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Was sollte man über die Beziehung zwischen generativen KI-Systemen und Urheberrecht bedenken?

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Was sollte man über die Beziehung zwischen generativen KI-Systemen und Urheberrecht bedenken?

In den letzten Jahren hat die Entwicklung von generativen KI-Systemen, angeführt von ChatGPT, es ermöglicht, dass KI kreative Inhalte erstellen kann. Von generativer KI wird erwartet, dass sie die Produktivität dramatisch steigert, doch gleichzeitig ist besondere Aufmerksamkeit bei der Handhabung von Urheberrechten in den Lern- und Nutzungsphasen der KI geboten.

Insbesondere Unternehmen, die generative KI im Geschäftsbetrieb einsetzen, müssen die Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht sowie die damit verbundenen Risiken verstehen.

In diesem Artikel erläutern wir den Prozess der Inhalteerstellung durch generative KI und die Beziehung zum Urheberrechtsgesetz. Wir untersuchen Schlüsselpunkte, um den Schutz des Urheberrechts und die Risiken von Urheberrechtsverletzungen zu verstehen.

Was ist Generative KI?

Generative KI, wie der Name schon sagt, bezieht sich auf Künstliche Intelligenz, die Inhalte wie Texte, Bilder und Musik erzeugen kann. Generative KI lernt mithilfe von riesigen Datenmengen und ist in der Lage, verschiedenste Inhalte zu kreieren.

Eine Form der generativen KI ist ChatGPT, welcher durch das Beantworten von Fragen in der Lage ist, natürliche Texte zu generieren. ChatGPT hat innerhalb von zwei Monaten eine aktive Nutzerzahl von 100 Millionen erreicht und zieht damit große Aufmerksamkeit auf sich. Es wird erwartet, dass die Technologie der generativen KI weiter fortschreiten und ihre Anwendung im Geschäftsbereich zunehmen wird.

Grundlegende Überlegungen zum Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Gesetz, das zum Schutz der Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern an ihren Werken dient.

Wenn man das Werk eines anderen ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nutzt, kann dies nicht nur zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach dem Zivilrecht führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gegenstände des Urheberrechts

Nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 des Urheberrechtsgesetzes sind die Gegenstände des Urheberrechts (d.h. Werke) solche, die Gedanken oder Gefühle auf kreative Weise ausdrücken und zu den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik gehören

und sind wie folgt definiert.

Artikel 10 Absatz 1 des gleichen Gesetzes führt als Beispiele für Werke auf:

  1. Sprachwerke wie Romane, Drehbücher, Abhandlungen, Vorträge und andere
  2. Musikalische Werke
  3. Werke der Tanzkunst oder Pantomime
  4. Bildende Kunstwerke wie Gemälde, Drucke, Skulpturen und andere
  5. Architektonische Werke
  6. Kartografische Werke oder wissenschaftliche Zeichnungen, Diagramme, Modelle und andere grafische Werke
  7. Filmwerke
  8. Fotografische Werke
  9. Werke, die Computerprogramme sind

werden genannt.

Urheber und Urheberrechtsinhaber

Der Urheber ist die Person, die das Werk geschaffen hat, und der Urheberrechtsinhaber ist die Person, die das Urheberrecht besitzt.

Das Urheberrecht umfasst zwei Arten von Rechten: das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Urheberrecht (Vermögensrecht).

Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten gehören das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Namensnennung und das Recht auf Werkintegrität, die ausschließlich dem Urheber zustehen und daher weder übertragen noch vererbt werden können.

Das Urheberrecht hingegen umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Aufführungs- und Vortragsrecht, das Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Übermittlung und der öffentlichen Wiedergabe, das Recht der mündlichen Wiedergabe, das Ausstellungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Übertragungsrecht, das Verleihrecht, das Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht sowie das Recht zur Nutzung von abgeleiteten Werken, wobei Teile oder das gesamte Recht übertragen werden können.

Einschränkungen des Urheberrechts

Die unbefugte Nutzung des Werks eines anderen stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, jedoch gibt es Ausnahmen wie die Vervielfältigung für den privaten Gebrauch, Zitate und Reproduktionen, bei denen das Urheberrecht eingeschränkt ist, sodass das Werk ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers genutzt werden kann.

Die Vervielfältigung für den privaten Gebrauch bezieht sich auf die Vervielfältigung eines Werks für den Gebrauch innerhalb eines begrenzten Personenkreises, wie zum Beispiel das Kopieren einer Musik-CD, um sie der Familie vorzuspielen, was auch ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Ebenso stellt das Zitieren oder Reproduzieren eines Werks unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, wie der Angabe der Quelle, ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers keine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht

Die Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht

Generative KI lernt aus einer großen Menge an Daten im Internet (einschließlich urheberrechtlich geschützter Werke) und erzeugt darauf basierend Inhalte. Daher ist es notwendig, das Verhältnis zum Urheberrecht und die damit verbundenen Risiken zu verstehen, wenn man generative KI verwendet.

Bei der Betrachtung der Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht müssen wir zwischen zwei Phasen unterscheiden: der Entwicklungsphase der KI und der Nutzungsphase der generativen KI.

Referenz: Japanische Kulturbehörde | Über die Beziehung zwischen KI und Urheberrecht[ja]

Urheberrechtliche Überlegungen in der Entwicklungs- und Lernphase der KI

Generative KI wird entwickelt, indem ein großer Datensatz gesammelt und dieser zur Schulung der KI verwendet wird.

