kulturellen Entwicklung beizutragen. Dies entspricht dem Zweck des Urheberrechtssystems.

Aus den oben genannten Beispielen geht hervor, dass das bloße Einbetten eines Videolinks auf Ihrer Website oder in Ihren sozialen Netzwerken ein rechtlich geringes Risiko darstellt.

Wenn Sie jedoch ein Video erneut posten oder bearbeiten, besteht die Möglichkeit, dass Sie das Urheberrecht verletzen. Daher müssen Sie in jedem Einzelfall prüfen, ob es Einschränkungen des Urheberrechts wie “Zitate” gibt.

Abgesehen von Videozitaten haben wir auch ausführlich über das Zitieren von Texten und Bildern in dem folgenden Artikel erklärt.

Verwandter Artikel: Beispiele für das ‘Urheberrechtsgesetz’, bei dem Zitate als NG angesehen werden (Text- und Bildausgabe) [ja]

Die Bedingungen für Zitate sind streng festgelegt, daher ist es oft schwierig zu beurteilen, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder nicht. Bitte konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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