In dieser Entwicklungs- und Lernphase der KI ist es nach Artikel 30-4 des japanischen Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zu nutzen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Nutzung über das notwendige Maß hinausgeht oder die Interessen des Urheberrechtsinhabers unangemessen beeinträchtigt.

Ein Beispiel für eine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen des Urheberrechtsinhabers wäre die Vervielfältigung von Werken aus einer Datenbank, die zum Zweck der Informationsanalyse verkauft wird, für das Training der KI.

Verwandter Artikel: Ist das Crawlen von Bildern im Internet ein Verstoß gegen das Urheberrecht? Rechtliche Probleme des maschinellen Lernens erklärt[ja]

Urheberrechtliche Überlegungen in der Nutzungsphase der generativen KI

Die Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen bei tatsächlich mit generativer KI erzeugten Bildern und ähnlichem erfolgt genauso wie bei herkömmlichen Werken.

Das Betrachten der erzeugten Bilder usw. für den privaten Gebrauch stellt eine Vervielfältigung für den privaten Gebrauch dar und fällt somit nicht unter eine Urheberrechtsverletzung. Wenn die Bilder jedoch verkauft werden, besteht die Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung.

In der Nutzungsphase der generativen KI wird, wie bei herkömmlichen Werken, auf der Grundlage von Ähnlichkeit und Abhängigkeit beurteilt, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Ähnlichkeit bedeutet, dass das erzeugte Bild oder ähnliches in seiner kreativen Ausdrucksweise identisch oder ähnlich zu einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ist. Abhängigkeit bezieht sich darauf, ob das Werk auf der Grundlage eines bestehenden Werks geschaffen wurde. Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt,

Wenn die Nutzung der generierten Bilder usw. eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann der Urheberrechtsinhaber Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus kann eine strafrechtliche Sanktion von bis zu zehn Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Yen verhängt werden, und im Falle einer juristischen Person kann eine Geldstrafe von bis zu 300 Millionen Yen verhängt werden.

Verwandter Artikel: Urheberrechtsverletzung durch Bilder ‘Schadensersatzrichtlinien’ und Erklärung von zwei Gerichtsurteilen[ja]

Fälle, in denen durch generative KI erstellte Inhalte Urheberrechtsverletzungen darstellen können

Damit Inhalte, die mit generativer KI erstellt wurden, als Urheberrechtsverletzung gelten, muss eine Abhängigkeit und Ähnlichkeit zu einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk festgestellt werden. Es gibt noch keine klaren Meinungen oder Richtlinien zu diesen Beurteilungskriterien, und es ist notwendig, die zukünftigen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels werden folgende Beurteilungskriterien diskutiert:

  • Ob der Ersteller des Inhalts das betreffende Werk kannte
  • Ob das betreffende Werk in den für das Training verwendeten Daten enthalten war
  • Ob als Prompt (Befehl, der der generativen KI gegeben wird) das betreffende Werk oder damit stark verbundene Ausdrücke verwendet wurden

Diese werden letztendlich von Gerichten in individuellen Fällen beurteilt.

Quelle: Japanisches Kulturamt ‘Urheberrechtsseminar im Jahr Reiwa 5 (2023) – KI und Urheberrecht'[ja]

Trends bei generativen KI-Systemen und Urheberrecht

Kollaboration zwischen Mensch und KI

Derzeit erfordert das japanische Urheberrechtsgesetz (Japanese Copyright Law) grundsätzlich keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für die Entwicklung von KI verwendet werden.

Eine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ist jedoch erforderlich, wenn deren Rechte ungerechtfertigt verletzt werden. Da diese Fälle von Rechtsverletzungen momentan noch sehr begrenzt sind, gilt die Regulierung des Urheberrechts in Bezug auf KI-Training in Japan im Vergleich zu anderen Industrienationen als besonders locker. Es ist jedoch möglich, dass die Regulierungen in Zukunft verschärft werden.

Angesichts der Vertiefung der Diskussionen über generative KI und Urheberrecht sowie des Fortschritts der KI-Technologie wird die Entwicklung weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen und die Ansammlung von Gerichtsentscheidungen erwartet.

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt bezüglich generativer KI und Urheberrecht

Wenn man die Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht betrachtet, muss man zwischen zwei Phasen unterscheiden: der Entwicklungsphase der generativen KI und der Nutzungsphase. Die Beziehung zwischen generativer KI und Urheberrecht ist komplex und beinhaltet verschiedene Diskussionspunkte. Da die Diskussionen bislang nicht als vollständig angesehen werden können, ist es wichtig, die zukünftigen Entwicklungen im Auge zu behalten.

Bei einer Urheberrechtsverletzung können zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, und es besteht auch die Möglichkeit, strafrechtlich verfolgt zu werden, was wiederum das Image eines Unternehmens schädigen kann. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt zu beraten, wenn es um generative KI und Urheberrecht geht.

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Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in IT, insbesondere im Bereich Internet und Recht. Im AI-Business gibt es viele rechtliche Risiken, und die Unterstützung durch einen Anwalt, der sich mit rechtlichen Fragen rund um AI auskennt, ist unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet mit einem Team aus AI-versierten Anwälten und Ingenieuren hochwertige rechtliche Unterstützung für AI-Geschäfte, einschließlich ChatGPT, wie die Erstellung von Verträgen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Geschäftsmodellen, den Schutz von geistigem Eigentum und Datenschutzmaßnahmen. Weitere Details finden Sie im folgenden Artikel.

Rechtsgebiete der Monolith Rechtsanwaltskanzlei: AI-Recht (u.a. ChatGPT)[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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